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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 01.02.1894
Umfang: 10
LaaS die Bewilligung zur unentgeltlichen Abtretung eines Ge- meindegrundes, der Gemeinde Pettnau zur Aufnahme eines Darlehens per 4000 fl. behufs >i-chuldenconver- tierung und der Gemeinde Tux die Bewilligung zum Verkaufe von Wertpapieren im Betrage von 200 fl. ertheilt. — Die EinHebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1394 nachbenannten Gemeinden bewilliget: Haid 110 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pEt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer; VilS 140 pCt.zur Grund

-, Erwerb- und Einkommensteuer und 93 pCt. zur Hauszins- und Hausclasseusteuer; Hopfgarten in Defreggen 240 PCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Haubzins- und HauSclassensteuer; Ziastl- ruth >50 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer und 50 pEt. zur HauSclassensteuer und 25 pCt. zur Verzehrungösteuer auf Wein und Fleisch; Neu- niarkt 130 Procent zur Grund, Erwerb- und Ginkommensteuer und 70 Proeent zur Hauszins und HauSclasscnsteuer und 30 Procent zur Wein

- verzehrungSstcuer; Vigo d'Anaunia 280 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einiomniensleiier und 140 pEt. zur HauSzinS-und HauSclasseiisteucr; Eavrasto 246 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Hauszins- und HauSelassensteucr ; Eavrdago 200 pEt. zu allen direeten Steuern; Canipo Denno 175 pEt. zur Gründ-, Erwerb- und Einkommensteuer; und 25 Procent zur Hauszins- und HauSclasscnsteuer; Gardolo 300 Procent zur Grund , Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. znr HauSclassensteuer, 10 Procent

Branntwein auf 5 Jahre; Lasino 390 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 25 pCt. zur HauSzins- und HauSclassensteuer; . Grund , Erwerb- und Einkommen steuer und. 50 pEt. zur HauSzinS- und HauSclassen» . steurr; L.irido 329 pCt. zur Grund-, Erwtrh« und . E'nkoiiimtnsteuer und 150 pCt. zur HauSzinS- und Hausclasseusteuer; Madice 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Hauszins, uud HauSciassenstener; Räugü 335 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 PEt

. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Bal- bido 575 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer und 150 pEt. zur Hauszins- und HauSclassen steuer; Eaual S. Bovo 500 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur Haus zins- und HauSclassensteuer; Paderguone 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 25 pEt. zur HauSzinS» und Hausclassensteuer eine Auflage von 1 fl. 50 kr. per Hektoliter Bier und einen Zuschlag von 50 pCt. zur Weinverzehruugssteucr; Teuno 320 pCt. zur Grund , Erwerb

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 23.10.1923
Umfang: 6
Lire. Am l?. Okt. karte sich Unteririialler vor dem Tirbuna>e in Bozen m?gen Betruges zu vernnrmnrlcn Hin- sichtlill? einer Dnrlekenssunime von N.5M Lire zum Sitxkden d'r Mirit»ung murdr er inangels hinreichender Schuldbeweise freigeipro- chen. im übrigen d?s 'chu d'1 er nannt und zu 11 Moniten und 20 Tag^i Ker kers und 15>Zs> Lire Geld'traie verurteilt. '4tin Teil der Strafe rnurde ihm am Grund der er gangenen Amnestie bedingt nachzelehen. M Mnchener KamMerNele. „Der Landsmann' dat ain Snmctn

der Ee- richtspürjonalslcUen. Aushebung der bisherigen Provisorien. Artikel 1 des Dekretes Nr. MM bestimmt: Innerhalb 31. Dezember 1923 können alle jene provisorischen Verfügungen, durch welche aus Grund der Normen Kes Heeres- höchslkomrnandos und des Ministerrates. An gestellte des österreichischen Regimes bei den Gerichtbehörden der neuen Provinzen bestä tigt, wiederzugelassen, wiederaufgenommen oder sonst irgendwie im Dienst belassen wur den. !' verrufen werÄen. Die . usionierung des entlassenen Perso nals richtet

Personalreziskij. Artikel 6 des Dekretes regelt die BÄiwz des provisorischen Perfonalregisters. Diesig ist nach Ausscheidung der, auf Grund der n> ften drei 'Artikel enthobenen, bezw. pensw. nierten Beamten zu bilden, wobei die il^ Rangordnung einzuhalten ist. Das Register enthält zwei Ranggrade: 1. Kanzlisten und Sekretäre (cancellien « segretari): 2. Kanzleichess und Sekretärchefs tcmcel- üeri capi e segretari capi). Für die Rangordnung innerhalb tu«r Gruppen ist entscheidend: Rangsklassc, C:> nennungsdatum

. In die Gruppe der Kanzlisten und Sekn- täre werden ausgenommen: a) die Funktionäre der Gruppe 0, v undü (Gruppe hat Vorrang): b) die Offizianten, ausgenommen die »eid lichen, ive!c!>e auf Grund des Zirkuläres vom 4. November 1919 des Ministerpräsidenten zu Beamten der Gruppe L ernannt wurden, falls sie einen höheren Studientitel als den einer Volksschule aufweifen können und zur Führung des Grundbuches geeignet sind: c) die Offizianten. ausgenommen die weib lichen, welche auf Grund des erwähnten Zir kuläres

AN !>'r- Iekre Nach 2 ZkAnic. bereits b was Jene. > Iwn Diei Spruch ^Schalt fi Krsteigt Werden? Ililde Beh Ue w «chcn > !heuie br «lch-'d, jüi:. 21R Die Erben von Senkenberg. Kriminalroman von Erich Eben stein. K AortfqflM«. Nachdruck verboten. „Ist es denn ein so dringender Grund, der Sic zu mir führt?' antwortete der Detektiv, nachdem er sie begrüß» hatte, kühl. Denn er konnte das Bild der lachenden, flirtenden AioliUa aus dem Restaurant nichl los wer den und fragte sich erstaunt, was sie über haupt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 04.06.1894
Umfang: 8
. zur Grund-, Erwerb- und Einkom mensteuer, 125 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassen- steuer, 40 pCt. zur VerzchrungSsteuer von Wein und 70 pCt. von Fleisch; Cloz 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Molina (Katastralgemeinde) 176 pCt. zu allen direkten Steuern; Susü, 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 16 pCt. zur HauezinS- und HauSclassensteuer; Vigalzano 280 pCt. zu allen direkten Steuern. Vorbehaltlich der Zustimmung

der l. k. Statthaltcrei, beziehungsweise der a. h. Genehmigung wurde die EinHebung von Ge meindezuschlägen und Auflagen pro l894 bewilligt den Gemeinden : Barcesinv (Katastralgemeinde) 405 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS« und HauSclassensteuer; Drü 380 PCt. zur Grund-, Erwerb« und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinSsteuer, 25 pCt- zur HauSclassensteuer, 30 pC. zur Verzeh,»ngssteuer von Wein und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Giovo 400 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer, eine Hundesteuer von 1 fl., verschiedene Fleischbeschaugebüren und eine Taxe von 20 pCt. auf das Mischbrod; Madrano 350 pCt. zu allen directen Steuern; Mar- gone 700 pCt. zur Grund- und Einkommensteuer; Montevaccino 600 PCt. zur Grundsteuer. Für die Herstellung des OexlthalwegeS wurde der Gemeinde SchlitterS der Betrag von 950 fl., und für die Lech- Feuilleton. In <Ureue fest. Eine Erzählung aus den Tiroler Befreiungskämpfen. Bon Marie Schmidt

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 17.09.1849
Umfang: 10
: 1. Ein zusammenhängender Grund-Komplex, dessen Be sitzer nach §. s de« erwähnten Jagdgesetzes zur Ausübung derJagd berechtiget ist, ist vorhanden, wenn die Grundstücke, dieselben mögen in einer oder in mehreren angränzenden Ge meinden gelegen sein, unter sich in einer solchen Berbin düng stehen, daß man von einem Grundtheile zum anter» gelan gen kann, ohne «inen fremde» Grundbesitz zu überschreiten» öffentliche Verbindungswege, Eisenbahnen und deren Au gehör , Gewässer u. dgl. machen keine Unterbrechung des Grund

-ComplereS, und sind selbst Inseln als mit dem nachbarlichen Boden zusammenhängend ju behandeln. 2. Sind Grundstücke, deren Besitzer wegen des nicht 2VlZ Joch erreichenden Umfanges hierauf kein Jagdrecht haben, von einem 200 Joch oder mehr betragenden Grund- Ecmxlo?? ganz umschlossen» so wird dem zur Jagd-Aus- übnng berechtigten Besitzer des größeren Grund -Ecmpleres das Befugniß eingeräumt, die der Gemeinde auf dem Enclave (eingeschlossenen Grunde) zuständige Jagd vor je dem Sindern

, und zwar,zu dem Preise zu pachten, wie derselbe sich im Verhältniße zu dem für die Gemeinde- Jagd sonst bedungenen Pachtzinse stellt, oder in Erinang- lung dessen Zu einem Pachtzinse nach einer billigen Schä tzung für eine längere Zeitpericde. Läßt sich der Besitzer des Grund-Eomple^eS zur Pachtung nicht herbei, so be gibt er sich hierdurch seines eigenen JagdrechteS, und die Gemeinde ist befugt, die Jagd auf diesem Grund-Comp- le^e, wie auf dem Enclave, auszuüben. 3. So rrie die Gemeinde verpflichtet ist, die Jagd

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 13.09.1849
Umfang: 10
de» Innern «inverständlich mit dem k. ». Mi nisterium der Landeskultur lind des Bergwesens zu nach- folaenden Erklärungen des üder rle Ausübung der Jagd barkeit erlassenen Gesetzes vom 7. Mär; ltj49 bestimmt: 1. Ein julau»»e»hänzender Grund Komplex, dessen Be sitzer nach S- 5 des erwähnten Jagdgesetzes zur Ausübung derJagdberechtigit ist, ist vorhanden, wenn die Gruntstücke, dieselde» mögen in eineroter in mehreren angränzenten Ge- meindengeiegen sein, unter sich in einer solchen Verbin düng stehen

, daß man von einem Grundtheile zum antern gelan gen kann, ohne eine» sr-mten Grundbesitz zu überschreiten, offen,liche VerbintuiigSwege, Eisenbahnen und deren Zu- gehör, Gewäsier u. dgl, machen keine Unterbrechung des Grund-CompleF>S, und sind selbst Inseln als mit dein nachbarlichen Boden zusammenhängend Zu behandeln. 2. Sinv Eruntstücke, d,rin Besitzir wegin des nicht Lö0 Joch erreichenden Umfanges hierauf kein Jagdrecht haben, von einem 2<il) Joch oder mehr betragenden Grund- Eomplexe ganz umschlossen

, so wird dem zur Jagd.Aus übung berechtigten Besitzer des größeren Grund-EomplereS da« Befuziiiß eingeräumt, die rer Ge»ieinde aus dem Encia..' (^ciiigcschlcss>!»il G»unle) zuständige Jagd vor je dem Ancern, und zwar >u dem Preise zu pachien, wie derselbe sich iin Verhältniße zu tem für die Gemeinde- Jagd scnst betungenen Pachtzinse stellt, oder in Ermang lung dissin zu einem Pachtzinse »ach einer billigen Sa tzung für eine längere Zeitpiriode. Läßt sich der SZcsitzer des Grunc-Eompie^eS zur Pachtung nicht herbei

, so be gibt er sich hierdurch seines eigenen J^gdrechteS, und die «Gemeinde ist befugt, die Jagd auf riefe», Grund-Eomp- leZe, wie auf dem Enclave, auszuüben. 3. So wie die Gemeinte verpflichtet ist, die Jagd durch »izenZ bistellte Sachverständige ausüben zu lassen, so liezk dieselbe Pflicht dem Pächter der G«m,inte-Jagd ob. 4. llnter Sachverständigen sind aber nicht bloß gelernte und geprüfte Jäger verstanden, es können denselben nach dein Erkenntnisse der jetzigen Kreis- und künftigen Vezirks- dehörden

unl Vorarlbe r.g. Kajetan Graf v. Aissingen. -x- Kundmachung. l In dir bekannt gemacl-tin Ministerial Verordnunz vom 17. August d. I., betreten!! die Durchführung der Grund- entiastung im Kronlande Tirol und Vorarlberg, erscheinen mehrere Fehler, welche theils sinnstörend sind, theils das Verstehen einzelner Sätze erschweren. Diese Fehler kommen vor: L. 43. lit. a., wo es statt: „die KrelSlonimissicnkglleder' heißen soll: „die B ezi r ks ko m in isfi ons g li ed e r.' z. 78. Wo der Schlußsatz heiß

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.05.1934
Umfang: 6
im Geschäftsviertel der nordbulgarischen Stadt Pleven ein Grohfeuer aus, das 14 Geschäftshäuser und zahlreiche Wohnhäuser bis auf die Grund mauern einäscherte. Im Kellerraum eines Geschäftshauses befand sich ein Sprengstosslager, daS mit lautem Getöse in die Lustslog. Sechs Personen, darunter der Kommandant der Feuerwehr, wurden verletzt, eine Person ist an den Verletzungen gestorben. Die Löscharbeiten gestalteten sich infolge des starken Windes äußerst schwierig, 15 Feuerwehrleute er litten Rauchvergiftungen

und die anderen besten Vertreter des Radsportes der meisten mitteleuropäischen Länder. Das Radrennen „Rund durch Italien' für Jung- fasciste». Wie bereits berichtet, findet morgen auf allen Etappen des großen Radrennens „Rund durch Italien' auch ein Radrennen für die Jungsasci- sten statt. Unsere Provinz beteiligt sich am Rennen, wel ches auf der Etappe Belluno—Bassano ausgetra gen wird. H Auf Grund der Ergebnisse des Ausscheidungs- rennens wurde vom Kommando der Jungfafciften für die Provinz Bolzano folgende

festgesetzten Besprechungspunk ten. In eingehender und leicht verständlicher Weife wurden Rechte und Pflichten der Kriegsin validen auf Grund der bestehenden Gesetze und Verordnungen erklärt (Unterbringung von Ar beitslosen, Strandkuren, Krankenunterstützungen, Prothesenanschaffungen, Steuererleichterungen u. Lolle Sjsaeco Sommerftationiecung der 2l. Geblrgsbatterie Colle Jfarco, 17. Mai. In den Vormittagsstunden des iv. Mai traf in Colle Jfarco die 21. Batterie des 2. Artillerie- Regiments der Gruppe

Jfarco um 2 Uhr nachm., ebenfalls im dortigen Schulhause. Die Eltern sind bei Strafvermeidung verpflichtet, ihre Kinder in den oben angeführten Tagen der Impfung zuzuführen. Geimpft werden müssen alle Kinder, welche m? 2. Semester 1933 geboren sind und auch alle älteren, welche durch irgend einen Grund nicht früher geimpft werden konnten. Ferner haben sich alle Kinder, die das 8. Lebens jahr vollendet haben, wie solche, die vorher ohne Erfolg wiedergeimpft wurden, der Nachimpfung zu unterziehen

auch nicht den Grund ihrer Anwesenheit. Offen berichtet sie, daß es ihr innig ster Wunsch sei, die Schlösser Olstennas mit schö nen Bildwerken zu schmücken. So weichen die finsteren Schatten, die lange über Olstenna gelegen haben, mit einem Schlage und machen einer heiteren, beschwingten Lebens freude Platz. O Der junge Propst von Karskülla, Erichsen, sticht nach einer Gelegenheit, um mit dem Schloß- Herrn allein sprechen zu können. Graf Arve spürt das, und er kommt dem geistlichen Herrn entge gen. Sie sind seit

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 05.02.1849
Umfang: 12
auf fremdem Grund und Boden unhaltbar geworden ist, und beglückt uns mit einem Gesetz-Vorschlage über die Aus übung der Jagd, welchem wohl kein Grundbesitzer, und vom jagdlustigen Publikum gewiß kein Jäger, wohl aber die vielen Todtschießer beipflichten werden. Als Entgegnung auf diesen Artikel nur Folgendes: Die Jagdgerechtsame auf fremdem Grund und Boden ist keine Belastung des letzteren, wenn Mir die Ausübung derselben durch zweckmäßige Gesetze geregelt wird. Keinem vernünftigen Grundbesitzer

, doß eö nicht Gottes Stimme ist. In der Politik kann man nicht immer wählen, was man für das Rechte und Beste hält, sondern muß das erreichbare Gute herzustellen su chen. Man muß selbst unvernünftigen Forderungen des Volkes nachgeben, wenn es sich einmal eingebildet hat, daß ohne Gewährung derselben seine Wohlfahrt nicht gedeihen größeres Unglück zu verhüten, wenn eS dieselben mit Gewalt durchzusetzen versucht, m ^''ihcbung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und ^oven i^r scnach

überlassen. Wird sind der Ueberzeugung, daß, im Falle der Reichs tag über die Jagdrechte auf fremdem Grund und Boden den Stab bricht, nur eine Jagdordnung wie sie der mährische Landtag in Vorschlag brachte, sich mit der Erhaltung einer mäßigen Wildmenge und mit demGrundsatze: der Befreiung des Grund und BoVenS von Servituten vereinbaren läßt. -Oefterreichjfche Monarchie. Ihre kaiferl. Hoheit die Frau Erzherzogin Hildegards Gemahlin Sr. kaiserl. Hoheit des durchlauchtigsten Erz-- Herzogs Albrecht, wurden

zu Salzburg am 25. ds. NachtS 2/q 11 Ilhr von einer Prinzessin glücklich entbunden. Als Bankdirektoren für die eben begonnene statutenmäßige Periode wurden auf Grund des Sr. Maj. dem Kaiser dies- fallS vorgelegten Vorschlages ernannt, und beziehungsweise bestätigt die Herren: Bruchmann, Erggelet, EskeleS, Popp, Johann Maier und Johann Murmann. Neunzehntes Armee-Bulletin. F. Z. M. Graf Nugent, welcher sich zur Vertreibung der bet Fünfkirchen zusammengerolleten Rebellen am 25. von Kanischa aus dahin

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 31.05.1928
Umfang: 8
Entwicklungsfähigkeit, die Regierung ein Gesetz erlassen, auf Grund dessen eine Revision der Gemeindejurisdittions- gebiete zulässig sein kann. Das Problem der Gemeindesinanzen wird vom Regierungschef selbst mit großer Sorgsalt verfolgt und wurden bereits taxative Verfu gungen über die Kontrolle der Bilanzen erlas en. Mehrausgaben würden von den vorge- etzten Behörden nur in dem Falle autorisiert werden, wenn es sich um die Fortführung oder Vollendung öffentlicher Werke, die Kanalisle- rungsanlagen, Wasserleitung, Friedhöfe

, Verbindungs- und Zugangsstraßen, handelte. Der Redner behandelt darauf in ausführli cher Weise das Problem der Provinzen vom verwaltungs-politischen Standpunkt aus. In der Folge geht der Redner auf das Problem des Mutterschutzes und der Säug lingspflege ein und hebt hervor, daß die Regie rung bereits entscheidende Maßnahmen für den Schutz der illegitimen und verlassenen Kinder ergriffen hat. Auf Grund der Daten des Reichswerkes sterben in Italien alljährlich 210.0W Kinder, davon 132.0(K1 im ersten Lei

des Ministerrates Reue N»rme« über die Zmumnitöt der Senatoren Roma, 30. — Unter dem Vorsitz des Mini sterpräsidenten tagte hente im Palazzo Viminale in Gegenwart sämtlicher Minister der Kabi nettsrat. Uebcr Vorschlag des Justizministeriums ge nehmigte der Ministerrat eine Gesetzesvorlage auf Grund welcher die dem Senate laut Artikel 37 der Verfassung zugesprochenen Funktionen von einer Kommission von 60 Senatoren, von denen 34 effektive Mitglieder und 2V Ersatzmit glieder sind, ausgeübt werden. DiefeKommifsion

wird vom Senate im Beginn der Sessions periode erwählt, und übt ihr Amt für die Dauer derselben aus. Auf Vorschlag des Kolonialniinisters hin. ge nehmigte der Ministerrat eine Reihe von Maß nahmen, die daraufhinzielen, das Werk Italiens in den Kolonien zu konsolidieren. Auf Grund dieser Gesetzesvorlagen wurde die Aufgabe eines Kredites von 1t>g Millionen Lire bei dem Kon sortium für öffentliche Arbeiten bewilligt. Mit diesen Beträgen werden verschiedene öf fentliche Werke in Tripolis und in der Zyre- naika

den Elementarunterricht der musel- manischen Kinder betrifft. Diese beiden Maß nahmen zielen hauptsächlich auf die moralische Besitzergreifung der Eingeborenen hin. und bil den gleichzeitig eine sichere Garantie für Ünan- tastbarkeit der italienischen Souveränität. ' Eine weitere Vorlage betrifft die Ausdehnung des im Königreiche geltenden Gesetzes über den .Pacht von landwirtschaftlichen Immobilien in der Zyrenaika und in Tripolis. Auf Grund der ebenfalls genehmigten Vorlage über die Auf nahme von definitivem

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 14
Datum: 20.09.1849
Umfang: 14
: 1. Ein zusammenhängender Grund Komplex, dessen Be sitzer nach Z. 5 des erwähnten JagdgesetzeS zur Ausübung der Jagd berechtiget Ist, ist vorhanden, wenn die Grundstücke, dieselben wögen in einer oder in mehreren angränzenden Ge meinden gelegen sein , unter sich in einer solchen Verbin düng stehen, daß man von einein Grundtheil« zum ankern gelan gen kann, ohne einen fremden Grundbesitz zu überschreiten, öffentliche Verbindungswege, Eisenbahnen und deren Zn- gehör, Gewässer»' u. dgl. machen keine Unterbrechung des Grund

-Eompleres, und find selbst Inseln als mit dem nachbarlichen Boden zusammenhängend zu behandeln. 2. Sind Grundstücke, leren Besitzer, wegen des nicht 20l> Joch erreichenden Umfanges hierauf kein Jagdrecht Eomplepe ganz umschlcssen, so wird dem zur Jagd-AuS- übung berechtigten Besitzer des größeren Grund-Complexes das Befugniß eingeräumt, die der Gemeinde auf dem Enclave (eingeschlossenen Grunde) zuständige Jagd vor je dem Andern, und zwar zu dem Preise zu pachten, wie derselbe sich im Verhältnisse

zu dem für die Gemeinde- Jagd sonst bedungenen Pachtzinse stellt, oder In Ermang lung dessen zu einem Pachtzins- nach einer billigen Schä tzung für eine längere Zeitperiode. Läßt sich der Besitzer des Grund-Compler»« zur Pachtung nicht herbei, so be gibt er sich hierdurch seines eigenen Jagdrechtes, und die Gemeinde ist befugt, die Jagd auf diesem Grund-Comp- l«5«, wie auf dem Enclave, auszuüben- 3. So wie die Gemeinde verpflichtet ist, die Jagd durch eigen« bestellte Sachverständige ausüben zu lassen, so liegt

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Volksblatt
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Seite 12 von 12
Datum: 23.12.1891
Umfang: 12
nach dem 29. Oktober folgt), daran glaubte, bestreiten wir, — auf -Grund des von uns erwähnten Zwiegespräches zwischen Hofer und Sieberer, aus Grund der von Rapp angeführten Thaisache, es sei Hoser die, (allerdings erdichtete), Nach richt zugekommen, Erzherzog Johann stehe mit emem Heere bei Sachsenburg, um den Tirolern zu Hilfe zu komm,«. Daß Hofer zur selbigen Zeit über das Elend feines Vaterlandes bald den Verstand verloren hätte, wäre auch uns nicht erstaunenswerth. Mehr würde uns verwundern

, wenn der, im Gegensatz zum stets bedäch« tigen Hoser cholerische Haspinger den Verstand behalten häne. Daß Haspinger auf dem Schönberg an den Frieden zweifelte sagt er selbst in seinen Aufzeichnungen. Daß er diesen Zweifel auch gelegentlich Hofer beibrachte, glauben wir auf Grund der Gemüthsanlage des Paters annehmen zu dürfen; nur wird die Sache nicht in fo schanderkafter Weife vor sich gegangen fein, wie sie Ropp erzählt. ES scheint dies auch die Kommandanten« schaft Haspn-gers zu beweisen, die ?. Norbert

nur dahin auslegen will, daß eS undenkbar sei, daß Haspinger nicht überall dabei war, wo eS knallte, dies ist ein sehr schwacher Grund! Wir sagen noch nichts vom Kampfe am Jst lberg. aber wenn Haspinger, wie ?. Norbert es selber zugibt, auch noch später kommandierte, wo er doch vom Friedensschluß Nachricht hatte, — einfach aus Leidenschaft für's Knallen, so wirft das wirklich ein schlechtes Llcht,auf den Pater. Warum die Franzosen Haspinger nach d-n unglücklichen Novemberkämpfen ak emen Hauplauswiegler

, ist nur ein Beweis von der Selbstlosigkeit des Sandwirthes. Ob aber Hofer im November am Friedensglauben noch festhielt, — lassen wir, auf Grund der angeführten Thatsachen die Leser selbst entscheiden. Daß. falls auch Hofer nicht an den Friedensschluß geglaubt hätte, die November-Kämpfe keine Rebellion gewtsen wären, davon sind auch wir nun überzeugt und gestchen den Irrthum in unserer letzten Correspondenz rückhaltslos ein Kaiser Franz wurde eben durch den Drang der Umstände und um größere Uebel zu verhüten

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Der Burggräfler
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Seite 9 von 12
Datum: 23.09.1891
Umfang: 12
Aufforderungen des Dr. Jehly keine Antwort mehr gab. Den Grund des feindseligen Vorgehens Regner's gegen Dr. Jehly erklärt dieser damit, daß Regner selbst nach der Stelle eines Chef« redakteurS der ,N. T. St.' i» Jahre 1889 ge trachtet, sie aber nicht erhalten habe, welche An nahme Jehly durch Zeugen erklären könnte. That-, sächlich hat Dr. Jehly erklärt, daß Regner öffent lich geleugnet hat, nach der Stelle gestrebt zu haben, und behauptet, sie sei im Gegentheil ihm angetra gen worden. Auf das hin sei

ihm ein Bries deS Regner an Hochwürden Herrn RecheiS zur Verfü gung gestellt worden, woraus hervorgeht, daß Reg ner sich in aller Form um die Redaktion beworben, habe. Es sei damit zum ersten Male konstatirt, daß Regner die Unwahrheit geschrieben, und zwar müsse man annehmen, die bewußte Unw ahrheit, da es unmöglich sei, daß dieser Vorgang ganz aus dem Gedächtnis Regner's entschwunden war. Dieses Bor« gehen Regner's gegen Dr. Jehly, so erklärt dieser vor Gericht, sei der erste Grund gewesen, warum

er dem in Rede stehenden Artikel, den er der »Brixner Chronik' entnommen, noch den inkrimi- nirten Schlußpassus beigefügt habe. Der zweite Grund, warum er dies gethan, war der, daß er der Ueberzeugung sei. daß Regner sich beim Mi nisterpräsidenten Grafen Taaffe um eine Subvention beworben, die er allerdings nichr erhalten habe. Ueber diesen wesentlichsten Punkt des Prozesses wird der Reichsraths, und Landtagsabgeordnete Dr. Johann Rapp, Advokat in Kältern, als Zeuge vernommen. Dieser deponirt

und dessen Geschästsgebahrung ge ben. Dr. Beuerle legt weiters Dokumente aus den Gerichtstisch, aus denen zu entnehmen sei, daß Regner wirklich mit Grund annehmen konnte, daß er berechtigt sei, das Adelsprädikat zu führen und beantragt, schließlich, da aus den Aussagen des Zeugen Dr. Rapp hervorgehe, daß Regner nur deshalb die Frontoeränderung in seiner Polemik gemacht, weil ihm die Staalssuboention seitens des Ministerpräsidenten Taaffe verweigert worden sei, daß es ihm möglich gemacht werde zu beweisen

, daß dies nicht der Fall sei, sondern der Grund des Abschwenkens Regners vielmehr in der eingetretenen Veränderung der politischen Lage zu suchen sei. Zu diesem Behufe beantrage er die Vernehmung der Herren Franz v. Zallinger, ReichsralhSab- geordneter, und Anton Oberköfter, Redakteur des »Tiroler Bolksblatt' in Bozen, Stefan Unter- b erger in Innsbruck, Hofrath Dr. Lienbacher in Salzburg und Dechant David Schenk in Klausen. Dr. Wackernell spricht sich gegen die An- träge des Dr. Beuerle aus. Dr. Jehly verlangt

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 01.08.1943
Umfang: 4
, militarisiert. Die Ranggleich stellung wurde wie folgt bestimmt: Di rektor: Major; Beamte erster Kategorie: Hauptmann: Ämtsvorstände zweiter Ka tegorie: Oberleutnant: Beamte zweiter Kategorie: Leutnant; 'Oberbuchhalter: Unteroffizier, Abteilungsleiter und Be amte dritter Kategorie: Feldwebel: stell vertretende Abteilungsleiter: Obergefrei ter: Gruppenleiter und Kanzleipersonal: Gefreiter: Arbeiter und Hilfsarbeiter: Soldat. Art. 2 — Die auf Grund vorliegen den Erlasses Militarisierten erhalten

die Aufforderung einzeln von der Direktion der Personalämter der Staatsdruckerei. Art. 3 — Die auf Grund vorliegen den Erlasses Militarisierten haben am rechten Arm ein besonderes Abzeichen zu tragen, nämlich eine 10 cm hohe rote Armbinde, aus der oben gut sichtbar ein fünfzackiger Stern, unten der entspre chende Militärgrad in der ;fiirKrieaszei- ten vorgeschriebenen Form und Größe angebracht ist. Dem auf Grund vorliegenden Erlasses militarisierten Personal gebührt keinerlei besondere wirtschaftliche

- nasliecken noch an den afrikanischen Plä nen der Regierung interessiert. Wenn diese ihre Außenpolitik aus dein Blick winkel der Nordoftecke führt, so verkennt >>e das Schwergewicht aus dem Süden der aus Grund der Monokultur des Kaf fees aus die Mitarbeit Argentiniens an gewiesen i,t. das ihn mit Weizen ver. lorgt Dieser Tage^wuide das Brot in ui^t ' '»solge Schiffs,nangels ratio- . Die Kriegspolitik der Negierung ver- so die Gefahr, daß sich der Süden entfremdet, Anschluß an die Nachbarn sucht und eigene

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 04.03.1931
Umfang: 8
(Jagdherr) für seine Fam»> lienmitglieder, für die Personen, vie vom Jagd herrn eine schriftliche Erlaubnis (Jagdkarte) er halten haben und für die vom Jagdherrn beglei teten Personen (Jagdgäsle) gestattet. Die Eigentümer oder Pächter eines geschlossenen Jagdgebietes sind aber auch verpflichtet, für die Erhaltung und Vermehrung des Wildstan- des Sorge zu tragen. Ein privater Grundeigentümer, der bei uns- mehr als 500 Hektar (in den alten Provinzen mehr als IVO Hek.ar) zusammenhängenden Grund

hat und in den al.en Provinzen auch ein« Vereinignng mehrerer benachbarter Grund- eMNtümer, die zulmnmen mehr als 100 Hektar zusammenhängenden Grund haben, können beim Landwirtschaftsministertim um die Konzes sion eines vorbehaltenen Jagdgebietes aniiuchen.- D.« dafür zu bezahlende Gebühr beträgt bei uns jährlich für die ersten LV0 Hektar 1.5 Lire pro Hek.ar und darüber hinaus 10 Cent, pro Hektar. In der unmittelbaren Nachbarschaft von Wildschongàeten (z. B. S.aarssorsten) darf kein vorbehaltenes Jagdgebet

ausgeübt werden kann. Die genaue Ausdehnung dieser Grenzzone wird noch durch ein Dekret festgesetzt werden. Im übrigen Gebiete unserer Provinz könne» die privaten Grundeigentümer, die mehr al» S00 Hektar zusammenhängenden Grund haben, um die Bewilligung zur Bildung eines vorbr» haltenden Jagdgebietes beim Landwirtschaft?- Ministerium ansuchen. Die bisherigen Eigenjag den können also, wenn sie mehr als 500 Hektar umfassen, mit Genehmigung des Ministeriums in vorbehalten« Jagdgebiete verwandelt wer

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 15.05.1820
Umfang: 8
Kenntnis! gebracht wird. Ried den ir. April 1820. F>ey, Landrichter. 2 B e k a n » t ni a ch u n g. Nachdem der Grund, aus welchem Franz Lörgetboh- rer beim Stosfler zu Nitzail durch Edikt vom »Z. Oktober itti? unltr Kuratel gesetzt worden, nunmehr gänzlich ge hoben ist. er znr eigenen Vermögens - Verwaltung für ge eignet befunden worden; so wird derselbe auf selbstiges An suchen, und auf weiteres Anlangen seiner Ehegattin Anna, gebornen (?chwiher, alZ aufgestellte Vermögens - Verwal- rcrin

im ExekutionSwcge öffentlich verstei gert werden, diese sind: I. Die Baurecht-und Gerechtigkeit, 4 ganzer Lehen oderKammerland, der Falkenhof genannt, unter der Schu pfen oblei Multerà sub Nro. 217 wozu gehört: s) Eine Behausung, Sradl und Stallnng nebst noch andern Zugebäuden Nro. S41 bezeichnet, mit förm licher WirchS - Gerechtsame. b) Ein Stück Grund, das untere Feld genannt, hallet Äckerstan 7 i/L Jauch, und Galdmahd 2 M» M. c) EinSr^ck alidort, haltet Ackerstatt Z i/z Jauch, Frühmahd iz M. M., Galdmahd

und Nain ü M. M. 6) Ein Ackerte im Garten genannt, haltet 1/10 Jauch. ' Diese z Unterschiede sud i,. <7. c:k >Z. liegen beisam men . sind init einem Zaun umfangen, und gränzen r. an den Sillstuß. 2. an die Aue, Z. an die Landstraße, und 4, an das Mau thal. e) Endlich ein Stück Grund ob der Straßen, hal- . tet I >/', Ja».!,, ist mir. einem Zaune umfaugen, und stoßet alleinhalden an die Gemeinde. Ueber diese vorausgeführten Güter besitzt das Kloster Willau die Grund^ere6>ligkeir, wohin ein jährlicher

Grund zins von 4 st. z6 kr. T. W zu reichen ist. Ncbst diesem hat mau anch die Obliegenheit eine Tagschicht im Ger- stenniahd zu verrichten. Der Zehend von diesen Gütern aber beträgt «n Roggen, Gersten und Hafer von jeden z z/4M. M. und davon 1 /2 M. GerichtSfutter. Hingegen hat man von dem Inhaber deS ZcnzenhoseS zu Hülfe des Grundzinses 14kr. T. W. einzulangen. II. 8ud d?rc>. Lstasti. 2,F. Zwei Neurauth außer der Schupfen an einander liegend, halten zusammen r Jauch, und gränzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 12
Datum: 05.08.1920
Umfang: 12
HelskLung von Konditorei- W0r«n. Amtlich wird mitgeteilt: Der Genercli'oni- mWr für die Approvisionierung und den Lebens- wittclkonsuüt ordnet mif Grund des Statthaltere!- dekrcies vom 3. Jänner Z918 Nr. 49 nnd des kgl. Dekretes vom 17. Juni 1920 Nr. 910, auf Grund des veZretcs vom 1v Mai 192t) des Unterstaatssekretärs p'ir die Approvisionierung und den Lebensmittel- ko'isiini, betreffend das Verbot der Produktion und des Verlaufes von Süßigkeiten in der Ausnahme der Notwendigkeit insoweit

der Ein- und Ausreise hat der Verkehrsverband Bozen beim^ schweizerischen Konsulat in Venedig Erkundigungei einbezogen, auf Grund welcher folgei'des mitgeteilt wird: Fremde, die sich zum Kur- oder Erholungs aufenthalt oder in geschäftlichen Angelegenheiten für die Dauer von höchstens drei Monaten in die Schweiz begeben wollen, können das Visum nach Vorlage gültiger Pässe sofort erhalten, und zwar gegen Erlag der Paßgebühr von K Frank oder 10 Lire per Person (also n!cl:t per Paß): dasselbe gilt auch fürP-.'rsonen

, da nur auf Grund eines solchen die freie Rückkehr In die Gelte b Schweiz ohne konsularisches Visum erfolgen darß Für weitere Auskünste und für die Abgabe de, nötigen Fornnilarien wird vom Konsulat in Ve nedig Herr W. Rohr, Prokurist der Bozne, Kreditanstalt für Handel und Gewerbe namhaft gemacht. Italienische Konsulate auf schweizerischem Boden sind in Bern. Zürich, St. Gallen. Ehur, Ba« sel, Lugano, Genf und Brieg. Nnhygienische Merßü'tnljse. Am unteren En« de der Laubcngasse in Bozen befindet

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 8
Datum: 15.01.1907
Umfang: 8
Dienstag, 15. Jänner 1907 Aür eine KrySynag der AStivitStsznkage für die k. k. StaatsöedieuAetea ia Hries öei ZZozea. Abg. Schraffl richtete am 9. Jänner cm den Handelsminister folgende Interpellation: GrieS bei Bozen wurde auf Grund der Ein wohnerzahl in die letzte Aktivitätsklasse ein gereiht. GrieS ist bekanntlich ein Kurort ersten Ranges. Derselbe hat allerdings nur 43W Einwohner. GrieS liegt aber unmittelbar bei der Stadt Bozen und ist nichts anderes als eine Vorstadt Bozens der örtlichen

. * Verschwundene Anterseevoote. Am 11. Jänner nachts ist in Cherbourg das Unterseeboot „Algerien* gesunken. Nach mehrstündigen Be mühungen fand ein Taucher das Boot neun Meter tief im Bassin Napoleon III. Die sofort eingeleitete Untersuchung ergab keinen tristigen Grund für daS Sinken des BooteS. Es wurde am Vorabend wie gewöhnlich, um 5 Uhr abends, vor Anker gelegt. Die Besatzung versichert, keinerlei Fehler begangen zu haben. ES ist nicht ausgeschlossen, daß ein Verbrechen vor liegt. — Am nämlichen Tage

der stadt- kammeramtlichen Buchführung einzudringen, ist das sür Sie noch kein Grund, eine Lache aufzuschlagen, da Sie ^ selbst „reingefallen' sind und die gleichen Ziffern herausnabmen. Also vorsichtiger ein anderesmal. F. G Wird in der nächsten Nummer veröffent licht. Es wird sich besser empfehlen, wenn der „Tiroler' von den beriessenden Interessenten selbst an die angege bene Adresse gesendet wird, hdt. Besten Dank. Den Grund der Kürzung ersehen Sie aus dem Texte. — Ein Bries langte unfrankiert

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 02.04.1898
Umfang: 10
, daS alle auf die tirolischen Grund» büchcr bezughabenden Gesetze und Verordnungen in deutscher und italienischer Sprache enthält. Da ist zunächst daS Gesetz vom 6. Februar 1869 betreffend die Rechte und das Verfahren bei der grnndbücher- licheu Zertheilnng einer Liegenschaft, ferner daS Reichs- gcfetz vom 25. Juli 187 l betreffend die Einführung eines allgemeinen Grnndbnchögefetzeö; das unter dem gleichen Tage sanetionierte Gesetz, welches das im Falle der Anlegung, Ergänzung, Wiederherstellung oder Aen derung von Grund

Einverleibung auf Grund von Pr'.vat- nrknuden in geringfügigen Grnndbnchsachen wurde mit Gesetz vom 5. Juui 1890 festgelegt, ebenso die grnnd bücherliche Abtrennung von Grundstücken zu Zwecken öffentlicher Straßen oder Wege, ferner zu Zwecken einer im öffentlichen Interesse unternommenen Anlage behnss Leitung oder Abwehr eines Gewässers durch Gesetz vom 11. Mai 1894. Den Schluss dieser in zeitlicher Neiheusolge gehaltenen Gesetzessammlung bil dete daS tirolische GrundbuchSgesetz vom 17. März 1397

und die unterm l9. Oetvbcr 1397 an die Ge richte hiuausgegebene Verordnung des Justizministe riums, womit anlässlich der Anlegung von Grund büchern in Tirol eine Anleitung für die Eigenthums ausschreibung hinsichtlich mehrerer Gattungen von Liegenschaften ertheilt, wird, die in das Gebiet der öffentlichen Verwaltung einschlagen. Sehr praktisch ist daö beigegedeuc Sachregister, das für die verschieden sten Fälle einen Hinweis aus die entsprechenden G?- setzesvorschristen bietet. Nicht bloß für RechtSfreunde

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 27.02.1867
Umfang: 8
der geehrte Hr. Sollega vor. die Wahl aus dem gan- ,en Sause vorzunehmen, waS mir kin weit schwierige- r» u°d schwerfälligerer Vorgang zu sein scheint, als die Wahl aus den Gruppen, und lvaS nur zur Ver zögerung der Sache beitragen kann. . . . ^ Ich glaube, wir haben überhaupt «n dic>en ^.agen Mahlen genug schon vorgenommen, so.daß auch dies kin Grund für uns sein kann, eine möglichst einfache Form der Wahl vorzuziehen, anstatt schwerfällig zu ''slbll Bar.Jgn. v. Gi ov anelli: Ich unterstütze

auf die Herren der einen oder andern Gruppe mehr Rücksicht nehmen, so ist eö bei der Wahl nicht beschränkt, nur soll diese wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes dem ganzen Hanse vor behalten bleiben. Die Wahl aus den Gruppen würde das Haus aber hindern, jene Männer herauszufinden, welche es für die geeigtstcn hält. Ich sehe daher nicht ein, wie man die entgegengesetzte Ansicht mit Grund festhalten kann. Einen Widerspruch in der Begründung des Herrn Professors Dr. Jäger finde

ich auch nicht; dieser Widerspruch sollte darin bestehen, daß die Wahl schwerfälliger fei. Dieselbe wird aber gleich vorgenom men werden, und wir verlieren etwa eine Viertelstunde Zeit; die Verhandlung aber wird erleichtert, wenn das Eomitv aus wenigen Mitgliedern besteht. Der Landeshaupt niann theilte dann der Ver sammlung mit, in welcher Weise er zum Behufe der Abstimmung auf Grund obiger Anträge die Frage stellung einrichten werde. Es erhob sich dagegen keine Einwendung. Bei der hierauf erfolgten Ak>s»,n,»,ung sl»i.uv vco

. Berichterstatter ist Abg. Dr. Leonard,. Es wurde die vom LandeSauSfchufse mit Beschluß vom 23. Dezember 1866 wegen Dringlichkeit der Ge meinde Lardaro bewilligte Veräußerung eines Grund stuckes außerhalb des Dorfes und an der Hauptstraße gelegen um 25 sl. an Bencdctto Zontini. behufs Er richtung eines Holzmagazins, nachträglich genehmigt. k) Nachträgliche Genehmigung von SteuerzufchlaaS. Bewilligungen von Seite des Landeöausschusses an Gemeinden. Der Landeshauptmann bemerkt, daß die 17 Gemein

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 04.04.1892
Umfang: 4
hat Historienmaler Gehry gemacht. Innsbruck, 2. April. In zwei Sitzungen, wovon die eine von 9—1 Uhr, die zweite von 4—8 Uhr dauerte, wurde die Grund buchsfrage erledigt, leider abermals in negativer Atichtuug, in dem der Antrag des Dr. Wackernell, welcher die Vertagung der An- gelegenheit und Erhebungen auf Basis des Perfach- buchsprinzips bezweckt, bei namentlicher Abstimmung mit 24 gegen 19 Stimmen zum Beschlusse erhoben wurde. Für den Antrag stimmten 24 klerikale Ab geordnete, gegen denselben sämmtliche

Liberale und von den klerikalen Dr. v. Gras und Dr. Riccabona. Vormittags sprachen Dr. von Grabmayr, der in einer dreistündigen Rede den Standpunkt des Grund buches wahrhaft glänzend vertrat, Dr. Wackernell für die Vertagung und Dr. v. Niccabona, welcher die Einführung des Grundbuchs mir thunlichsten Modifikationen befürwortete. Nachmittags sprach Zal- linger als Vertheidiger des Grundbuchs, hauptsächlich gegen Grabmayr polemisirend, Baron Ezörnig als Negiernngöverlreter mit tiefer Sachkenntniß

und Wärme das Grundbuch vertheidigend, Dr. v. Hep- perger und Dr. Blaas, sowie der Berichterstatter sü r, Geiger, Klotz, Dr. Kathrein und Dr. Wacker- nell, letzterer zum zweiten Male, gegen dao «Grund buch. Teü mrs W Papic SilbeW>!.!W 5onnte > äcspoii hrpcstl xassildi- ör ZZm 7 >lb. 7 Ab. r Lm. lim. ->>cn. Fokale und Tageschronik. Hof- und Pcrsonalnachrichten. Der Kaiser hat dein Lieutenanlit Moriz Grafen Bossi - Fe - drigotti des Dragoner-Regiments Karl V. Leo pold Herzog von Lothringen und Bar

Hä lser drohen einzustürzen, mehr als 15(1 sind bei Asti überschwemmt. Menschenopfer ist keines zn verzeichnen. Neueste Kost. In der Samstag Sitzung des Tiroler Landtages kegrnndeten in der Grundbuchs Verhandlung nach einem ausführlichen Expose des Berichterstatters Dr. v. Grabmal,!', die Antragsteller Wackernell. v. Grabmayr und Riccabvna ihre Anträge. Die Fort- setznng der Verhandlung und Abstimmung erfolgte in der Abendsitzuiig. Dabei nahm der Landtag mit 24 klerikalen Stimmen gegen 19 iu der Grund

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 11.02.1893
Umfang: 8
, daß mir ge wiegte Juristen sagten, sie selbst wüßten auf manche der Fragen sogleich keine Antwort zu geben. Doppelt schwer ist die Beantwortung der Fragen für einfache Bauern wie ich und viele meiner Kollegen sind, die als Vertreter der Landwirthschaft vor der Enquete erscheinen sollen. Um nun vor der Enquete doch nicht als ganz Un wissender zu erscheinen, habe ich Einiges über diesen Gegenstand aus Zeitschriften und Büchern gesammelt und auf Grund dessen mir einige Gedanken über die Beantwortung der einzelnen

an seine Kollegen. Ich bitte den geneigten Leser deshalb um gütige Nachsicht. Und nun mit Gott zur Sache. Was ist P>as Grundbuch und woraus be- steh't dasselbe, respektive wie ist es einge richtet? Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch mit Realfolien-System (jedes Grundstück hat sein Folium) auf Grund des Jntabulatiou s-Prinzip es, d. h. dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen können nur durch Eintragungen in das Grundbuch erworben oder verloren werden. Dasselbe wurde in den meisten Ländern Cisleithaniens

auf Grund des Reichsgesetzes vom 25. Juli 1871 R.-G.-Bl Nr. 95 und 96 einge führt. Das Grundbuch besteht 1. aus einer Urkunden sammlung und 2. aus dem Hauptbuch (Grundbuch). Die UrkundeN 'Sammluug ist die Sammlung und Aufbewahrung der Urkunden, bestehend aus den be glaubigten Abschriften der Originale; sie hat keine be sondere Wirkung oder Wichtigkeit, sondern fungirt als Archiv.- Das Hauptbuch besteht aus sogenannten Einlagen. Jedes Grundstück in gleicher Lage und Beschaffenheit und gleicher Belastung

aber wird der Vorbehalt gemacht, daß dem Verkäufer bei einem allenfallfigen Weiterverkauf das Grundstück zuerst zum Rückkaufe angeboten werden muß. — Ferner Dienst barkeiten (Servituten), Reallastm beim dienenden Grund stücke, Psand- und AfterpfandreAe. — Durch letztere erwirbt ein - Nachhypothekar oder ein Nachberechtigter von Servituten, Reallastberechtigter und auch Pächter das Recht, einen vor ihm befindlichen Nechtsinhaber gegen Zahlung des Betrages allenfalls zu zwingen, ihm das Vorrecht (Vorrang

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 12.12.1890
Umfang: 8
der Bäume und überdies auf Grund dcr hoheu k. k. Statthalterci- Verordnung vom 12. Mai 1886 Zl. 10021 die Be strafung nach dem Forstgesetze zn gewärtigen. K. K. Bezirkshauptmannschast Innsbruck am 7. December 1390. Der k. k. BezirkShauptmann: Dr. Hoflacher m. p. Nichtamtlicher Theil. Inland. Den erläuternden Bemerkungen zu der Negie- uungevorlage, betreffend die Ausdehnung des Ge setzes vom 27. April 1837 über die Versorgung der Witwen und Waisen von Officiereu und von Mannschaft dcS Heeres, der Kriegs

des Staates zwei Millionen, das ZinfencrträgniS 1,034.343 fl. Die bisherigen Ausgaben im Jahre 1890 erscheinen mit 463.263 fl.. präliminiert, so dass sich der Fond mit JahreöfchlufS aus 21,257.950 fl. erhöht. DaS Erfordernis auf Grund des vorgelegten Gesetzentwurfes ist im nächsten Jahre mit 226.897 sl. und 490.053 fl. auf Grund des GesttzeS vom 27. April 1837, zusammen mit 716.950 fl. präliminiert. Trotz dieser Mehranforde rung würde in normalen Zeilen der Fond bis zu Be ginn dcS JahreS 1900

wird, vorwiegend den Charakter eines ge meinen Verbrechens oder Vergehens hat. DaS Bun desgericht entscheidet im einzelnen Falle über die Natur der strafbaren Handlung auf Grund des frei zu er mittelnden Thatbestandes. Ist die Auslieferung be« will'gt, so stellt der BundeSrath dem ersuchenden Staate die Bedingung, dass der Auszuliefernde wegen seines politischen Beweggrundes oder Zwecks nicht strenger behandelt 'werden dürfe. ^ Der vaticanifche Correfpondent der „P. C.' meldet ans Rom, dass die Katholiken

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