3A Donnerstag, den 1. Mai Kaiserlich Königlich Böthe von und für Tirol undVorarlberg. Tirol. ^ eines jährlichen Einkommens von »o,ooo Realen (is.vov S». k. k. Majestät haben »nittelst an den obersten Kanzler, Fr.) und die Eigenschaft verbinden, vorhep Mitglieder der Grafen v. MittrowSky, unterm is. April d. I. gelangter Kammer der ProcuradoreS genesen zu seyn; K. aus denjeni- allerhöchsten Entschließung, den Dechant zu Innsbruck, Johann gen, welche im öffentlichen Unterrichte
oder Koadjutor zu seyn, um In dieser Caradja, hat am 1. d. die Ehre gehabt, Sr. Majestät, unserem Eigenschaft ernannt zu werden, und in der Kammer derPro- allergnädigsten Herrn und Kaiser, die Thronbesteigung Sr. cereS zu sitzen. Art. s. Alle Grands von Spanien sind gebor- Majestät des Königs Otto zu notifiziren, und ein darauf be- ne Mitglieder der Kammer der ProcereS, und haben darin zügliches Schreiben Höchstdesselben zu übergeben. Er ist sodann Sitz , sobald sie folgende Bedingungen vereinigen : t. Fünf
. lt. Ein Reglcmcnt wird alles das bestim- Fr., und der zweite für die Marine einen Kredit von 2 Mil- men, was die innere Leitung und die Berathschlagungsart der lionen Fr. bewilliget, angenommen. — In der Deputirten- Kammer der ProcereS betriffr. Art. 12. Der König wird bei kainmer wurde am nämlichen Tage dein Minister des Innern jeder Zusammenberufung der Korkes unter den Proceres dieje- ein außerordentlicher Kredit von 400,000 Fr. aus dem Dien- nigen wählen, welche während der Zeit der Sitzung die Stet ste
von 1834 zur Unterstützung derjenigen, welche bleffirt, und len des Präsidenten und Vizepräsidenten dieser Kammer aus- der Familien derjenigen votirt, welche in den Unruhen des üben sollen, lll. Tit. Von der K a m m e r d e r P rocura- Monats April in Vertheidigung der öffentlichen Ordnung und doreS desK önigreichs. Art. 13. Die Kammer derPro- der Gesetze getödtet worden sind. In dieser und in der folgen- curadores hat aus Personen zu bestehen, welche in Gemäßheit des den Sitzung dieser Kammer
Zusammenberufung be- hen. II. Tit. V 0 n d e r K a 1» mer der P r0cer e 6. Art. stimmen wird. Art. 17. Die Vollmachten der Prccuradores 3. Die Kammer der ProcereS har zu bestehen: 1. aus den sollen sich aus drei Jahre erstrecken, wenn nicht der König noch hochwürdigsten Erzbischöfen und den hcchrvürdigeii Bischöfen; vor diesem Zeiträume die KorteS aufgelöst hat. Art. 18. So 2. aus den Grands von Spanien; 3. aus deu Grands von oft, entweder beim Erlöschen der Vollmacht, oder bei Auflö- Kastilien