von keiner andern Hilfe, die die Gewerbe freiheit als solche bisher gebrqcht hat. Man denke an die Reihen der hungernden Arbeiter, die zur Zeit einer Stockung des Geschäftes hingerafft worden sind vom Tode, der allein der Tröster ist, welchen der moderne Fortichritt dem Armen als Erlösung sendet. Das ist im Allgemeinen dasjenige, was ich zur Unterstützung dieses Antrages sagen wollte. DaS Gesagte ist etwa nicht bloße reine Theorie, son dern eS ist abstrahirt aus der unmittelbaren Erfahrung. Ich bleibe blos
bei unserer Landeshauptstadt Inns bruck. In Innsbruck bestehen dermalen 917 freie und 235 konzessionirte, sohin 1152 Gewerbe. Seit der Wirksamkeit deS neuen GewerbegesetzeS wurden 333 freie Gewerbe angemeldet, und 83 konzes sionirte Gewerbe verliehen. AuS erster» wurden 75 zurückgelegt, auö letzteren 60. Ich führe nur Eines an. Ich habe gesagt, daß durch diese Gewerbesreiheit die Interessen der Moralität auf eine sehr bedenkliche Weise gefährdet werden. Bedenken Sie nur, unter diesen Gewerben
, welche angetreten wurden, wurden WirthS- unv Gastgewerbe, Wem-, Bier-, Branntwein-, Kaffee-, Kaffeesurrogcu-, Liqueur-, Schanken-, Spiel- und BiUardgerechtsame 54 verliehen; unv ich bitte noch weiter zu bedenken, in früherer Zeit hat man solche Gewerbe nur den Witwen gestaltet, welche daS Geschäft ihres verstorbenen Man nes >ür ihre Familie noch fortführen durften. Aber jetzt hat man 16 solche Gewerbe auch an Frauenspersonen unbedingt ertheilt. Ich überlasse eS dem Urtheile vieseS hohen Hauses
die Schneider- und Schustcrgewerbe den konzessionirten Ge werben deS 8. 16 angereiht werden. Gesetzt auch, daß eS wünschenSwerth wäre, diese Gewerbe an die Konzession zu binden, was ich nicht zugebe, so ist doch diese Beschränkung ganz unzulässig. Denn der s. 2 des GewerbepatentcS bestimmt, daß nur diejenigen Gewerbe, bei welchen öffentliche Rück sichten die Nothwendigkeit einer Beschränkung begrün den, an die Konzession zu binden seien. Der 8. 2 heißt nämlich: „Jene Gewerbe, bei denen öffentliche
deS Ministers des ZIeußern, Grafen v. Platen betreffend, verhandelt. Der Minister des Innern lehnte eine Erörterung ab. Ein einseitiges Vorgehen Han novers in der SuccessionSsrage wird von der AdelS kammer abgelehnt. Der Minister verliest eine Erklä rung deö Grafen v. Platen, wornach dieser die Berichte des englischen Gesandten als unvollständig erklärt. Es fehlen in denselben Minister PlatenS Wahrung deS deutschen Rechtes und dessen Ausdruck der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der LoStrennung