Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer
Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen
, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus welchem sie ein im Sinne der Einkommen steuer (Ricchezza Mobile) versteuerbares Einkom men unter 2000 Lire beziehen. Lizenzsteuer: Besitzer oder Leiter eines öf fentlichen Betriebes, und zwar: Gasthöfe, Wirts häuser, Pensionen, Speisehäuser, Schankstätten, Die großen Nachrennen in Merano Während in den letzen beiden Jahren die Flach rennen bei uns praktisch unbeachtet blieben, sieht das Programm der diesjährigen Pserdesportver