25. April 1923. Tiroler Volksblatt Seite b In Kategorie (Angestellte und freie Berufe): Die eigenen Einkünfte des Anmelders: Einkünfte, welche sich aus dem Kunstbetriebe, Gewerbe oder einer Dienstleistung ergeben; Er trägnisse, auch Nebengewerbe, welche von frei willigen Angeboten, als Entschädigung (Vergü tungen) für irgendwelche Amtstätigkeiten, Ge halte, (Bezüge), Lebensrenten, Pensionen, Unter stützungen und ähnliche herrühren. Einkünfte, welche dritten Personen gebüh ren: Die Gehalte
, Pensionen und Anweisungen irgendwelcher Art, welche den eigenen Beamten von Unternehmungen (im allgemeinen), von An stalten bezahlt werden, welche der öffentlichen Rechnungslegung unterworfen sind, ferner von nnderen Handelsgese!schaften, Kommandit- und Kollektivgesellschaften, von Gewerbetreibenden, von Gewerbe-, Kunst- und Handelstreibenden. Die Besoldungen, Taglöhne, Vergütungen, Na turalanweisungen und ähnliche, welche den Ar beitern seitens der Gesellschaften, Privatfirmen, Eisenbahn- und Tramway