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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 21.12.1865
Umfang: 4
Beim §. 70 wäre der eingeklammerte Beisatz (Normale vom 10. November 1630) wegzulassen. Die Paragrafe der Regierungsvorlage, um welche sich der Streit dreht, sind folgende: Zwei tes Haupt stück. Von den Personen in der Ge- meillde. 7. In der Gemeinde unterscheidet man: 1. Gemeindemitglieder; 2. Auswärtige (Fremde). Gemeindemitglieder sind jene, welche a) die Eigenschaft eines Gemeindemitgliedes dermalen schon besitzen; d) das Eigenthum unbeweglicher Güter von einem Gemein- demitgliede

in auf- oder absteigender Lerwandtschaftslinie erwerben; e) von der Gemeinde als Gemeindemitglieder aufgenommen werden; ä) in der Gemeinde heimatsberechtigt (Gcmeindeangehörige) sind. Alle übrigen Personen in der Gemeinde »verden Auswär tige (Fremde) genannt. 8- 10. Die Gemcindemitglieder und unter den Auswär tigen diejenigen, welche Besitzer oder lebenslängliche Nutz nießer einer innerhalb der Gemeindemarkung gelegenen un beweglichen versteuerten Sache sind, oder welche von einem in der Gemeinde selbständig

betriebenen Gewerbe oder Er werbe eine direkte Steuer entrichten nehmen nach den Be stimmungen dieses Gesetzes an den Rechten und Bortheilen, wie au den Pflichten und Lasten der Gemeinde Theil. Die Gemeindeangehörigen haben überdieß den Anspruch auf Armenversorgung nach Maßgabe ihrer Bedürftigkeit. Den Bürgern bleibt der Anspruch auf die für sie beson ders bestehenden Stiftungen und Anstalten vorbehalten. Die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder haben als solche die Rechte der Gemeiudemitglieder

, ohne die Verpflichtungen derselben zu theilen. §. 11. Die Gemeinde darf Auswärtigen, welche sich über ihre Heimatsbercchtigung ausweisen oder wenigstens darthun, daß sie zur Erlangung eines solchen Nachweises die erfor. derlichen Schritte gemacht haben, den Aufenthalt in ihrem Gebiete nicht verweigern, so lauge dieselben mir ihren An gehörigen einen unbescholtenen Lebenswandel führen und der öffentlichen Mildthätigkeit nicht zur Last fallen. Wer sich in dieser Beziehung durch eine Verfügung der Gemeinde beschwert

erachtet, kann sich um Abhilfe an die politische Bezirksbehörde wenden. 8- 33. Zur Wirksamkeit des Ausschusses gehört ferner: 1. Die Wahl der Vorstehung; 2. Die Verleihung des Heimat- und Bürgerrechtes, die Aufnahme als Gemeindemitglied, sowie die Ernennung von Ehrenbürgern und Ehrenmitgliedern; 3. die Ausübung des VerleihungSrechteS von Stiftungen. Das kirchliche Patronats- oder Präsentationsrecht übt der Ausschuß nur dann aus, wenn dasselbe nicht der ganzen Gemeinde, sondern vermöge Stiftung

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 29.04.1864
Umfang: 8
Militärbeamte, insoserne diese Personen »n den Stand eines Truppcnkvrpers nicht gehören, e Doktoren, welche ihren akademischen Grad an ' einer inländischen Universität erhalten haben, k. Die Vorsteher und Oberlehrer der in der Ge meinde befindlichen Volksschulen, und die an k»5s>?rn, Lehranstalten in der Gemeinde angestell ten Direktoren, Professoren und Lehrer. Obige Bestimmungen bezüglich der Wahlberech tigung der Gcmeindebürgcr und Genosse», gelten auch von inländischen Korporationen

, Vereinen, Stiftungen und Anstalten, wenn sie Gcmcinde bürger oder Gcmeindegcnossen sind. 8. 12. Zum Behufe der Wahl des Gemeindeaus- schusseö ist vom Gemeindevorsteher ein genaues Ver zeichnis, aller wahlberechtigten Gemeindemitglieder in der Art anzufertigen, daß zu obcrst die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder, dann die im 8. 1, Punkt 4 be zeichneten Gemeinde-Angehörigen, uuter Angabe ihrer allfälligen in der Gemeinde vorgeschriebenen Jahres- schuldigkeit an direkten Steuern, hierauf die übrigen

wahlberechtigten Gemeindemitglieder nach der Höhe der auf jeden entfallenden, in der Gemeinde vorge schriebenen JahreSschuldigkeit an direkten Steuern in absteigender Ordnung gereiht, angesetzt, und neben dem Namen die bezüglichen Steuerbeträge ersichtlich gemacht werden. Kommen zwei oder mehrere Wahlberechtigte mit gleicher Stcuerschuldigkcit vor, so ist der an Jahren ältere dem jüngeren vorzusetzen. Am Schlüsse deö Verzeichnisses ist die Summe aller Steuer-JahreS- Schuldigkeiten zu ziehen

. 8. 14. In den ersten 'Wahlkörper gehören die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder, und von den nach 8. 1, sud 4, wahlberechtigten Gemeinde-Angehörigen: a. Die in der Ortsseelsorge bleibend verwendeten Geistlichen. Ii. Hof-, Staats-, Landes- und öffentliche FondS- beainte, welche sich in den 9 ersten Diätenklassen befinden. O. Offiziere und Militärpartheien mit Offizierstitel vom Hauptmann und Rittmeister auswäris, welche sich im definitiven Ruhestände befinden, oder mit Beibehaltung des Militär-CharakterS quittirt

haben. lZ. Doktoren, welche ihren akademischen Grad an einer inländischen Universität erhalten haben, v. Die Vorsteher der in der Gemeinde befindlichen Volksschulen, und die an höheren Lehranstalten in der Gemeinde angestellten Direktoren, Profes soren und Lehrer. Die übrigen nach 8. 1, sud 4, wahlberechtigten Gemeinde-Angehörigen sind in den zweiten Wahl körper aufzunehmen. 8. 15. Wenn der erste Wahlkörper nicht aus wenig stens zweimal soviel Wahlberechtigten besteht, als der selbe Ausschuß- und Ersatzmänner

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 29.10.1868
Umfang: 6
: I „Die Gemeinde - Gesetzgebung gehört vor den Land? tag'. — folglich könne auch der tirolische Landtag mit der Regierungsvorlage machen was er will. Ich will den ersten Satz zugeben, kann jedoch den zweiten in dieser Tragweite nicht für berechtigt erklären; denn das selbe Gesetz, welches den Wirkungskreis des ReichS- ratheS und Landtages festsetzt ,. sagt ausdrücklich im Z. 11 lit. in.: „Zum Wirkungskreis des NeichSratheS gehören die zur Durchführung der StaatSgrundgesetze über die allgemeinen Rechte

, daß Tirol mit einem blauen Auge weg kommt. Es wird sich scheinbar nicht gegen den Artikel 4 zweite ^1inc>a des Staats- grundgesetzeS gesträubt, sondern nur dagegen, daß man das Wort „Mitglied' darin aufnehme. DaS war bis- her der Gegenstand der Diskussion in, ich weiß nicht wie vielen, Sitzungen des Gemeinde-Ausschusses, wel chen ich der Mehrzahl nach beigewohnt habe; diese Frage ist von den verschiedensten Standpunkten aus aus 'S Eindringlichste beleuchtet worden, und eS ist mir gelungen die übrigen

Mitglieder des Gemeinde-Comi- tä's zu überzeugen, daß man damit nicht über die StaatSgrundgesetze hinausgehe, und daß die Benen nung „Gemeinde-Mitglied' eine Sache ist, die mit der Zugebung deS Wahlrechtes in der Gemeinde sich von selbst verstehe. Man sagt, wenn man das Wort „Mit glieder' aufnehme, so folge daraus, daß sie auch wahl berechtigt werden für den Landtag. Ich gebe das zu; allein dagegen müßte ich protesti- ren, daß, wenn man daS Wahlrecht in der Gemeinde zugibt, und den Wahlberechtigten

in der Gemeinde daS Wort „Mitglied' nicht mitgibt, daß daraus folge, daß wegen des Mangels dieser Benennung derjenige, wel cher berechtigt ist in der Gemeinde zu wählen, nicht wahlberechtigt sei für den Landtag. DaS ist ganz und gar irrig. Die LandtagS-Wahlordnung erkennt aller dings das Wahlrecht für den Landtag den „Gemeinde- Mitgliedern' zu, welche gewissen Gruppen von Wahl berechtigten in der Gemeinde angehören. Allein den Begriff für das, was die LandtagS-Wahlordnung „Mitglied' nennt

, können Sie nicht ableiten aus der jeweiligen veränderlichen Terminologie, welche irgend ein städtisches Statut oder Landgemeinde - Gesetz für irgend ein Land ausspricht. Der Begriff von „Mit gliedschaft', insoweit er daS Wahlrecht für den Land tag festsetzt, muß abgeleitet werden aus dem Begriffe, den damals die Gesetzgebung mit dem Worte „Ge meinde-Mitglied' verbunden hat, und damals War die Gesetzgebung folgende: Das allgemeine Gemeinde-Gesetz vom Jahre 1859 hat gesagt: „In der Gemeinde unterscheidet man 1. Gemeinde

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 28.04.1864
Umfang: 4
des Ausschusses, Abg. Sartori, verliest den Bericht, dem wir Folgendes entnehmen: Sechs Stimmen erklärten sich mit unerheblichen Modifikationen für den in der Regierungsvorlage auf gestellten Grundsatz, daß die Gemeindegenossen, d. i. jene Personen, welche ohne heimatberechtigt zu sein, in der Gemeinde für Grundbesitz, Gewerbe oder Erwerb, eine direkte Steuer entrichten, zu den Gemeindemit gliedern gehören. Vier Stimmen hingegen wollen die Eigenschaft und die Rechte von Gemeindemitgliedern

nur jenen Ge meindegenossen zugestehen, welche schon dermal Ge meindemitglieder sind, und welche in Zukunft von Ver wandten in auf- und absteigender Linie einen Grund besitz erwerben, und schließen somit alle Grundbesitzer, welche das Eigenthum auf andere Art erlangen, sowie alle jene, welche Erwerb-und Einkommensteuer zahlen, von der Klasse der Gemeindemitglieder aus, wenn sie nicht als solche freiwillig von der Gemeinde aufgenom men werden. Die Majorität glaubte dieser ungerechten Beschrän kung entschieden

entgegentreten und das Prinzip, wel ches in der Regierungsvorlage Ausdruck fand, aufrecht erhalten zu müssen. Nach dem Minoritätsvotum werden den Gemeinde- genossen alle Lasten und Pflichten der Gemeindemit glieder auferlegt; von den vorzüglichen Rechten der selben aber werden sie ausgeschlossen. Diese Ausschließung ist um so mehr unzulässig, weil von der Wahlberechtigung in der Gemeinde auch das aktive und passive Wahlrecht zum Landtage und indirekt zum ReichsratA abhängt. Dieses, als das höchste

und heiligste politische Recht, muß für alle Staatsbürger gleich sein und überall auf gleicher Basis beruhen; es darf daher nicht von der Willkür der Ge meinde abhängig gemacht werden. Es referirt nun Abg. v. Z a l l i n g e r Namens der Minorität des Ausschusses. Die Minorität schließt die Grmeindegenossen von der Mitgliedschaft der Ge- meinde aus und ist der Ansicht, daß die Genossen erst dann Mitglieder der Gemeinde werden sollen, wenn sie die Gemeinde ausdrücklich aufnimmt. Um bestehende Rechte

nicht zu kränken, wurde an der Spitze des §. 7, welcher von Gemeindemitgliedern spricht, unter 1 der Grundsatz ausgesprochen: Alle Jene sind Gemeindemitglieder, welche dermalen, bis dieses neue Gesetz in Wirksamkeit tritt, diese Eigen schaft schon besitzen. Ferner wurde der Grundsatz festgehalten, daß jene, welche in auf- oder absteigender Verwandtschaftslinie Realitäten eines Gemeindemitgliedes erwerben, schon ip 80 facto Gemeindemitglieder werden. Es ist dieses eine Erweiterung des §. 9 des Gemeinde-Gesetzes

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 26
Datum: 23.12.1865
Umfang: 26
, die Gemeinde- Ordnung und Gemeinde^Wahlordnung betreffend, anzunehmen, und hiebei nur Folgendes ab zuändern : I. sä Gemeindeordnung. Beim §. 70 wäre der eingeklammerte Beisatz (Normale vom 10. Nov. 1830) wegzulassen. II. aä Gemeinde-Wahlordnung. Der §. 14 hätte folgendermaßen zu lauten: „In den ersten Wahlkörper gehören die Ehrenbürger und Ehren mitglieder und von den nach H. 1 und 2 wahlberech tigten Gemeinde-Angehörigen s>) die in der Ortsseel sorge bleibend verwendeten Geistlichen, b) Hof-, Staats

-, Militär-, Landes - und öffentliche Fondsbeamte, welche sich in den 9 ersten Diätenklassen befinden, o) Offiziere und Militärparteien mit Offizierstitel vom Hauptmann und Rittmeister aufwärts, welche sich im definitiven Ruhestande befinden oder mit Beibehaltung des Militärcharakters quittirt haben, ä) Doktoren, welche ihren akademischen Grad an einer inländischen Universität erhalten haben, e) die Vorsteher der in der Gemeinde befindlichen Volksschulen und die an höheren Lehranstalten in der Gemeinde

angestellten Direktoren, Professoren und Lehrer. Die übrigen nach Z. 1 sud 2 wahlberechtigten Gemeinde-Angehörigen sind in den zweiten Wahlkörper anzunehmen.' Ja Folge dieser Aenderung des Z. 14 hätte dann der Z. 15 zu lauten: „Wenn der erste Wahlkörper nicht aus wenigstens zweimal so viel Wahlberechtigten be steht , Äs derselbe Ausschuß - und Ersatzmänner zu wählen hat, so ist dieser Wahlkörper aus den im Ver zeichnisse (§. 12) nächstfolgenden Besteuerten bis auf diese Zahl zu ergänzen. Die Steuerquote

aller nach dieser Ergänzung den ersten Wahlkörper bildenden Steuerpflichtigen wird von der ganzen Steuersumme abgezogen und derRest in zwei gleiche Theile getheilt. Jene Wahlberechtigten, welche die erste Hälfte dieses Restes entrichten, bilden nebst den am Schlüsse des vorigenIaragraphes erwähnten Gemeinde-Angehörigen den zweiten, die übrig n den dritten Wahlkörper. Hiebei findet auch die Schlußbestimmung des §. 13 ihre An wendung. Werden nur zwei Wahlkörper gebildet, so gehören alle nach der Ergänzung des ersten Wahl

körpers erübrigenden Wahlberechtigten zum zweiten Wahlkörper.' Anträge der Minorität. II. Hauptstück. Von den Gemeinde-Mitgliedern. H. 7. In der. Orts gemeinde unterscheidet mau: I. Gemeinde-Mitglieder, II. Auswärtige (Fremde). Die Gemeinde-Mitglieder theilen sich in 1. Gemeinde-Angehörige, 2. Gemeinde- Genossen. Gemeinde Angebörige sind jene Personen, welche in der Gemeinde heimatsberechtiget sind. Ge meinde-Genossen sind jene, welche ohne das Heimats recht zu haben: ») Besitzer oder lebenslängliche

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 09.02.1866
Umfang: 4
die §§. 12 und 14 der Landtags-Wahlordnung fol gender Maßen abzuändern: §. 12. Die Abgeordneten der im §. 2 aufge führten Städte und/-Orte sind durch direkte Wahl aller jener nach dem besonderen Gemeinde-Statute oder dem Gemeinde-Gesetze vom 9. Jänner 1866, znr Wahl der Gemeinde-Repräsentanz der, einen Wahlbezirk bildenden Städte und .Orte berechtigten . Gemeinde-Glieder zu wählen, welche a. in Gemeinden mit 3 Wahlkörpern zum ersten und zweiten Wahlkörper gehören, und im dritten Wahlkörper, in Innsbruck, Bozen und Trient

, von einem iu der Gemeinde gelegenen Hause oder von einem im Gemeinde-Bezirke betriebenen Gewerbe oder Eriverbe eine' direkte Steuer von wenigstens 5 fl. ö. ,W. oder von einem anderweitigen Einkommen eine Einkommensteuer von wenigstens 10 ff. ö. W. und in den anderen Städten und Orten eine Grund oder Erwerbstcuer von wenigstens 2 fl. 50 kr. ö. W. oder eine Einkommensteuer von wenigstens 5 fl. entrichten. b. In Gemeinden mit weniger als drei Wahl- körpern die ersten % aller nach der Höhe ihrer Jah- resschuldigkeit

an direkten Steuern gereihten Gcmein- dewählcr ausmachen. Diesen sind jene Personen an zureihen, welche nach ihrer persönlichen Eigenschaft das aktive Wahlrecht in der Gemeinde besitzen. §. 14. Die Wahlmänncr jeder Gemeinde sind durch jene nach dem Gemeinde-Gesetze vom 9. Jän ner 1866 zur Wahl rc. (das übrige bleibt unverän dert.)' E. „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei .dem §. 17 der Landtags-Wahlordnung folgender Zusatz anzuhängen: Trifft die Untersuchung der Konkurs

-Ausschnsses in Ge meinde- und Privat-Angelegenheitcn. (Berichterstat ter Dr. Leonaroi und 'Dr. BlaaS) Ohne Debatte wurden Steuerversichernngen bewilligt und zur Er- wirknng der allh. Sanktion zu empfehlen beschlossen: 1. der Gemeinde Serravalle ein Zuschlag zu den direkten Steuern von 809% für das Jahr 1866; 2. der Gemeinde Nomesino die Eiiltreibnng eines Zuschlages zu den direkten Steuern im Betrage von 332 0 /° für das Jahr 1866; 3. der Gemeinde Drena die Eintreibung eines Zu schlages von 2090

/0 zu den direkten Steuern für das Jahr 1866; 4. der Gemeinde Scgonzano ein Zuschlag von 426% zu den direkten Steuern per 1866; 5. der Gemeinde Mori die Beitreibung von 322 1 / 2 0 /o Zuschlägen zu den direkten Steuern, sowie von Zuschlägen zur Berzehrnngssteucr von Wein mit 25°/ 0 A von Fleisch mit 50% von geistigen Getränken mit 50% u. vom Bier mit 80 kr. ö. W. per Eimer nachträglich pro 1865 und wieder pro 1866; 6. der Stadtgemeiude Meran im Jahre 1866 die Beitreibung von Zuschlägen. zu den direkten

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1875
Umfang: 6
. Innsbruck» 20. April. 5. Landtagssitzung. An wesend 54 Abgeordnete. Am RegiernrigStische Se. Excellenz der Herr Statthalter niit dem Herrn Statt haltereirathe Grafen Arz. (Nachträglich zum Berichte über die Landtags sitzung vom 17. April ist beizufügen, daß der Hock würdigste Fürstbischof von Brixen am bemerkten Tage beim Landtage eingetreten ist.) E i n l a u f. 1. Gesuch des Konsortiums Albula in Niva um eine Unterstützung von 20.742 fl. 2. Gesuch der Gemeinde Barbiau uni eioen Beitrag

aus dein Ap> provisionirnngS-Fonde zu Gemeindebauten. 3. Gesuch der Gemeinde Bozzana um Unterstützung zu einer Brunnenleitung. 4. Gesuch der Stadtgeuieinde Inns bruck um einen Beilrag aus LandeSmitteln zum Neu baue der Oberrealschule hier. 5. Gesuch der Ge meinde Se^no um Unterstützung zur Herstellung einer Wasserleitung. 6. Bitte der Gemeinde Pin6 um Uebernahme von Krankenkosten für den Findling Gruber. 7. Gesuch der Gemeinde Calavino um ein Darleben von 12.000 fl. 3. Gesuch des Konsortiums Roßbach iü Calliano

um Nachsicht der Zinsen von 20.000 fl. 9. Der landwirtschaftliche Zweigverein für Neumarkt, Auer und Montan bittet um eine Unter stützung von 200 fl. zur Erhaltung eines geprüften Thierarzte?. 10. Bitte des Comite's deö Phttosophen- Unterstützungsvereins an der philosophischen Fakultät der Wiener Universität um einen Unterstützung» beitrag. 11. Bitte der durch Muhrbruch im Jahre 1874 beschädigten Insassen der Gemeinde Ainet um eine Unterstützung aus dem Approv.-Fonde. 12. Bitte der Gemeinde Cadine

um Beitrag für den Feuer wehrverein. 13. Gesuch des Stadtmagistrats Hall um Erhöhung der zngesplochenen 500 fl. auf 1000 fl. für das Gymnasium zu Hall. 14. Gesuch der Ge meinde S. Giacomo um Unterstützung zur Herstellung einer Brunnenleitung. 15. Gesuch der Gemeinde Romallo um eine Unterstützung von 12.000 fl. und um ein Darlehen von 12.000 fl. 16. Gesuch der Gemeinden MonteS und Bellentiva um eine Unter» stützung zu Aufforstungen. 17. Gesuch der Gemeinde TarreS um ein Darlehen von 3000 fl- 18. Gesuch

Samoclevo um ein Darlehen von i000 fl. 19. Gesuch der Gemeinde-Fraktion Co- mano um Unterstützung zur Versicherung gegen Mnhr- brüche. 20. Gesuch des Gartenbauvereines in Bozen um eine Unterstützung aus dem Landeskultur-Fonde. ^ Witwe Magdalena Zederfeld um eine Unterstützung. 22. Gemeinde St. Margaretha bittet um eine Unterstützung. 23. Gesuch der Fraktion Bedollo um einen Beitrag zu den Kosten für schul- Pflichtige Findlinge. 24. Gesuch der Gemeinde Fondo um Unterstützung zur Errichtung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 24.02.1870
Umfang: 8
, wodurch die 88.18, 23, 24, 26, 27, 30 und 37 der alt Gemeindewahlordnung abgeändert werden. Nichtamtlicher Theil. Sitzung des tivolischen Landes-Ausschusses vom 21. Jänner 1370. Folgenden Gemeinden wurde die Bewilligung ertheilt Zuschläge zu den direkten Steuern einzutreiben: I. Als Bezirksvertretung: a. Der Gemeinde Eunevo 210 pEt. zur Grundsteuer. d. Der Gemeinde Cognola 186 pCt. zu allen drei di rekten Steuern. e. Der Gemeinde Manzano 293 pCt. zu den direkten Steuern. «!. Der Gemeinde Dermullo 218

'/, PCt. zur Grund steuer. II. Lud sjio rali von Seite deö h. Landtages: e. Der Gemeinde Ficra 222 pEt. zur Erwerb- und Einkommensteuer und 4SV pCt. zur Grundsteuer. 5. Der Gemeinde Canezza 400 PCt. zu den direkten Steuern. Der Gemeinde Vollano 163 pCt. zu den direkten Steuern und 50 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer. Ii. Der Gemeinde Molina 402 PEt. zu den direkten Steuern. i. Der Gemeinde MezzotedeSco 431 pEt. zu den direk ten Steuern. K. Der Gemeinde Canezei 340 pEt. zu den direkten Steuern

. !. Der Gemeinde Noverö della Luna 305 PCt. zu den direkten Steuern. III. Sud szio roli von Seite des h. Landtages, unter gleichzeitiger Erwirkung der a. h. Sanktion: v. Der Gemeinde Mori zu den direkten Steuern 300 pEt., 2S pCt. zum Wein und Branntwein und 2 st. per Eimer Vier. b. Der Gemeinde-Fraktion Barcesina 621 pCt. zu den direkten Steuern. v. Der Gemeinde Vion zur Grundsteuer 713 pCt. <Z. Der Gemeinde Salter Malgolo 800 pEt. zur Grund- und Erwerbsteuer. 0. Der Gemeinde Dardine zur Grundsteuer 682 pCt

. k. Der Gemeinde Tuenetto zur Grundsteuer 587 pCt- Der Gemeinde Prii» zur Grundsteuer 717'/2 PCt. I>. Der Gemeinde Pregasina zur Grundsteuer K94 pCt. Folgende Beträge wurden angewiesen: 1. Der Gemeinde Colle Si. Lucia zur Linderung deS im vorigen Herbste erlittenen ElementarfchadenS 450 fl. 2. An Reparaturskosten im Landhause pro 1869 147 fl. 49 kr. 3. Dem Franz Senn im Oetzthale wegen seiner Aus lagen zum Straßenbau 300 fl. 4. An Stipendiumörate 350 fl. 5. An Kommiffions-Gebühren für Professor Wilhelm

vom 21. September über die Erfordernisse der Exekutionsfähigkeit der von VertraueSmännern auS der Gemeinde geschlossenen Vergleiche im Wege der LandeS- gesetzgebung, hat der LandeöauSschuß beschlossen die Ini tiative zu ergreifen und einen entsprechenden Entwurf beim nächsten Landtage einzubringen. Der Gemeinde Biene wurde die Bewilligung ertbeilt, einige Grundstücke im Werthe von 664 fl. 70 kr. im Wege der öffentlichen Versteigerung zu veräußern. Innsbruck am 21. Jänner 1870. Vom tirolischen Laudes-Ausschusse

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 28.06.1880
Umfang: 8
des Vertrages vom 14. Oktober 1374 keine Folge zu geben. 19. Der Gemeinde Lavarone wegen Auslagen bei einem kontagiosen Typhussalle eine Unterstützung von 200 sl. aus dem Approvifioniruugsfoude zn bewilligen 20. Der Gemeinde Matarello eine Unterstütznng von 3000 sl. aus dem Approvifionirnugsfonde zum Ankaufe von Mais uud Vertheilnng unter die durch eine Ueberschwemmnng Beschädigten nach Äliaßgabe ihrer Armuth und des erlittenen Schadens zu be willigen. 21. Der Gemeinde IZIoLgic» inl<?rioriz

als theil- weijeu Ersatz der von ihr gemachten Auslagen bei einer Vlatternepidemic eine Unterstützung von ^00 fl. zu bewilligen. 22. Der Bitte der Gemeinde Brentonico um Nach- sicht von Schnb- und Krankenkosten, dann der Markt gemeinde Hvpsgarten um Nachsicht von Kapitals und Zinsenzahlnng, des Bartlmü Häuser und des Georg Huber in Nörsach um eine Unterstützung, dann des Alois Anßerdorser in Niederdorf um gna denweise Anssolgnng einer Brandentschädigung von 1000 fl, ferner der Gemeinde

und Schulvorstehung in Telfs um eine Unterstützung zu Schulhausbauten keine Folge zu geben. 23. Das Gesuch der Gemeinde Sarnthal um eiue Unterstützung und der Gemeinde Nogarä um eine Unterstütznng zn Thalsperrbauten dem Landesans- schnsse zur Vornahme weiterer Erhebungen abzutre ten und denselben zu ermächtigen, je nach dem Er gebnisse derselben der Gemeinde Sarnthal eine an gemessene Unterstützung zu gewähren. 24. Der k. k Gymnasialdirektioit in Tricnt zur Erhaltung der Turnschule eine jährliche Sub vention

von 200 fl. aus dem Haushaltssonde auf die Dauer von 5 Jahren vom Schuljahre 1379— 1380 an zu bewilligen, K. dem Gesuche um eine weitere Unterstütznng zur Herstellung eines Bodens im Turnlzkale und Reparatur von Gerätschaften aber keine Folge zu gcben. 25. Den Gesuchen der Gemeinden Terlago um eine Unterstützung zur Abbauung des S.cnfers und des Stadtmagistrates Ala um einen Beitrag zu Schulzwecken, oer Gemeinde Moena um eine Unter stützung zum Friedhofbaue, des Johann Schweger und Konsorten

aus Mezzana um eine Unterstützung, der Witwe Augela Schallner nni einen Erziehungs- beitrag für ihre Tochter, der Gemeinde Lech um Uebernahme von KrankenverpflegSkosten, des Aus schusses des Unterstntzui-gsvereines der philosophischen Fakultät der Wiener-Universität, des akademischen Unterstützungsvi'reines in Innsbruck und des Studenteu- Unterstützungsvereines der weltlichen Fakultäten der Universität Innsbruck, des Realschnl-Unterstütznngs- vereines in Jmst um Subvention und des Verwal tungsausschusses

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 21.12.1865
Umfang: 6
.) Der Einkauf enthielt einen Antrag des Abg. Frhrn. v. Cresferi und Genossen auf Vervoll ständigung des Verfachbuchwcsenü zur Hebung des NealkreditS und einen Antrag des Abg. Diell und Genossen zur Abänderung der'Einhcbnngsart der Ver- zehrungSsteiier. Ziachdem beschlossen war die Sitzungen vom 23. De zember bis 9. Jänner auszusehen, kamen die Anträge über die Gemeinde-Ordnung zur Verhandlung. Der Antrag der Majorität (Berichterstatter Dr. Napp) des Comite's lautete entsprechend der dies jährigen

NegiernngSvorlage auf Ausschluß der Ge meinde-Genossen von den Rechten der Gemeinde-Mit glieder, nämlich aktives und passives Wahlrecht, Ein sicht in die Gemeinde-Rechnungen, Theilnahme an den Gemeinde - Nutzungen n. f. f., jener der Minorität (Berichterstatter Dr. Grclnncr i auf Gewährung der selben-, und die Abg. aus Wälschtirol stellen noch den besondern Antrags es wolle wenigstens für Wälschtirol der MinoritätS - Antrag angenommen werden. Der MajoritätS?Antrag wurde mit 31 gegen 13 Stimmen angenommen

-Erneuerung vervollständigt und mit den Anforderungen der Landeskultur und eines gesicherten NealkreditS in Einklang gebracht werde. — Wird vom Landeshauptmann nächstens an die Tagesordnung ge bracht werden. 2. Bitte der Genieinde Kundk um Befürwortung bei der k. k. Postdirektion zur Verleihung eines Post- cxpedites in der Gemeinde Kundl. Uebergeben dnrch den Abg. Dr. Gredler. — Wurde dem Landes-Aus schüsse zur Begutachtung zugefertigt. 3. Gesuch der Gemeinde NanderS um Verwendung, daß von Seite

. Ein gebracht durch die Abg. Grenter und Eiterer — Dem politischen Organisations-Comitü zugefertigt. 6. Bitte der Gemeinde des Amtsbezirkes Fügen we gen Belassiing des politischen Bezirksamtes in Fügen. Ueberreicht durch den Abg. Dr. Gredler. — Dem glei chen Comitv zugewieseu. 7. Bitte der Gcmciude Nago und Torbole um Auf schub der Zahlung einer schuldigen Kapitalörate an den Approvisionirungssoiid von 500 fl. Eingebracht dnrch den Abg. Dalla Torre. — Dem Finanz-Comit6 zugewieseu. 3. Gesuch der Repräsentanz

der Gemeinde Flavon, Amtsbezirkes CleS, um Nachsicht einer Schuld von 60^> fl. an den Approvisionirnngöfond. Eingebracht durch den Abg. Prätor Zanetti.—Dem gleichen Co mite zugefertigt. 9. Bitte der Gemeinde TelfeS um die Genehmigung znm Verkaufe einiger Gemeinde - Grundstücke. Einge bracht durch den Abg. Dr^ Rapp. — Den, Gemeinde- Comitv zugefertigt. 10. Die Vorstchung des akademischen Gesangs- Vereines erläßt eine Einladung an die Abgeordneten zum ersten satznngsinäßigen Konzert am 21. Dezember

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 21.12.1933
Umfang: 6
nicht durch die Aufnahme einer Anleihe weiter belasten wollte, auf die Durchführung von ver schiedenen öffentlichen Arbeiten verzichtet werden. Dem Schulvroblem, das gegenwärtig an die Swdt bedeutende Anforderungen stellt,' konnte in der Durchführung des Programmes nicht voll kommen Rechnung getragen werden. Es mußte auf die Erbauung der Gewerbeschule, der Schule von San Quirino und jener von San Giacomo verzichtet werden, da die Durchführung für die Gemeinde eine Auslage von über 7 Mil lionen erfordern würde. Melters

kann nicht an die Errichtung der ge deckten Markthalle, an die gänzliche Systemisie- rung der Straßen und Plätze, an die Verdauung der Talvera für die Durchsiibrung des Stadt- regulierungsplanes und die Systemisicrung der internen Straßen und neuen Hänser geschritten werden, da die Ausgaben für diese Zwecke sich auf 13 Millionen Lire belaufen würden. Die Gemeinde hatte müssen für die Durchfüh rung dieser Arbeiten eine Anleihe aufnehmen, durch welche die Lasten für Amortifierung nnd Linien jährlich 1M8.000 Lire betragen

würde. Aus allen diesen Ausgaben wäre keine ent sprechende Einnahme außer von der gedeckten Markthalle erwachsen. Gsrmgere Einnahmen, höhere Ausgaben Die geringeren Einnahmen sind auf die Mie ten, die Abtretung der Kasernen und den Stra ßenerhaltungsbeitrag zurückzuführen. Der ent fallend? Tett beläuft sich auf Lire 148.657. Im kommenden Jahre sind größere Ausgaben für den Zinsendienst, die Erhaltung der Häufer der Gemeinde, für die Wahlen, für das Konsor tium zur Bekämpfung der Tuberkulose, für die Kancüisicriing

, den Feuerwehrdienst, die Lehrer bildungsanstalt. das Musiklyzeum, das städtische Museum, Spitalspesen, die illegitimen und ver ladenen Kinder nnd die Amortisiernng von An leihen vorgesehen, so daß insgesamt eine größere Ausgabe im Ausmaße von Lire 928.688 vorge sehen ist. Durch die Abtretung der Kaserne» hat die Ge meinde eine geringere Einnahme von 189.000 L., die jedoch teilweise durch die Verpachtung der neuen Häuser der Gemeinde wettgemacht wird. Diese neuen Bauten bringen aber der Gemeinde Ausgaben

, die den Einnahmen fast gleichkommen. Die höheren Ausgaben sind alle obligatorisch und lassen sich nicht vermeiden Mithin weist die Bilanz von 1934 im Vergleiche zu 1933 einen für oie Gemeinde nachteiligen Unterschied von Lire 1,077,345 auf. Dem wird durch genaue Festsetzung der Ein nahmen, Sparsamkeit, durch die'Erhöhung der Wasscrtarife und durch die Herabsetzung der Gs- meindezulagen für die städtischen Lehrer von .< ' ' '''> -,,s .'«re wn nm entgegengekommen. D»zse Verkürzung der Gemeindezulagen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 10.02.1925
Umfang: 8
. Am Montag, den 9. Februar, sprachen die Vertreter der B?'iernbundsortsgru?pe Gries. Herr Obmann Friedrich Noggler. LWmann- stellvertreter Thmdor Spornberger und Bei rat Alois Puff, sowie der Bauernbundssekre- tär Sieger beim Herren Commendatore Sbrocca in der Eingemeindungssrage vor. Sie überreichten ihm das der Gemeinde Gries zur denkwürdigen Gemeinderatssitzung am 6. Februar vorgelegte Memorandum der Bauernbundsortsgruppe, welches den Stand punkt der Bauernschaft darlegte und folgen den Inhalt

hatte: „Da die für den <Z. Februar 1923 anbe raumte Gemeinderatssitzung sich mit der Frage der Bereinigung der zwei Gemeinden Bozen-Gries befassen wird, fühlt sich die ge fertigte Ortsgruppe des Bauernbundes ver pflichtet, zur Wah'ung der Interessen des von ihr vertretenen Bauernstandes das Ergebnis eines reiflichen Studiums dieser Angelegen heit bekanntzugeben und um dessen Berück sichtigung zu ersuchen. 1. Es muß vor allem festgestellt werden, daß der Bauernstand in der Gemeinde Gries an einer günstigen Entwicklung des ganzen

Gemeindewesens das hervorragendste und größte Interesse hat, da von der über 7990 Köpfe zählenden Bevölkerung Dreivier tel hievon in der Landwirtschaft beschäftigt sind und dieselbe auch die beste Steuerquelle für die Gemeinde bildet. Aus diesen Umständen ergibt sich für den Bauernstand die Notwendigkeit, in der Ein gemeindungssrage auch das eigene Interesse zu wahren, dos in diesem Falle auch das In teresse der ganzen Gemeinde ist. 2. In der in bester Weise selbständig ver walteten Gemeinde Gries

hat sich vis jetzt der Bauernstand rulng und zufrieden gezeigt und hat weder Mühen, noch Opfer gescheut, nicht nur das eigene Interesse, sondern auch die Interessen der Mitbürger zu fördern, die an der Entwicklung des Handels- und Gewerbe standes und insbefonders am Kurwesen inter essiert sind. 3. Die günstige Entwicklung der Gemeinde Gries ist dieser ruhigen sachlichen Zusammen arbeit, der einheitlichen, mit besonderen Vor zügen von der Natur ausgestatteten und in sich abgeschlossenen Lage und der daraus

her vorgehenden, besonderen Verhältnisse zu danken. Diese besonderen Verhältnisse können aber nur bei eigener, selbständiger Gemeinde- und Vermögensverwaltung berücksichtigt werden Die Vertretung der Bauernschaft sieht sich daher genötigt, an der Selbständigkeit der Gemeinde Gries unbedingt festzuhalten. 4. Eine Vereinigung mit Bozen würde die nachteiligsten Folgen für die Zukunft nach sich ziehen, die sowohl den Bauerstand, wie die Kurinteressen. und den mit der Bauernschaft eng verbundenen Klein

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 22.06.1850
Umfang: 6
rung und Ouleszirung der auf Lebenszeit angestellten Gemeindebeamte» und Oiener, und hinsichtlich der Be handlung ihr«? hinterlassenen Wittwe» unv Waisen gelten die für StaaiSl-eamte der Verwaltungibehorden bestehenden Vorschriften. II. T h e ! l. Wirkungskreis der Gemeinde. Allgemeine Bestimmungen. 8. 67. Der Wirkungskreis der Gemeinte ist: a. der natürliche; I>. ein übertragener. Der nati'irliche umfaßt alles, waS die Interessen der Gemeinde zunächst berührt, und innerhalb ihrer Grenzen

vollkommen durchführbar ist. Er erhält nur mit Rücksicht auf das Gesammlwohl durch das Gesetz die nothwendigen Beschränkungen- Der übertragene umfaßt die Besorgung bestimmter öffentlicher Geschäfte, welche der Gemeinde vom Staate im Delegazionswege zugewiesen werden. In Bezug auf den natürliche» Wirkungskreis ist der BürgeranSschuß das beschließende, der Bürgermeister mit dem Magistrate daS vollziehende Organ. Der übertragene Wirkungskreis wird durch den Bür germeister mit dem Magistrale ausgeübt

ihrer Angelegenheiten, und ist daher berufen, innerhalb der gesetzlichen Grenzen' bindende Beschlüsse für die Gemeinde zu fassen, und die Ausführung der selben, wie überhaupt den geregelte» Gang der Gemeinde- Verwaltung zn überwachen. Insbesondere, Beschließend. ?. 6k>. Gegen stände der Beschlußfassung des Bürgerausschusses sind insbesondere: l. Aufstellung und Einrichtung der Gemeinde-Ver- waltungs-Organe und Ernennung der Genicindebeainlen; S. Ordnung des städtischen Haushaltes; 3. Verwaltung des Gemeinde

-Vermögens, der städti schen Fonde und Anstalten; <1. Ilrmenversorgnng; 5. Lokal-Polizei; 6. städtisches Bauwesen; 7. Aufnahme von Fremde» in den Gemeindeverband und Verleihung deS Bürgerrechtes; g. Bitten und Beschwerden im Namen der Gemeinde. Aufstellung der Gemeinde- V erwal tnng s- Organe. Z. 7g. Der Bürgeransschug regelt die Ein richtung der Gcmeindcverwaliungsorgane wie der Ver waltungsorgane der städtischen Anstalten, und b'stiinmt die ZaI'l und Bezüge aller Beamten und Diener, sowie

die dem Bürgermeister und den im Dienste der Gemeinde verwendeten Personen zn gewährenden Reisekosten und sonstigen Entschädigungen. Ernennung des Personals. F. 71. Der Bür- gerausschuß ernennt die Gemeindebeamten und Diener, sowie die Beamten und Diener der städtischen Anstalten, insoferne nicht, vermöge Stiftung oder Vertrag daS Recht der Ernennung einem Dritten eingeräumt ist. Die Ernennung erfolgt über Vorschlag des Bürgermeisters. Der Bürgerausschuß ist jedoch au den Vorschlag nicht gebunden. Versetzung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 28.09.1871
Umfang: 6
der in der Landesirrenanstalt zu Hall befindlichen Irren wurde auf weitere 2 Jahre verlängert. Der Gemeinde Tenno, im Bezirke Riva, wird die Be willigung zum Umtausch einer StaatSobligation ertheilt. Nachstehende Brandversicherungs-Enischädigungen wur den aus dem Brandversicherungssonde angewiesen und zwar: 1. Der Wittwe Domeniea Bevilacqua zu Termenago, . GerichtSbezirk Malö, für ihr am 27. Juli d. IS. durch einen Brand beschädigtes HauS die Entschädigung von chiis-22 st. öst. Währ. n 2. Der Maria Wittwe Eontonatti

der LandeS-Gebär- und Findelanstalt hier pro Oktober 1371 5423 st- AuS dem TrnndentlastungSfonde: An Reisekosten und Diäten 12S st. 6<Z>/» kr. AuS dem ApprovisionirungSfonde: DaS restliche Guthaben des Baumeister Huter für den neuen LandhauSzubau per 733 st. 2 kr. Außerdem wurden noch verschiedene GeschästSstücke, betreffend Gemeinde-Angelegenheiten und die landschaft lichen Fonde oder Anstalten, erledigt. Innsbruck am 21. September 1371. Vom tirolischen Landes-Nusschusse. Besterrcich. Innsbruck

» 27. Sept. (S.Landtags sitzung.) Anwesend sind 50 Abgeordnete. — Als Vertreter der Regierung anwesend- Se. Excellenz der Herr Statthalter. Einlaufe. 1. Gesuch der Leege Neufeld um Gewährung von 8000 fl. aus dem ApprovisionirungSfonde. 2. Gesuch der Gemeinde Frassilongo um einen Beitrag zu Friedhofsbauten. 3. Darlehensgesuch der Gemeinde Taffullo. 4. Darlehensgesuch der Gemeinde Tuenno. Die Eingaben Nr. 1—4 gehen an den Finanz ausschuß. 5. Gesuch der Gemeinde Montagna um Wider ruf des LandeSauSschuß

-DekreteS vom 20. August 1371, Zahl 6543. — Geht an den Gemeinde ausschuß. 6. Unterstützungsgesuch der Pfarre Biacefa. 7. Unterstützungsgesuch der Gemeinde Jnzing. 3. Darlehensgesuch der Gemeinde TelfS. 9. UnterstützungSgefuch des HanptfchießstandeS in Trient. 1V. Gesuch der Gemeinde Romello um Nachsicht einer Schuld von 200 fl. 11. BrandversicherungS-EntfchädigungSgefuch der Witwe Delaitotti von Dorsino. 12. Darlehensgesuch der Gemeinde Zirl. 13. Darlehensgesuch der Gemeinde Lizzana

. 14. Nachsichtsgesuch der Gemeinde Aldeno, betref fend daS ApprovifionirungSsondS-Darlehen. 15. UnterstützungSgefuch des Invaliden Jakob Mahr. 16. UnterstützungSgefuch der Gemeinde St. Jakob in Defereggen. 17. Gesuch der Gemeinde St. Johann in Ahrn um Uebernahme von Spitalskosten fürAnnaDuregger. Die Eingaben Nr. 6—17 wurden dem Finanz- Comite zugewiesen. 13. Berufung der Anna Neiuthaler gegen die LandeSauSschuß-Entscheidung wegen einer Durchfahrt. 19. Gesuche mehrerer Handwerker zu Bozeu um schnellere Handhabung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 12.03.1863
Umfang: 6
bürgern, welche 5» tesonderS verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. . ^ ^ ^ ig Jedermann hat in der Genieinde Anspruch /'auf' polizeilichen Schutz der Person und seines ' in der Gemeinde befindlichen Eigenthums; ' auf Benüßung der Gemeindeanstalten nach Maß nade der beziehenden Einrichtungen. Gemeindebürger haben insbesondere das Recht o) des ungestörten Aufenthaltes im Gebiete der Ge, meinde; da der Benützung des Gemeindeguteö uach den be stehenden Einrichtungen; v) der Wahl

und Wählbarkeit bei den der Gemeinde zustehenden Wahlen; ,l) des Anspruches auf die für sie besonders beste henden Stiftungen und Anstalten; v) der Versorgung nach Maßgabe der nachgewiese- „rn Dürftigkeit. Gemeindeangehörige I aben die den Bürgern suli a, li und v eingeräumten Rechte. Welchen von ihnen das Wahl- und Wählbarkeitsrecht zusteht, bestimmt die Wahlordnung. Die Gemeindegenossen haben das Recht der Be- Nutzung des Gemeiudegntes nach den bestehenden Ein richtungen. Welchen ans ihnen das Wahl

- und Wählbarkeitsrecht zusteht, bestimmt ebenfalls die Wahl ordnung. Die Gcmeindegcnosscn und ihre Angehörigen haben ferner das Recht des ungestörten Aufenthalles in der Gemeinde, insolange sie nicht einen erweislich ge>etz- widrigen oder unsittlichen Lebenswandel führen oder der öffentlichen Mildthätigkeit zur Last fallen. Wer sich in dieser Beziehung durch eine Verfügung der Gemeinde beschwert fühll, kann sich um Abhilfe an die politische Bezirksbehörde wenden. Alle Gemeinde-Mitglieder nehmen an den Pflichten

und Lasten der Gemeinde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Theil. Die Ehrenbürger haben die Rechte der Gemeinde- bürger, ohne die Verpflichtungen derselben zu theilen. (ZZ. 11 und 12 bleiben.) Zusatz zur Gemeinde-Wahlordnung. §. 1. Wahlberechtigt sind folgende Genie,,lde-Mit- glieder, wenn sie österreichische Staatcbürger sind: 1. die Gemeindebürger, welche von ihrem Realbesitze u. s. w. (bis inel. k des ursprünglichen Entwurfes); 3. die Gemeindegenossen, welche von ihrem Real besitze, Gewerbe

, Erwerbe oder Einkommen seit wenigstens einem Jahre in der Gemeinde an jährlichen direkten Srenern einen Betrag von mindestens 3 fl. entrichten; 4. Die Ehrenbürger. Hofralh Dr. Haßlwanter stellte einen Abände- rungs.Antrag dahin, daß in der Gemeinde 1. Glmeindeglieder und 2. Nichtgemeindeglieder zu uuterschcideu uud zu er steren ») die Gemeindebürger und d) Gemeinde- Angehörige, — zu den Nichtgemeindeglicdern aber a) die Gemeindegenossen und 1>) Auswärtige zu zählen sind. Nach einer längeren

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 13.02.1866
Umfang: 4
können dieselben von der Statthalters W Einverständnisse mit dem Landesausschusse ihres A ntes entsetzt werden. 90. Ist eine Angelegenheit privatrechtlicher Na- W zwischen der Gemeinde und einer ganzen Klaffe 001 Gemeiudemitglied-.rn oder einzelnen derselben strei kt , so kann bei Befangenheit des Gemeinde-Aus- Hisses der Bezirksausschuß, falls eine gütliche Ans ah chung nicht zu Stande kömmt, einen Vertreter für ö'm Gemeinde zur Austragung der Sache auf dem Rihtswege von Amtswegen bestellen. 9j. Die Staatsverwaltung übt

- zu entscheiden, durch welche bestehende Gesetze ^ letzt oder fehlerhaft angewendet werden. (Art. XVI. '5 Gesetzes vom 5. März-1862.) In den vom S aate der Gemeinde übertragenen Angelegenheiten ^t die Berufung jedenfalls an die politische Bezirks- -^örde. (Art. XVIII. des Gesetzes vom 5. März M.) ^ 94. Wenn der Gemeindeansschnß es unterläßt ^verweigert, die der Gemeinde gesetzlich obliegen- ^ Leistungen und Verpflichtungen zu erfüllen, so ^ die potttische Bezirksbehörde, wenn es sich um ^Msiäude

des übertragenen Wirkungskreises han- , auf Kosten der Gemeinde die erforderliche M- sl e zu treffen. Dasselbe hat im erwähnten Falle ^ in Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs los unter gleichzeitiger Verständigung des Landes- ^ ichusses zu gescheben, wenn Gefahr am Verzüge Ist letztere nicht vorhanden, so hat die politische Zirksbehörde den Fall der Statthalterei anzuzeigen, 'che nach Einvernehmung des Landesausschusses das -^sprechende zu verfügen hat. -Z 95. ^ie politische Bezirksbehörde

ist berechtigt, ^ windevorsteher, welche ihre Pflichten in den Ge isten des übertragenen Wirkungskreises verletzen, ^Ordnungsstrafen bis zu 20 fl. zu belegen. Sind ^ Pflichtverletzungen so beschaffen, daß die Besor- H ^3 der Geschäfte des übertragenen Wirknngskre ises ^ n Gemeindevorsteher ohne Gefährdung des öffent- Interesse nicht weiterhin überlassen werden ^ so hat die Gemeinde, wenn sich die Besorgung H ^ Geschäfte keinem andern Mitgliede der Vor- .Mg oder des Ausschusses übertragen läßt, und ^ 'halb

hiezu ein anderes Organ bestellt werden muß, - ^uiit dieser Bestellung ver bundenen Kosten zu tragen. 96. Die Gemeindevertretung kann durch die J ütthalterei aufgelöst werden. Der Recurs an das Staatsministerium, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, bleibt der Gemeinde vorbehalten. Längstens binnen 6 Wochen nach der Auflösung muß eine neue Wahl ausgeschrieben werden. (Art. XVI. des Gesetzes vom 5. Mär^ 1862.) Zur einstweiligen Besorgung der Geschäfte bis zur Einsetzung der neuen Gemeindever tretung

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 15.06.1861
Umfang: 10
. Das Landesgesetz bestimmt, ob und unter welchen Bedingun gen der vormals juriSviktionS berechtigte große Grundbesitz geschieden vom Gemeindtverbande behandelt werden könne. Jedenfalls darf diese Behandlung nur unter der Bedingung Platz greisen, daß der geschiedene Grundbesitz die Pflichten und Leistungen einer Ortsgemeinde übernimmt. 2. Zeder Staatsbürger soll in einer Gemeinde heimatbe« rechtigt sein. Die Heimatverhältnisse find durch die bestehen den Gesetze geregelt. 3. Ueber daS Ansuchen eines Auswärtigen

um Verleihung des HeimatrechteS entscheidet die Gemeinde. Dieselbe darf jedoch Auswärtigen, welche sich über ihre Heimalberechtigung ausweisen oder wenigstens darthun, daß sie zur Erlangung eines solchen Nachweises die erforderlichen Schritte gemacht haben, den Aufenthalt in ihrem Gebiete nichl verweigern, so lange dieselben mit ihren Angehörigen einen unbescholtenen Lebenswandel führen und die Mittel zu ihrem Unterhalte be- sitzen, ohne der öffe itlichen Mildthätigkeit zur Last zu sollen. 4. Die Gemeinde

zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung vereinigt werden. 6. Die Gemeinde wird in ihren Angelegenheiten durch einen Gemeindeausschuß und einen Gemeindevorstand vertreten. Die Gemeinde wählt periodisch ihre Vertretung. DaS Landes- gefetz bestimmt, ob unr> inwieferne Gemeindeglieder auch ohne Wahl vermöge ihrer Steuerzahlung, sei eS personlich oder durch Stellvertreter, an der Gemeindevertretung Theil nehmen können. 7. Eine unerläßliche Bedingung zur Wahlberechtigung ist der Besitz der österreichischen

ist nach Wahlkörpern im Sinne deS Ge meindegesetzes vom 17. März 1349 oder in anderer, jedoch die Interessen der höher Besteuerten vollkommen sichernder Weise vorzunehmen. 10. Der Gemeindeausschuß ist in den Angelegenheiten der Gemeinde das beschließende und überwachende, und der Ge» meinderath daS verwaltende und vollziehende Organ. 11. Die Handhabung der OrtSpolizei gehört zum Wir kungskreise des GemeindevorstandeS. Der Gemeindevorsteher ist dafür verantwortlich. 12. Zn allen Gemeindeangelegenheiten entscheidet

. 14. Die Staatsverwaltung übt durch ihre Organe das AusstchtSrecht über die Gemeinden und wacht, daß dieselben ihren Wirkungskreis nicht überschreiten und innerhalb des selben die bestehenden Gesetze beobachten. Die politische Lan desstelle kann die Gemeindevertretung auflösen. Es muß je doch in diesem Falle längstens binnen sechs Wochen eine neue Wahl ausgeschrieben werden. 15. Die Gemeinden höherer Ordnung (Art. IS ) wachen, daß das Stammvermögen und Stammgut der Gemeinde und der Gemeindeanstalten ungeschmälert

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 31.05.1906
Umfang: 8
Seite 6 »Der Tiroler' Donnerstag. 31. Mai 1W6 Nachrichten aus Stadt und Land. Kaiserliche Spende. Der Fraktion And'raz der Gemeinde Buchenstein wurde auf kaiserliche Ermächtigung ein Beitrag von 200 L zu den KirchenrestaurierungS- und Erweiterungsbau kosten aus dem kaiserlichen Privatfonde bewilligt. Z'romotion. Morgen, Donnerstag, findet in der Aula der Innsbruck«: Universität die Promotion des Herrn Karl Böhm zum Doktor der Philosophie statt. — Am 23. dS. wurde an der JnnSbrucker Universität

ein. Ein Knabe starb bald darnach, die beiden anderen sind schwer erkrankt, dürften aber davonkommen. Kaiserliche Spende. Der Kaiser hat der freiwilligen Feuerwehr in Bruck am Ziller ' eine Spende von 200 15 bewilligt. Der Entwarf zu einem nenen Landes- sanitätsgesetze für Firok nnd die Gemeinde- Aerzte. Am 23. Mai fand zu Bozen im Kaffeehause „Kusseth' eine Besprechung zwi schen den Vertretern der Gemeinde-Aerzte Deutschtirols und Jtalierischtirols in Angelegen heit deS neuen

Landessanitätsgesetzes für Tirol statt. Dieses Landessanitätsgesetz, wie eS aus den LandtagsauSschüssen hervorgegangen ist, stellt in mehreren Punkten eine wesentliche Abänderung des im Jahre 1901 von beiden Tiroler Aerztekammern dem Landesausschuß vorgelegten Entwurfes dar. Seitens der ita lienischen Gemeinde-Aerzte waren erschienen die Mitglieder des Aktionskomitees der italienischen Gemeinde-Aerzte Dr. Agostini (Trient), Doktor Brcsciani (Arco), Dr. Largajolli (Ala), Doktor Maccani (Gardolo, als Präsident der Organi sation

der italienischen Gemeinde-Aerzte) und die Aerzte und Landtagsabgeordneten Dollar Joris (Corredo) und Dr. v. Bellst (Borgo). Von deutschärztlicher Seite hatten sich einge sunden : Professor Dr. Juffinger als Präsident der deutschtirolischen Aerztekammer, Dr. Er- lacher (Sand in Taufers), Obmann der f eien Organisation der Gemeinde-Aerzte Deutschtirols mit den Mitgliedern des engeren Ausschusses der Organisation, Dr. Grieser (Tramin), Doktor Winkler, Spitaldirektor (Innsbruck). Doktor Wachtler (Bozen), serner

die Kammermitglieder und Organisationssubdelegierten Dr. Knabl (Klausen), Dr. Wolf (PianS), sowie zahlreiche Subdelegierte und Delegierte der freien Or ganisation der Gemeinde-Aerzte DentschtirolS aus Nord- und Südtirol. Die eingehenden Verhandlungen ergaben ein klares Bild der in manchen Punkten wesentlich verschiedenen Lage der deutschtirolischen und italienischtiro- lischen Gemeinde-Aerzte, ebenso aber auch, daß in der Frage, wie die materielle Sicherstellung des Gemeinde^Arztes gerechterweise gefordert

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 01.02.1868
Umfang: 10
. 34. Klasse: Große Fischerei, Walisische ?e.; 35. Grobe Fischerei, Stocksische ic.; 36. Küstenfischerei; 37. Fluk- und Teichfischerei; 33. Spezialitäten der Fischerei, Fischer- geräthc. Lockspeisen, Salze, Präparate. — Modelle von Fischereiaustalten, Equipirung nnd Kleidung. ,, -V , Wassercultlir. 39. Klasse: Im süßen und im Seewasser. .. . : sSchlüs, folgt.) . Älchtansttichcr Theil/ Sitzung des tirollschen Landes-AnSschusses vom 17. Jänner 13K8. Ztachstehenden Gemeinden wurden zur Deckung ihrer Gemeinde

-Anölagen im Jahre 1L6S Zuschläge zu den di rekten Steuern bewilligt: s. Der Gemeinde Mczzotcdcöeo, Amtsbezirk Mezzolom- bardo, 175 pEt. t>. Der Gemeinde Eanale, Amtsbezirk Primiero 296 pEt. o. Der Gemeinde Trambilleno, Amts bezirk Noveredo, 433 pEt. — unter Anhosfuug der nach träglichen Genehmigung von c-?eite deö hohen Landtages. 6. Der Gemeinde Valle del Monte, Amtsbezirk Niva, 411 pEt. —^ sud spe rali von^ Seite des y. Landtages, s. Der Gemeinde Tonadieo, Amtsbezirk Primiero, 209>/- pEt

. 5. Der Gemeinde Dennullo, Amtsbezirk Clcs, 371>/-'pEt^ — unter Llnhossung der nachträglichen Ge nehmigung von Seite des h. Landtages, x. Der Ge meinde Eastelnuovo, Amtsbezirk Aorgo, 200 pEt. I>. Der Gemeinde Drena, Bezirk Niva, 35t> Pl5t. — sub -ips rati von Seite des b. Landtages, i. Der Gemeinde Eavedine, Al^tSbezixk Vezzano, 195 pEt. k. Der Gemeinde Eologna, Amtsbezirk Niva, 3V7-/- pEt. — unter Anhosfuug der nachträglichen Genehmigung von Seite deS h. Landtages. Der Gemeinde Lang, Amtsbezirk Neumarkt

, wurde die Veräußerung öder Gciüciildcgründe im Gesammt- flächeuinbalte von 655 Quadrat-Klafter um den Preis von 106 fl. 5l) kr.) uud der Gemeinde Mezzana, Amts bezirk Mal« , der Tansch eines Gemeinde - Waldgrundes von 22 Joch Flächeninhalt niit einem-Wald- und Acker grund deS Lcmzorzio cii Nsvina von. 14 Joch Flächeninhalt bewilligt. ... . > Der Gemeinde Steinach wurde gestattet, Kapitalien der Gemeinde im Betrage von- 15A) fr. einzukassiren, uin selbe zu den beim Baue. deS Armen- und Feuersprihen

- häuseS erforderlichen Auslagen zu verwenden. Außerdein wurde über mehrere Rekurse iu Gemeiude- Angelegenbeitcn entschieden. Der Gemeinde Pregasina, Amtsbezirk Niva, wurde wegen des erlittenen ÄrandunglückeS eine Unterstützung von 150 >?. auS dein Approvislonirungöfonde gewährt. Wegen entrichteten Getreidcaufschlag für Transito- Gctrcidc wurde der Betrag von 1L-,sl. 32 kr. den betreff senden Parteien ziirückvergütet. '— Ausierdem wurdeu an gewiesen: 1. Dcn landschastlichen AmtSdienern als Monturs

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 26.09.1874
Umfang: 10
Unterstützungsquote zeige, unterblieben sei. Der Landesausschuß werde übrigens über diesen Gegen stand in einer der nächsten Sitzungen eingehend rein Landtage Bericht erstatten. Nachdem hiei aus dem als Vertreter der Universität neu eingetretenen Herrn Ii«etor rnagnit'ieus Dr. Ritter v. Vintschgau das Haudgelübde vom Landeshaupt manne abgenommen worden war, wurde der Ein- lanf bekannt gegeben. E i n l a u f. 1. Gesuch der Gemeinde Sanzeno um Vergütung der Auslagen beim Brande im Jahre 1873. 2. Antrag

des Landesausschusses in Betreff der Diäten und Reisegebübren der landschaftlichen Beamten. 3. Gesuch der Straßen-Konkurrenz auf dem linken Noce-User um ein Darleheu. 4. Bitte der Gemeinde Capriana nm einen Bei trag zu deu in Folge der Blattern-Epidemie verur sachten Auslagen. 5. Gesuch der Gemeinde Vigo-Nendena um Ueber nahme von Spitalskosten ans den Landesfond. 6. Bitte der Pensionisten der aufgelassenen land schaftlichen GetreideaufschlagS-Aemter um Erhöhung ihrer Pensionen. 7. Bitle der Fraktion S. Masfenza

um einen Bei trag zur Neftaurirung der Kirche. 8. Bitte der Gemeinde Dambel um eine Unter stützung. 9. Bitte der Gemeinde CiS um Unterstützung we gen erlittener Wolkenbrnche. 10. Bilte der Gemeinde Mühland um eine Unter stützung wegen erlittenen MnhrbrucheS. 11. Bitte der Gemeinde PfcsferSberg um eine Unterstützung wegen erlittenen HagelschlageS. 12. Bilte der Gemeinde Sanzeno um Entschädi gung in Folge des Schadens durch Brandlöschung im Jahre 1873. 13. Bitte der Gemeinde Noriglio um Unter stützung

zur Straßenhcrstellnng. 14. Bitte der Gebrüder Nisetta von Nlbiano um eine Unterstützung wegen Wasserschäden. 15. Gesuch des Maso Maurii a um A -lheil an den Gemeinde-Nutzungen von Spormaggiore. 16. Bilte des Stadtmagistrats Brixen um Unter stützung wegen Heuer stattgehabter Muhrbrüche. 17. Die Gemeinte Tarrenz bittet um Unterstützung zur Herstellung einer Wasserleitung. 18. Bitte mehrerer Gutsbesitzer der Gemeinden Zellbeig und Leimach um einen Beitrag znr Her stellung von Uferschutzbauten. 19. Bitte der Gemeinde

Kirchberg um Unter stützung zu Wasserbauten. 20. Bitte der Angela Schallner, GetreideansschlagS- EinnehmerS-Witwe, um eine Unterstützung. 21. Der landwirtschaftliche Verein zu Roveredo bittet um eine Unterstützung für Zwecke der land- wirthfchaftlichen - Schule. 32. Eingabe des Central-Ausschusses der k. k. Landwirthschafts.Gesellschaft in Angelegenheiten der Gemeinde- und Privat-Waldnngen. 23. Die Gemeinde Schnals bittet nm Unterstützung wegen erlittenerElementar- Unfälle und Wegherstellnng. 24. Gesuch

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 05.03.1863
Umfang: 6
Tage unter dem Klänge ausgewählter Piecen und begleitet von einer zahlreichen Menschenmenge durch die Straßen der Stadt. Vom Schlosse Schat tenburg herab knallten während der ganzen Dauer des Umzuges die Pöller. Am Erinnerungstage selbst wurde in der hierortigen Pfarr- und Generalvikariatskirche ein feierliches Hoch amt abgehalten, dem die Beamten sämmtlicher k. k. Behörden in Gala-Uniform, die hier anwesenden k. k. Offiziere, der Stadtmagistrat mit der Mehrzahl der Mitglieder des Gemeinde

zuge- wiesen. — Dann Antrag des Abgeordneten Dietl bezüglich des Gewerbegesetzes vom 20. Dezember 1359 und des Vorgehens der politischen Behörden bei Ver leihung konzessionirter Gewerbe. — Dem Gemeinde, comitS zugewiesen. Bitte der Gerichtsgemeinden von Reutte um Nach sicht der schuldigen Zahlung von fl. aus dem ApprovisionirungSfonde. — Dem Finanzcomitv zuge wiesen. — Dann Bitte des Vereines zur Pflege kran ker Studirender in Wien um Gewährung einer Un terstützung, — ebenfalls dem Finanzcomitü

, dieser wichtigen Angelegenheit endlich einmal seine Aufmerksamkeit zu schenken, — wurde angenommen. 2. Bericht des Eomitö über die Gemeindeordnung für die gefürstete Grafschaft Tirol.— Der Comite- Entwurf über die Gemeinde-Ordnung hat sieben Haupt stücke und 97 Paragraph?. . ' Der Entwurf über die Gemeinde-Wahlordnung zwei Hauptstücke und 42 Paragraph?. — Berichterstatter ist der Abgeordnete v. Zallinger. Die ersten sechs Paragraphe lanten: Erstes Hauptstück. Don der Orlsgemeinde überhaupt

vereinigen, so daß sie als eigene Ortsgemeinden zu bestehen aufhören. Eine solche Vereinigung von Gemeinden darf wider deren Willen nicht stattfinden. Z. 3. Gemeinden, welche in Folge deS Gesetzes vom 17. März 1849 mit anderen in Eine Gemeinde vereiniget wurden, können auf ihr Anlangen durch das Landesgesetz wieder getrennt und abgesondert zu Ortsgemeinden konstituirt werden, wenn jede dieser auseinander zu legenden Gemeinden für sich die Mittel zur Erfüllung der ihr auö dem übertragenen Wirkungs kreise

der Parzellen von Gemeinden und deren Vereinigung mit ander» Ge meinden. Z. 5. Zu Aenderungen in den Gränzen einer OrtS- gemeinde, wodurch diese als solche zu bestehen nicht aufhört, ist nebst der Erklärung der Statthalterei, daß dagegen aus öffentlichen Rücksichten kein Anstand ob waltet, die Bewilligung des Landtages, und wenn dieser nicht versammelt ist, des Landesausschusses er forderlich. Z. 6. Jede Liegenschaft muß zum Verbände einer Ortsgemeinde gehören. Ausgenommen hievon sind die zur Wohnung

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