bis auf weiters in beschränktem Maße aufrecht. ttundmachung, gültig für die in den politischen Bezirken Innsbruck-Ltadt, Innsbruck-Land, Zchwaz, Kufftein, Ritzbühel, Imst, Landeck und Reutle gelegenen Gemeinden Innsbruck, Hötting, Mühlau, Zteinach, Hall, Gelfs, Mieders, Zchwaz, Jenbach, Fügen, Zell, Kufftein, Rirchbichl, tDörgl, Rattenberg, Ritzbühel, Hopfgarten, Imst, 5ilz, Getz, Landeck, Rauders, Graun, Ried, Gösens, Reutte und Holzgau. Im Grunde des §51 der Gewerbe-Ordnung findet die k. k. Statthalterei
für den Detailverkauf der nach benannten Artikel die nachbezifferten Maximalpreise anzuordnen. Gegen Detailhündler, welche diesen Tarif über schreiten, wird unnachsichtlich nach den Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung vorgegangen, soweit nicht die strafgerichtliche Kompetenz eintritt. Die angesetzten Preise gelten für die nachbezeichneten Qualitäten. Wo die Qualitätsbezeichnung fehlt, gilt der Tarif für gewöhnliche Konsumware. Der Tarif bleibt bis zu seiner Aenderung in Kraft. In jenen Gemeinden, in welchen Apalto