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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 8 von 8
Datum: 31.12.1939
Umfang: 8
. B-5> Agenzia Union-Posch, Bolzano. Piazza Do menicani 4. l. Stock, Tel. 13-33. Innnooi- lien- und Geschästsocrmittlung. Tausch mit lusland. Hausverwaltungen, B 3 Erstklassige Milchwirtschaft nächst. Graz, zirka 70 Joch, 40 Melkkühe, über 10!I Schweine, Herrenhaus, Kalt-Warimvasier. Lad, große Wirischastsgebände. ZZergwirtschast bei Kraz zirla 11V Joch, Niehzuchtwirischasi, passend für Haslinger Zucht, gute Gebäude, erst!!, präni, Herdenbnchvich. kaffccha»srec>li!Ll, Lahnknotenpunkt Oberfteier. mi! Gastbaus

konzession, sehr gutgehend. NM. 40MV. Landhäuser, Villen, Rentenhäuscr, Gast- u. kasfehausrealiläten, Geschäfte. Obstgüter n. Wirtschaften von 1(!—1Z Joch. Tauschgele- kàheiten: 2 Grazer Zinshäuser mit bezieh barer 3-Zimmerwohnung. bestes Wohnvier tel von Graz, Wert RM. 110.<M. Dc >men- hutsabrik, Modiste»- und in Wien, Lohn-handelsmühle, Säge. Schotter- werk, ZlZ PS Wasserkraft, Kapazität ein Waggon im ^.ag. Lollgatter, Garage. Her renhaus je zwei 5-Zimmerwohnnngen. Par kette», Bad, Wohnhaus. Nindcr

, gebürtiger Mcre.ner, gute Po- ' ^n in Deutschland, 2!, Jahre, j.75, N''>::ler, sucht liebe, gebildete sunne Danie aus wohlhabender Familie a,s Lebenskii- meradin kennen zu lernen. We^ ichreibt mir -'anensvoll, nnr mir Bild, bei ?miche- rnng i>'?g'ter Diskretion (Lild zurück) un ter Unione Pubblicila Italiana Me rano M ^.au'-^e ertiMreichcs Aiegelwerk bei Graz mit Industrie oder Realitäten im Alto Adi ge. Zuschriften Cadetta 2K26 Unione Pub- !,li>-i«n I«>i>mna Borano B N Wer seine Lesihnngen im Alto Adige

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Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 6
Datum: 04.02.1942
Umfang: 6
den Bezugsvorschriften. Es wird daher angeordnet, daß diejenigen Personen, die neben entrahmter Frischmilch sür erwachsene Personen auch Vollmilch für dazu Berechtigte abholen, für beide Milcharten getrennte Gefäße mitzubringen haben. Die Milchverteilungsstellen sind verhalten, Vollmilch und entrahmte Frischmilch in getrenn ten Gefäßen zu verabfolgen. Graz, den 23. Jänner 1942. 94 Landesernährungsamt Südmark Bekanntmachung Eilt — sofort i ««trifft: Ablieferung von Kraftfahrzeug-Batterie». 1. Auf Grund

, von dem die Batterie stammt, sowie die genau. An schrift des Besitzers bzw. Verwahrers. 6. Nichtbefolgung oder Zuwiderhandlungen wer den nach Z 34 des RLG. bestraft. 96 Wehrersatzinspektion Graz Velanntmachung Am 4. Februar 1942 wird in Lienz, Adolf- Hitler-Platz 4 (ehemals Autobüro) eine Schuhumtauschstelle für Kinder und Erwachsene eröffnet. Die Umtausch- stelle ist jeden Mittwoch von 8 bis 12 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet. Ihre Aufgabe ist, bei der Bewirtschaftung von Schuhwaren helfend einzugreifen

, wird angeordnet, daß die Gültigkeitsdauer der Bezugsabschnitte für Hülsenfrüchte (Abschnitt N 27 der Nährmittelkarte für die 31. und 32. Zu teilungsperiode) bis zum Ablauf der 33. Zutei lungsperiode verlängert wird. Graz, den 28. Jänner 1942. 95 Landesernähruligsamt Siidmark dslksu bei kkkUlns, Liickt, l8(ZiiS8, Lilie^er- uvä (ZelellkscliiQer/eia, Hexeii8cliuö, Grippe ullä LrksItunUskrsnkkki- ten, Nerven- unck Kopksckinkrzeii. Leackten Lis Inhalt unä?reis 6er : 29 Isbletts» nur 79 pkenvls! Lrkältlick

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Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
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Seite 12 von 12
Datum: 20.12.1941
Umfang: 12
der gesammelten Vorbestellungen (Abschnitt N 28 und N 29 der Nährmittelkarten 31 für Normalverbraucher einschließlich Selbst versorger! beim Ernährungsamt bis zum 31. De zember 1941 zu erfolgen, das hierauf bis zunv 7. Januar 1942 entsprechende Bezugscheine über Kassee auszustellen hat. Die Verteiler haben bei der Entgegennahme der Vorausbestellungen den Stammabschnitt der Nährmittelkarte 31 mit ihrem Firmenstempel zu versehen. LandeSernährungsamt Siidmark Graz, 11. Dezember 1941. 1011 Bezug von Eier

« Das LandeSernährungsamt Sudmark gibt für die Reichsgaue Steiermark und Kärnten bekannt: Für die 31. Zuteilungsperiode werden auf die Abschnitte a und b 31 der Reichseierkarte für jeden Versorgungsberechtigten je 2 Eier, und auf den Abschnitt e 31 je 1 Ei abgegeben. Die Ausgabe erfolgt durch die Kleinverteiler, sobald diese im Besitze der Eier sind. Landeser»iihr»«gsamt Slldmark Graz, am 15. Dezember 1941. 1l)12 fln alle Kaufleute lm kreis tlen; Aus gegebener Veranlassung bringe ich noch mals nachdrücklichst

Einzelabschnitte vor dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum zu belie fern. In einen, Vermerk auf dem Stammabschnitt ist darauf hingewiesen. LandeSernährungsamt Südmark Graz, 12. Dezember 1941. 1013 ein eWM >Vir -eigen Iknen äen>Veß:?iir je1(XX)kM Vertrsßssumme monatliolis Lpsrrste 3 IM. in geeigneten kellen möglicd, KSl!8M!lS85L .,llkllt8LdL8 ÜKllN' Xuskuntt: lilageniurt, St-Veiter-Ltrske 24 Zeutsches Kotes kreuz Kreisstelle tien; Bekanntmachung Im Laufe des Monats Jänner 1942 findet für VW.°l)elferinnen

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Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
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Seite 8 von 8
Datum: 19.02.1941
Umfang: 8
Seite 8 — Folge 10 „Lienzer Zeitung' Mittwoch, den 19. Februar 1941 Vezug von Eiern Das Landesernährungsamt Südmark gibt für die Reichsgaue Steiermark und Kärnten bekannt: Auf den Abschnitt a u. b 20 der Reichseierkarte, wird ab Donnerstag, den Feber' 1941 für jeden Versorgungsbcrechtigten je 1 Ei abgegeben. Die Ausgabe der Eier erfolgt in den einzelnen Kreisen nach Maßgabe der bestehenden Zubringungsmöglichkeiten. 20 Graz, am 15. Feber 1941. ist Landesernährungsamt Südmark. Abgabe

an dem jeweiligen Liegeort zum Bezüge von Kaffee. Ebenso können Personen ohne ständigen Aufenthaltsort gegen Vorlage der Wander personalkarte Kaffee auf die Nährmittelkarte ohne Vorausbestellung beziehen. Die Verteiler dürfen Bohnenkaffee ab sofort an die Versorgungsberechtigten abgeben. Graz, den 13. Feber 1941. Landesernährungsamt Südmark. !2S Abgabe von Reis und Hülsenfrüchten. Das Landesernährungsamt Südmark gibt für die Reichsgaue Steiermark und Kärnten bekannt: In der 20. Zuteilungsperiode erhalten

tigen. Um einen Doppelbezug auszuschließen, haben die Ernährungsämter in diesen Fällen die Abschnitte 27 und 5l 28 der Nährmittelkarte 20 abzutrennen und zu entwerten. Das gleiche Verfahren haben die Ernährungsämter bei zugezogenen und neu geborenen Versorgungsberechtigten anzuwenden. Auch in diesen Fällen sind mithin aus Antrag Berechtigungsscheine auszustellen und die Abschnitte 1^1 27 und 28 der Nährmittelkarte 20 abzutrennen und zu entwerten. Graz, den 13. Feber 1941. Landesernährungsamt Südmark

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