13.127 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1900/17_11_1900/OBEWO_1900_11_17_11_object_8025336.png
Seite 11 von 18
Datum: 17.11.1900
Umfang: 18
Bestellungen, AbonnementSgelder rc. sind an die Administration nach Imst zu richten, alle schriftlichen Beiträge dagegen an Herrn Franz HaueiS, Sekretär der Gemeinde Willen. Einige Fragen der Genieinde- Ordnung besprochen von Edmund Zekely. In den nachstehenden Aufsätzen soll nicht eine zu sammenhängende Darstellung der Gemeindeordnung ge geben, sondern es sollen nur in zwangloser Reihenfolge eimge Fragen aus dem Gebiete des Gemeinderechtes besprochen werden, über welche oft irrige Anschauungen verbreitet

sind, oder welche in verschiedener Weise be handelt werden können und daher Anlaß zu Kontroversen geben. Vorläufig wird beabsichtigt, die folgenden Materien einer näheren Erläuterung zu unterziehen: 1. Orts- und Katastral-Gemeinde-Verband. Trennung und Vereinigung von Gemeinden, Grenz-Aenderung. 2. Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Ausschüsse. Amtsverlust. 3. Einberufung von Ersatzmännern in den Ausschuß. Ergänzungswahl. 4. Ausschußsitzungen: Einberufung, Beschlußfähigkeit, Enthaltung von der Abstimmung

u. s. w. 5. Steuerzuschläge und selbständige Auflagen. 6. Vereinigung von Gemeinden zu gemeinsamer Geschäftsführung. 7. Aufsicht über die Gemeinden, insbesondere das Sistirungsrecht der politischen Behörde. Von einer Besprechung des für die Gemeinden sehr wichtigen Ausweisungsrechtes wird Abstand genommen, weil dieses Recht schon wiederholt und erst vor kurzer Zeit in dem Tiroler Gemeindeblatt behandelt wurde. 1. Orts- und Katastral-Gemeindeverband. Trennung und Vereinigung von Gemeinden. Grenzänderung. Die Gemeinde

der Steuerver waltung, zur ordnungsmäßigen Vertheilung der Steuern auf alle Gemeindebewohner und zur Einhebung derselben bestehen. Da auf jedem einzelnen Grundstücke die Noth- wendigkeit von ortspolizeilichen Amtshandlungen sich er geben kann und da in diesem Falle jene Gemeinde, die zur Vornahme dieser Amtshandlungen berufen ist, be stimmt sein muß und da ferners ebenfalls auf jedem Grundstücke eine Stcuerleistung lastet oder ein Steuer pflichtiger wohnen kann, muß jede Liegenschaft sowohl

einem Ortsgemeinde-, als auch einem Katastralgemeinde verband angehören. Auf einzelne aus Grund spezieller Bestimmungen bestehende Ausnahmen hievon braucht hier keine Rücksicht genom nen zu werden. Die Eintheilung aller Liegenschaften in Steuer- (Katastral-) Gemeinden ist in dem in steter Evidenz ge haltenem Grundsteuerkataster vollständig durchgesührt. Ein Streit darüber, zu welcher Steuer-Gemeinde eine Liegen schaft gehört, kann nicht entstehen, weil darüber der Grundsteuer-Kataster vollständige

1
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1928/02_04_1928/DOL_1928_04_02_5_object_1192524.png
Seite 5 von 8
Datum: 02.04.1928
Umfang: 8
Verantwortlichkeit nach Art. 10 des Gesetzes vom 3. April 1926, Nr. 563, noch mit einer Geldstrafe zwischen 100 und 5000 Lire be straft. Das Dekret enthält ausdrücklich die Be stimmung, daß die Aufnahme von Angestell ten zu ungünstigeren Avbeits- und Lohnbedin gungen als der Kollektivoertrag vorschlägt, einen vorsätzlichen Ungehorsam gegen den selben darstellt und strafbar ist. Beschlüsse des Provinzml- verwaltungsausschusses in der Sitzung vom 31. März. Es wurden genehmigt: Gemeinde Merano: Enadengabc

an die Witwe des Pensionisten Baumgartner. Gemeinde Verano: Reglement für die Lizenzgebühr von öffentlichen Betrieben. Gemeinde Lad in ia: Reglement für Indu strie- und Patentsteuer. Gemeinde Luson: Eewcrb- und Verkaufs steuer 1927. Gemeinde Vrunico: Vensionserhöhung an den ehemaligen Gemeindeoiencr Oderhammer. Gemeinde S. Candida lJnnrHen): Iahreszuweisung an den Eemeindearzt für den Spitalsdienst. Gemeinde C a st e l r o t t o: Pension der Heb amme Marie Kompatscher. Gemeinde Bolzano: Errichtung

des ersten Teiles der Quireinerstrahe. Gemeinde Bolzano: Eru»dankauf von E. Zanetti für Erweiterung der Quireinerstrahe. Gemeinde Bolzano: Verkauf des Zoll häuschens in S. Eiacomo. Gemeinde Rio di Pusteria (Mühl bach): Reglement und Tarif für die Wasier- Lertung. Gemeinde Nova Ponente: Ermäch tigung zur ProzeMhrnng gegen Johann Völser. Gemeinde Merano: Acnderung des Dienst reglements für die Flurwachen. Gemeinde Marcta: Reglement für die Vichsteuer. , .. . Gemeinde Gotte Isarco (Gossensah): Festsetzung

neuer Viehvreise für die Viehsteuer. Gemeinde Tcrento: Reglement für die Vichsteuer. Gemeinde F i c: Viehsteuerrcglemcnt und Er höhung der Steuer um ein Viertel. Gemeinde Vi l la bassa (R icdc rd orf): Aciiderung des Reglements für die Jndustrie- und Pateiitstencr. Gemeinde Lagundo (Algund): Fami liensteuer für 1925. Gemeinden Fic. Montcchiaro (Lich tend erg) und Prato i. V.: Gewerbe- und Verkaufsstcuer für 1928. Gemeinde Valaiovo (Iaufental): Reglement für die Biehstcuer. Gemeinde

S i l a n d r o: Aenderung im Ab kommen mit dem Eemeindearzte. Gemeinde Ch i usa (K laufen): Er höhung des Standes der Feuerwehr und deren Versicherung. Gemeinde La na: Aufnahme einer neuen Lehrperson. Gemeinde La na: Beitrag an die Viehzucht- genosscnschaft. . ^ w „ Gemeinde Drtifct: Beitrag an das Pro vinzialkomitee des Rcichsverbandes der Kur orte. Gemeinden Caldaro, Brennero, Flc- r e s und C o l l c I s a r c o (E o s s e n s a tz): Reglement für die Bildung der Armenlisten. Gemeinde

2
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/09_04_1927/AZ_1927_04_09_3_object_2648251.png
Seite 3 von 8
Datum: 09.04.1927
Umfang: 8
und tätige Beihilfe zu gewähren, die allein ihr ein fruchtbringendes Leben sichert. Sitzung der Provinzial - Verwaltung vom 8. April 1927 1. Gemeinde Scena: Beitrag zum Ankauf eines Bildes der Legion „Alto Adige'; geneh migt. 2. Gemeinde Risiano: idem; genehmigt. 3. Gemeinde Caines: idem; genehmigt. 4. Ge meinde Chiusa: Angebot für den Wimpel des Fascio von Chiusa; genehmigt. S. Gemeinde Resici: Beitrag zur Teilnahme der Schüler an dem Skirennen ' in Val Gardena; genehmigt. 6. Gemeinde Ortisei

: Baureglement: genehmigt. 7. Gemeinde Bolzano: Beitrag zur Erweite rung des Bahnhofs Bolzano; abgewiesen. 3. Gemeinde Bolzano: Grundverkauf,' genehmigt, v. Pfeifer Luigi, Bolzano: Kautionssreigabe: genehmigt. 10. Kardana Antonio: idem; geneh migt. 11. Zoppala Salvatore: idem; genehmigt. 12. Costa Fortunato: idem; genehmigt. 13. Ge meinde Villa Bassa: Rückzahlung der Hebam menspesen; rückverwiesen. 14. Gemeinde Bres sanone: Nachtdienst der Wache auf dem Stadt- tnrm; genehmigt. 15. Gemeinde Merano: Bürgschaft

zugunsten des Elektrizitätskonsor tiums Bolzano-Merano; genehmigt. 16. G> meinde Bolzano und Merano: Abänderung des Statutes des Elektrizitätskonsortiums: geneh migt. 17. Gemeinde S. Leonardo in Passiria: Anwendung der Gewerbe- und'Verkaufssteuer: rückvermiesen. 18. Valas: idem; ermächtigt. IS. Gemeinde Bnrgusio: Bilanz 1927; genehmigt. 2V. Gemeinde Covelano: Darle hensvertrag: rückverwiesen. 21. Gemeinde S. Leonardo in Passiria: Reglement des öffent lichen Wagdienstes; genehmigt. 22. Gemeinde Stelvio

: Reglement der Industrie- und Pa tentsteuer; genehmigt. 23. Gemeinde Mar- lengo: idem Abänderungen: genehmigt. 24. Gemeinde Dobbiaco: Reglement der Lizenz- u. Gewerbesteuer; vorübergehend. 23. Gemeinde Lagundo: Reglement der Jnsigniensteuer; ge nehmigt. 26. Gemeinde Bressanone: Dienst- reglement sür die Kühlzellen des städt. Schlacht hauses: genehmigt. 27. Lucchi Walter: Rekurs betreffend Mietwertsteuer. Gem. Bolzano; ab gewiesen. 28. Grießer Johann: idem Gemeinde Bolzano; teilweise angenommen. 29. Firma

Trenker: Rekurs wegen Gewerbe- und Ver kaufsstelle?, Gemeinde Ortisei; angenommen. 3V. Dalmonego Josef: idem Gemeinde Bol zano: teilweise. 31. Firma Alselm Carl: idem; idem. 32. Firma Muderlak: idem; abgewie sen. 33. Firma Lanzenbacher: idem; idem. 3-!. Gemeinde Risiano: Beitrag zur Errich tung der Kirche Ponte Friula; gen. 35. Gem. Caines: idem; genehmigt. 36. Gemeinde Ceves: Beitrag für das Ossarium Monte Passubio; genehmigt. 37. Gemeinde Oris: Beitrag zum Aerztepatronat; genehmigt. 38. Gemeinde

3
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1914/14_08_1914/TI_BA_ZE_1914_08_14_9_object_8365250.png
Seite 9 von 16
Datum: 14.08.1914
Umfang: 16
Sache, also in diesem Falle der Weide, gemäß § 833 des bürgerlichen Gesetzbuches die Mehrheit der An teile. Wenn also die Miteigentümer des größeren Anteiles an der Weide gegen deine Weidebenützung keine Einsprache erhoben, so ist ein Einspruch der Minderheit wirkungslos. Frage 1381: Was soll ich tun, um für die Re konstruktion meines Stalles und Wirtschaftsgebäudes eine Subvention zu erhalten? Antwort: Deine Gemeinde gehört wahrschein lich zur Bezirksgenossenschaft Schlanders

. — Siehe Briefkasten. Frage 1336: In unserer Gemeinde bestehen drei Stierhaltungsgenossenschasten. Zwei derselben er halten das Futter für den Stier unentgeltlich; die dritte im Jahre 1913 gegründete Genossenschaft er hält von der Gemeinde nichts. Ist dies zulässig? Antwort: Gemäß § 1 des Zuchtstiergesetzes ob liegt der Gemeinde die Sorge, für das Vorhanden sein der erforderlichen Anzahl lizenzierter Zuchtstiere im Gemeindegebiete. Es steht jeder Gemeinde frei, ob sie ihrer Verpflichtung in der Weise

nachkommt, daß sie eigene Stiere ankauft und erhält, oder ob sie sich zu diesem Zwecke mit einer Nachbargemeinde ver einigt, oder ob sie den in der Gemeinde bestehenden Stierzuchtgenossenschaften Beiträge bewilligt, damit diese die für das Gemeindegebiet nötigen Zuchtstiere halten. Wahrscheinlich genügen für die faselbaren Rin der in der Gemeinde die von den beiden Zuchtstier genossenschaften gehaltenen Stiere. Wenn dies der Fall ist, fo kann eine neu gegründete Stierhaltungs- genosfenfchaft

von der Gemeinde eine Beitragslei stung nicht verlangen. Die Gemeinde leistet den beiden früher genannten Stierhaltungsgenossenschasten sicher lich nur deshalb einen Beitrag, damit diese an Stelle der Gemeinde die für das Gemeindegebiet nötigen Stiere halten. Darin kann keine Gunst seitens der Gemeinde gegenüber den Mitgliedern der beiden erst genannten Genossenschaften erblickt werden. Frage 1337: Bildet es eine Ehrenbelcidigung. wenn jemand in aufgeregter Weise von seinem Schuldner in Gegenwart mehrerer

und zahlt man sür den Anfang zirka 90 Kronen. Verläß liche Patentkanzleien in Wien sind: Ingenieur Josef Fischer, Wien, I. Bezirk, Maxamilianstraße 5; E. Win kelmann in Wien, III. Bezirk, Landstraße-Haupt straße 72. Für kleinere Erfindungen nimmt man ge wöhnlich den Patentschutz. Bei der Handels- und Ge werbekammer wird man dir schon sagen, ob du für deine Erfindung den Muster- oder Patentschutz lösen sollst. Frage 1339: Wie lange mutz ich in einer Gemeinde Steuer zahlen, bis ich wahlberechtigt

4
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1864/29_04_1864/BTV_1864_04_29_2_object_3027374.png
Seite 2 von 8
Datum: 29.04.1864
Umfang: 8
Höchstbesteuerter zwar die volle Pflickt haben einen großen Theil der Gemeindeumlagen und Lasten zu tra fen, aber kein Recht an der Gemeinde-Repräsentanz Theil zu nehmen, ja nicht einmal seine Stimme für die Wahl derselben abzugeben, was gegen daS allgemein bekannte und angenommene Axiom, daß wer mitzu zählen hat, auch mitzusprechen habe, direkte verstoßt. dem MinoritätSvotum werden den Gemeinde« genossen alle Lasten und Pflichten der Gemeindemit- glieder auferlegt; von den vorzüglichen Rechten

derselben aber werden sie ausgeschlossen, was ebenfalls mit den allgemeinen Gruudsätzen der Gerechtigkeit gewiß nicht vereinbarlich ist. In andern Ländern, wo der eigentliche Großgrund, besitz existirt, wie z. B. in Mähren, räumt man den Höherbesteuerten, wenn sie gleich nicht gewählt werden, eine Virilstimme in den Gemeinde, Lluöfchußsitzungen ein; das MinoritätSvotum hingegen will der Willkühr der Gemeinde anheimstellen, auch Höchstbesteuerte von dem aktiven und passiven Wahlrechte auszuschließen. Diese Ausschließung ist um so mehr

unzulässig, weil von der Wahlberechtigung in der Gemeinde auch daS aktive und passive Wahlrecht zum Landtage und indirekt zum ReichSrathe abhängt. Dieses, als das höchste und heiligste politische Recht, muß für alle Staatsbürger gleich sein und überall auf gleicher Basis beruhen; eS darf daher nicht von der Willkühr der Gemeinde ab hängig gemacht werden. Wenn die Minorität zur Rechtfertigung ihrer An träge sich auf die analogen Bestimmungen dcS provi, sorischen EemeindegesetzeS vom Jahre 13^9 beruft, muß

Rück- sichtSnahme auf die Sicherung der Interessen der höher Besteuerten geregelt werde. Nach dem Antrage der Minorität aber hat die Wahl ordnung nicht nur nicht gebührende, sondern gar keine Rücksicht auf die höher Besteuerten, weil sie vielen derselben durch Ausschließung von dem Wahlrechte den Weg verschließt, in die Gemeindevertretung gewählt zu werden. Der Absatz 5 des Art. XV. spricht von der Kon kurrenz der einzelnen Gemeindeglieder zu den Aus lagen der Gemeinde und gibt dadurch zu erkennen

, daß andere als Gemeindemitglieder zu den Gemeinde- aüölagen nicht zu konkurriren haben. Und doch will die Minorität auch jene Gemeinve- genvssen, welchen sie die Eigenschaft von Gemeindemit gliedern abspricht, in alle Gemeindelasten und Abgaben einbeziehen. Es ist übrigens auch' nicht richtig, daß die Minorität dir Gemeindegenvssrn keiner größeren Beschränkung un terziehen wolle, als welcher sie schon kraft deS Gesetzes vom Jahre 1349 unterworfen sind, denn durch daS neue Heimathgesetz vom 3. Dezember 1363 ist die Er langung

5
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1865/21_12_1865/BTV_1865_12_21_2_object_3033618.png
Seite 2 von 6
Datum: 21.12.1865
Umfang: 6
.' Die Anträge der Minorität hingegen: tz. 7. In der OrtSgciiicinde unterscheidet mau: I. Gemeinde-Mitglieder, II. Auswärtige l Fremde). Die Gemeinde-Mitglieder theilen sich in I. Gemeinde-Angehörige. 2. Gcmkindcgcnosscn jenes Prinzip angcnvniiiicn, welches von der Majori tät des Landtages im vorigen Jahre angenommen wurde, und hat daher auch im 8. 7 als Gemcindeglicder nur jene aufgenommen, welche im Z. 7 des vorigen JahreS als solche ausgeführt wurden. Sie hat sogar diesen K noch viel mehr präcisirt

, in dem sie den Begriff „Gemeindegenoffen' ganz wegge lassen hat, und alle übrigen Personen, welche nicht Gemcindeglicder sind, unter die Auswärtigen und Fremden gerechnet hat. Dadurch, daß die Regierung dieses Prinzip annahm, ist auch einem Haupteinwurfe, welcher gegnerischer- feits dem Antrage der Minorität des vorjährigen kenr'nnk't link Gemeinde-Angehörige sind jene Personen, welche in Gc.mindc-Comit6 'S gemacht wurde, begegnet und ihm der Gemeinde hcimatöbcrechtigt sind Gemeinde Genossen

sind jene, welche, ohne das Hei matörecht zu haben: u, Besitzer oder lebenslängliche Nutznießer einer in nerhalb der Gc.iicindcmark.ii.g gelegenen unbeweglichen versteuerten Sache sind; b) von einem in der Gemeinde selbstständig betrie benen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer ent richten und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Inländische Korporationen, Vereine, Stiftungen und Anstalten, welche für ihren Grundbesitz oder für ihr die Spitze abgebrochen Dieser Haupteinwurf, der besonders stark betont wurde

in der Gemeinde eine direkte rnng dieses Prinzip anerkannt hat. weil nach meiner Steuer entrichten, sind den Geiiicindc-Gcnossen gleich I Anschauung das gegenwärtige Ministerinn, dem Grund- zu halten. Alle übrigen Personen in der Gemeinde werden Aus wärtige «Fremde» genannt. Z.!). Ist nach dem Worte „Bürger' zu setzen., vioiiii.' 8- 10. Jedermann hat in der Gemeinde Anspruch: 1. Auf polizeilichen Schutz der Person und seines in der Gemeinde befindlichen Eigenthums. 2. Auf die Benützung der Gemeinde Anstalten

nach Maßgabe der bestehenden Einrichtungen. Die Gemeinde-Mitglieder nehmen nach den Bestim mungen dieses Gesetzes an den Rechten und Vortheilen, sowie an den Pflichten und Lasten der Gemeinde Theil. Die Gemeinde-Angehörigen haben überdieß den An spruch auf Armenversorgnng nach Maßgabe ihrer Be dürftigkeit. fatzc der Centralisation, an welchem das frühere mit solcher Zähigkeit hing, in keiner Weife mehr huldigt. Die Majorität des Gemeinde-Comitv 'S glaubt sohin, dem h. Hause den Antrag stellen zu sollen

6
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1863/09_03_1863/BTV_1863_03_09_2_object_3022898.png
Seite 2 von 6
Datum: 09.03.1863
Umfang: 6
SS8 §. 75. Für neue Erwerbungen und Unternehmun gen, welche zunächst die Vermehrung der Gemeinde, Einkünfte zum Zwecke haben, sowie zur Tilgung und Verzinsung eines behufs solcher Erwerbungen oder Unternehmungen aufzunehmenden Darlehens kann der Ausschuß Steuerzuschläge und überhaupt Gemeinde- Umlagen nur dann beschließen, wenn wenigstens drei Viertheile der Wahlberechtigten, welche zugleich min destens drei Viertheile der gesammten in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuern entrichten

, ihre Zu stimmung geben. Zu diesem Behufe sind dieselben unter Bekanntge bung des Gegenstandes und mit dem ausdrücklichen Beisätze vorzuladen, daß die Nichterscheinenden als zu stimmend werden angesehen werden. Die Abstimmung geschieht mit Ja nnd Nein. Zu denjenigen, welche mit „Ja' stimmen, sind anch die Vorgeladenen aber Nichterschienenen zu zählen. Be züglich der Vertretnng der Wahlberechtigten gelten die sür die Ausübung des Wahlrechtes durch Stell vertreter in der Gemeinde-Wahlordnung enthaltenen

in dringenden Fällen gegen nach träglich einzuholende Genehmigung des Landtages, der Landesausschuß. Zuschläge, welche 500 Procent der direkten Steuern oder 50 Procent der Verzehrungssteuer übersteigen, können nur Kraft eines LandeSgesetzes stattfinden. Z. 73. Durch Beschluß des Gemeinde-Ausschusses können sür Gemeinde-Erfordernisse Dienste (Hand- und Zugdienste) gefordert werden. Die Dienste sind in Geld abzuschätzen; die Verthei- kung geschieht mit Beobachtung der Vorschriften

der HL- 72—75 nach dem Maßstabe der direkten Steuern. Die Dienste können durch taugliche Stellvertreter geleistet oder nach der Abschätzung an die Gemeinde kasse bezahlt werden. Wenn der nach der Abschätzuug sich ergebende Werth der Dienste entweder für sich allein oder im Vereine mit den gleichzeitig beschlossenen Zuschlägen zu den direkten Steuern jenes Percent dieser Steuern über« steigt, welches der Ausschuß ohne höhere Genehmigung bewilligen kann, so haben die Vorschriften des §. 77 zur Anwendung zu kommen

. In Nothfällen, wo ein schleuniges gemeinschaftliches Zusammenwirken Aller erforderlich ist, sind alle taug lichen Personen in der Gemeinde zur unentgeltlichen Leistung von Diensten verpflichtet. L. 79. Zur Einführung neuer Auflagen und Ab gaben, welche in die Kategorie der Zuschläge zu den direkten Stenern oder der Verzehrnngsstener nicht ge hören, sowie zur Erhöhung schon bestehender Auflagen und Abgaben dieser Art, ist ein Landesgesetz erforder lich. (Art. XV des Gesetzes vom 5. März 1L62

7
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/06_06_1936/AZ_1936_06_06_6_object_1865998.png
Seite 6 von 6
Datum: 06.06.1936
Umfang: 6
ver mietbar. Adresse „1199' Unione Pubblicità Bol zano. B 5 Am Donnerstag nachmittags trat im Regie rungspalast der Provinzialverwaltungsrat zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Vor Beginn der Arbeiten wurde ein Rundschreiben des Regie rungschefs verlesen, welches Verfügungen zur größtmöglichen Einschränkung der Ausgaben der Gemeindeverwaltungen enthält. Hierauf nahm die Versammlung ihre Arbeiten aus. Es wurde genehmigt: Bolzano (Gemeinde): Erbauung eines neuen Vieh Marktes: Bolzano (Gemeinde

): Grundstückverkauf an das Reichsversicherungsinstituts: Bolzano-Merano (Elektrizitätswerke): Tarifabän derungen; Merano (Gemeinde): Abkommen betreffs provi sorischer Ueberwachung und Erhaltung der Militärsektion des Friedhofes: Merano (Gemeinde): Beitrag an das Froebelafyl: Bressanone (Gemeinde): Lokalmiete für die Biblio thek der S. N. „Dante Alighieri': Bressanone (Gemeinde): Spesen für einen prakti> schen Handelskurs: Bressanone (Armenfond): Grundstück-Enteignung: Brunico (Gemeinde

): Brandschadenversicherung des Gemeindehauses: Brunico (Gemeinde): Brandschadenversicherung des Schulgebäudes in Villa S. Caterina: Brunico (Gemeinde Brunico-Centro): Kostenvor anschlag 1936-, Brunico (Gem. Riscone): Kostenvoranschlag 1936: Brunico (Gem. Teodone): Kostenvoranschlag 1936-, Brunico (Gem. Stegona): Kostenvoranschlag 1936: Brunico (Spitalsverwaltung): Kostenvoranschlag 1936: Brunico (Armenfond): Kostenvoranschlag 1936-38: Appiano (Gemeinde): Fondstornierung: Campo Tures (Gemeinde): Fakultative Ausgaben, Fondstornierung: Campo

Tures: Kostenvoranschlag 1936: Campo Tures (Camminata): Kostenvoranschlag 1936: Campo Tures (Molini di Tures): Kostenvoran schlag 1936: Caldaro (Armenfond): Eintreibung eines Hypo- thekarguthabens und Hypothekenlöschung; Ortisei (Gemeinde): Erbauung des Fasciohauses: Ortifei (Gemeinde): Beitrag zur Erbauung des Fafcicchauses: Val!-' Aurina (San Giacomo): Kostenvoranschlag 1936: Va'!? Aurina (Riobianco): Kostenvoranschlag 1936; Balle Aurina (San Giovanni): Kostenvoranschlaq 1936: Valle Aurina (Lulago

): Kostenvoranschlag 1936; San Candido (Prato alla Drava): Kostenvoran schlag 1936: Silandro (Gemeinde): Fondstornieruna: Malles Venosta (Gemeinde): Rekurs des Peter Moles gegen Verweigerung der Handelslizenz (bewilligt): Braies (Gemeinde): Postkarten für die Soldaten der „Pusteria'-Division: Nova Levante (Gemeinde): Ankauf des Partei- Kalenders: Chienes (Gemeinde): Heiratsprämie für den Ge meindediener ; Perca (Sonderverwaltung öffentlicher Güter): Veräußerung eines Gemeindegrundstückes: Perca (Aerano

8
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1868/30_10_1868/BTV_1868_10_30_1_object_3045098.png
Seite 1 von 6
Datum: 30.10.1868
Umfang: 6
Theil. Dcstcrreich. Innsbruck» 5. Okt. (25. LandtagSsitzung.) (Fortsetzung.) Statthalter Freiherr v. Lasser fortfahrend: Noch an andern Stellen dieses allgemeinen Ge meinde-GefetzeS vom Jahre 1862 kommt das Wort „Gemeinde-Mitglied' vor; so ist es im Artikel 1(1 am Schlüsse zu lesen, und sehr bedeutsam in der Schlnß- ^liniza, des Artikel 15, welcher sagt: „Die Art, in welcher, und das Maß, nach welchem die einzelnen Gemeinde-Mitglieder zu den Auslagen der Ge meinde konkurriren sollen, bestimmt

die Gemeinde in nerhalb der durch das Landesgesetz festzusetzenden Grän zen.' Ich könnte aus diesem Satze soweit gehen zu folgern, daß diejenigen, welche nicht als Gemeinde- Mitglieder erklärt werden, gar nicht zu den Gemeinde- Umlagen herbeigezogen werden könnten, und das ist eine Konsequenz, die gewiß den Gemeinden weniger angenehm ist, als die Verweigerung des bloßen Wortes „Mitglied' für diejenigen, welche eben „mitthun' für die Gemeinde, mitleisten für die Gemeinde und mit wählen für die Gemeinde

. (Rufe links: Sehr wahr.) Es geht daher meines ErachtcnS nicht an, daß man einzelne Wörter aus ihrem Zusammenhange reiße, ^ um heraus zu interpretiren aus dem Gemeindegesetze sür die Landgemeinden von Tirol oder aus dem Ge meinde-Statute für irgend eine Stadt des Landes, was der allgemeine gesetzliche Begriff des Gemeinde- l Mitgliedes sei und was dieser Begriff in der LandtagS- Wahlordnung bedeute. Der gesetzliche Begriff der Gemeinkemitgliedschaft steht ein- für allemal fest

, und was auch in dieser Beziehung durch Weglassen oder Aufnahme des Wortes „Gemeindemitglied' in der heu tigen Regierungsvorlage beschlossen werden soll, ändert durchaus nicht diesen allgemeinen gesetzlichen Begriff des Wortes „Gemeindemitglied.' Nun frage ich, was steht für Tirol, abgesehen von der LandtagS-Wahlordnnng und den von mir citirten Bestimmungen des allgemeinen Gemeindegesetzes, — was steht praktisck im Wege, daß man denjenigen, denen man das Wahlrecht in der Gemeinde geben will, nicht auch das Wort „Mitglied

' auf die Stirne schrei ben will? Man kann nicht fagen,.-sie fSllen damit der Gemeinde zur Last, denn daS, wäS.man^ir Last fallen der Gemeinde nennt, ist von der Gemeindeangehörig keit bedingt; und es prätendirt weder das Staats grundgesetz, noch die jetzige Regierungsvorlage, daß Sie den Gemeindegenossen auch die Angehörigkeit er theilen. DaS zweite Hauptrecht ist eben das Wahl recht in der Gemeinde, und um das allein handelt eS sich. Man sagt aber weiter, wenn man die Gemeinde- Genossen nebst der Zugeftehung

9
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1901/31_08_1901/OBEWO_1901_08_31_12_object_8025923.png
Seite 12 von 18
Datum: 31.08.1901
Umfang: 18
wieder Geld, wenn man es so haben will, damit den Gemeindegenossen das Gefühl des Wohlbehagens zutheil werden solle, gipfelnd in dem Ausdruckr, in dieser Ge meinde ist gut sein. Jetzt keuchen die Gemeinden einzig und allein unter Schul- und Armenlasten. Diese Lasten gehören auf breitere Schultern, die Schule ist nicht allein für die Gemeinde, sondern auch für das Land und für den Staat. Der Mensch ist nicht nur nützlich für die Ge meinde, sondern auch für das Land und den Staat. Die Lasten

haben aber nur die Gememden. Warum soll nicht auch das Land und der Staat theilnehmen an der Last? Will die Gemeinde ein gemeinnütziges Unternehmen schaffen, so muß immer auf dem gleichen Sack geschlagen werden, es fällt nichts mehr heraus, die zwei besprochenen Lasten leeren den Sack aus und so wird im eigenen Wirkungskreis nicht Umschau gehalten, es geschieht nichts und kann nichts geschehen, weil die Mittel nicht ge geben sind. Die Gemeinden brauchen Hilfe, dringende Hilfe, aber von anderer Seite. Der fortwuchernde

der Lieferungs- und Arbeitsverträge der öffentlichen Arbeiten; Gebührenbefreiung bei wohlthätigen Stiftungen. Referent: Eugen Baron Aichelburg, k. k. Notar in St. Pölten. 7. Ausscheidung der Gemeinden aus den nach dem zweiten Hauptstücke des Personal einkommensteuer-Gesetzes zu besteuernden Korporationen. Referent: Anton May, Stadtsekretär aus Karlsbad. 8. Zuweisung neuer Einnahmsquellen von Seite des Staates an die Gemeinden. Referent: Adolf Fischer, Gemeinde- aasschnn Mitglied in Klosterneuburg

ein geleitet wurde. Der Stadtgemeinde Hallein beispiels weise erwachsen aus der Besorgung der Arbeiten deS übertragenen Wirkungskreises Auslagen im Durchschnitte von jährlich 10.000 Kronen — für eine Stadt von 7000 Einwohner eine horrende Summe — und die hiefür erforderlichen Arbeiten machen zwei Drittel der gesammten Gemeinde - Agenden aus. Was die Ge meinden in Steuer- und Militär-Angelegenheiten für den Staat zu leisten haben, beweist die Wahrheit des Ausspruches: „Die Gemeinden sind zum Büttel

die Ausführungen des Bürgermeisters Ritter v. Tersch (Mähr.-Schönberg), welcher allein unter allen Rednern sich mit einer Einschränkung des über tragenen Wirkungskreises nicht einverstanden erklärte, weil dies einer Einschränkung der Gemeinde-Autonomie gleichkäme. Dies hätte nach der Ansicht des Redners auch eine Benachtheiligung des Publikums zur Folge. Der Steuerträger wäre bemüßigt, zwei Wege zu machen, das erstemal, um die landesfürstlichen Steuern, das zweitemal, um die Umlagen zu entrichten. (Erneuerter

10
Zeitungen & Zeitschriften
Innzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Innzeitung/1865/21_12_1865/Innzeitung_1865_12_21_2_object_5026102.png
Seite 2 von 4
Datum: 21.12.1865
Umfang: 4
Beim §. 70 wäre der eingeklammerte Beisatz (Normale vom 10. November 1630) wegzulassen. Die Paragrafe der Regierungsvorlage, um welche sich der Streit dreht, sind folgende: Zwei tes Haupt stück. Von den Personen in der Ge- meillde. 7. In der Gemeinde unterscheidet man: 1. Gemeindemitglieder; 2. Auswärtige (Fremde). Gemeindemitglieder sind jene, welche a) die Eigenschaft eines Gemeindemitgliedes dermalen schon besitzen; d) das Eigenthum unbeweglicher Güter von einem Gemein- demitgliede

in auf- oder absteigender Lerwandtschaftslinie erwerben; e) von der Gemeinde als Gemeindemitglieder aufgenommen werden; ä) in der Gemeinde heimatsberechtigt (Gcmeindeangehörige) sind. Alle übrigen Personen in der Gemeinde »verden Auswär tige (Fremde) genannt. 8- 10. Die Gemcindemitglieder und unter den Auswär tigen diejenigen, welche Besitzer oder lebenslängliche Nutz nießer einer innerhalb der Gemeindemarkung gelegenen un beweglichen versteuerten Sache sind, oder welche von einem in der Gemeinde selbständig

betriebenen Gewerbe oder Er werbe eine direkte Steuer entrichten nehmen nach den Be stimmungen dieses Gesetzes an den Rechten und Bortheilen, wie au den Pflichten und Lasten der Gemeinde Theil. Die Gemeindeangehörigen haben überdieß den Anspruch auf Armenversorgung nach Maßgabe ihrer Bedürftigkeit. Den Bürgern bleibt der Anspruch auf die für sie beson ders bestehenden Stiftungen und Anstalten vorbehalten. Die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder haben als solche die Rechte der Gemeiudemitglieder

, ohne die Verpflichtungen derselben zu theilen. §. 11. Die Gemeinde darf Auswärtigen, welche sich über ihre Heimatsbercchtigung ausweisen oder wenigstens darthun, daß sie zur Erlangung eines solchen Nachweises die erfor. derlichen Schritte gemacht haben, den Aufenthalt in ihrem Gebiete nicht verweigern, so lauge dieselben mir ihren An gehörigen einen unbescholtenen Lebenswandel führen und der öffentlichen Mildthätigkeit nicht zur Last fallen. Wer sich in dieser Beziehung durch eine Verfügung der Gemeinde beschwert

erachtet, kann sich um Abhilfe an die politische Bezirksbehörde wenden. 8- 33. Zur Wirksamkeit des Ausschusses gehört ferner: 1. Die Wahl der Vorstehung; 2. Die Verleihung des Heimat- und Bürgerrechtes, die Aufnahme als Gemeindemitglied, sowie die Ernennung von Ehrenbürgern und Ehrenmitgliedern; 3. die Ausübung des VerleihungSrechteS von Stiftungen. Das kirchliche Patronats- oder Präsentationsrecht übt der Ausschuß nur dann aus, wenn dasselbe nicht der ganzen Gemeinde, sondern vermöge Stiftung

11
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1927/02_07_1927/DOL_1927_07_02_3_object_1664723.png
Seite 3 von 16
Datum: 02.07.1927
Umfang: 16
: Die Gemeinde Zerbau im Kreise Glogau ist auf eine neue Sieucrqiielle verfallen. In der letzten Sitzung der Gemeinde vertretung hatte sich die Erregung über den Bubikopf so gesteigert, daß einstimmig die Er hebung einer Bubikopfsteuer beschlossen wurde. Verheiratete Bubiköpfe haben monatlich zwei Mark, ledige eine Mark Steuer zu entrichten, und nur Bubikopfmädchen unter 14 Jahren sind van der Steuer befreit. Dieser eigenartige Beschluß dürste allerdings vom Bezirksaus schuß 'ür nichtig erklärt

- verwaltungsausschufses in der Sitzung vom 1. Juli 1927. Gemeinde Prato in B c n o ji a: Fami- lienstcuer für 1927, genehmigt. Gemeinden Stava und Ta bla: Regle- meM für die 5)nnde-steuer, genehmigt. Gemeinde Tabla: Reglemcn! für di» Familiensteuer, nicht genehmigt. Gemeinde Glorenzo: Hundestener für 1927, genehmigt. Gemeinden S I u d e r n o und T u b r c (Täufers): Himdesteuer, Tariferhöhung. genelMigt. Gemeinde D o b b i a c o: Verkauf eine» Gemeindehauses und Grundes .genehmigt. Gemeinde C a I d a r o: Verkauf des Grun

des Darleith, rückvcvwiefen. Gemeinde Bolzano: Ankauf eines zwei ten Autofpritzwagens, genehmigt. Gemeinde Sc loa: Berka uf des Elektvi» zitätsmcrkcs, genehmigt. Gemeinde C a l d a r o: Errichtung einer öffentlichen Wage, genehmigt. Gemeinde Rasun di ^opra (Ober» rasen): Verkauf von 2000 m 3 Holz, ge nehmigt. Gemeinde S. Ca n di do (Inn i che n): Grundverkauf, genohmiigt. Gemeinde B r c s s a n o n c: Reglement für Orispolizei, genehmigt. - Gemeinden Barbiano, Balle San Silvestro (Wahlen), Mezza feiva

, (M i t t e w a l d), B i l l a -b a f f a (N i e berborf), S. Gcn-efio, Meltina und B a l a s: Rcglom-ent für die Verfassung der Armenl-isten, rückveriviesen. Gemeinde Bolzauo: Reglement für die Bcrfassung der Armcn-listen. genehmigt. Gein. Scloa bei ÜJlolini (M ühl - wald): Diehsteuer, Tariferhöhung, geneh mig!. Gemeinden P l a t a i n P a s s. u. S I a v a: Baranschlag 1927, genehmigt. Gemeinde Ap piano: Vertrag über Lie ferung des elektri-schen Stromes, genehmi-gt Gemeinde Sarenlino (Sarnthein): Beitrag für die Unterbringung der Forst- ini-liz

. rückverwiesen. Gemeinde Villabalsa (Nieder dorf): jährliche Subvention an die Tele phongesellschaft der drei Deneticn, rückoer- wiesen. Gemeinde B i p i > c n v (S t c r z i n g): Serviiuteneinräumun.g aui Gemeindcgrunv. rückverwiesen. Gemeinde Bezzano: Reglement für d>e Verzehrungssteuer auf clebtr. Strom, geneh migt. Gemeinden Stava uno S. Gencsio- Verzehrungssteucrtairif, genehmigt. Gemeinde M e r a n o: Aenderung im Re glement über die Mietmenfteuer, genehmigt. Gemeinde Lagundo: Reglement

12
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/26_02_1927/AZ_1927_02_26_3_object_2647965.png
Seite 3 von 8
Datum: 26.02.1927
Umfang: 8
Hamvtag, den LS. Februar 1SL7. .tl«pe»zeltaag Seilv Skilvettlauf um den Pokal des Pröfekten der Provinz Langstreckenlauf der Bergführer der Provinz Bolzano — Kwderlaus uàr dem Patrona! der „Alpenzeitung' Mönigl. Präfektur Bolzano Provinzial-Mrlschaflsrat Sitzung vom 85. Februar 1V27. Tagesordnung. 1. Gemeinde Montana: Reglement Hunde- taxo (genehmigt). 2. Gemeinde Monte San Candido: Reglement Hundetaxe (genehmigt), ö. Gemeinde Colsano: Reglement Hundetaxe (genehmigt). 4. Karl -Kovpelstätter

: Hunde steuer, Gemeinde-Rekurs (zurückgewiesen), k. Gemeinde Bolzano: Grundverkauf (verschoben). S. Gemeinde Merano: Pensionsbeitrag für die Gemeindeangestellten (verschoben). 7. Gemeinde Vizze: Beitritt zum Touring Club Italiano (genehmigt). S. Gemeinde Mrano: Belegung der Schweine (genehmigt). 9. Gemeinde Me» rano: Beitrag sur die Società Alpinisti Tren» tini (genehmigt). 1V. Gemeinde Prati: Beitritt zum Touring Club Italiano (genehmigt). 11. Firma Zechbauer und Schick: Gewerbe- und Veriaufssteuer

). 17. Firma „La Fenice', Gewerbe- und Ver kaufssteuer, Rekurs (aufgeschoben). 18. Graf Toggenburg Friedrich: Mietwertsteuer, Gem. Renon, Rekurs (zurückgewiesen wegen Ablauf des Termines). IS. Graf Toggenburg Friedr.: Mietwertsteuer, Gemeinde Renon, Rekurs (zu rückgewiesen wegen Ablauf des Termines). 20. Gemeinde Sarentino: Verkauf von unbeweg lichen Gütern (zurückgewiesen wegen Ablauf des Termines). 21. Gemeinde Bolzano: Täg liche Zählung für Autolenker der Gemeinde (verschoben). 22. Gemeinde Appiano

: Unent geltliche Holzbewilligung.(genehmigt). 2g. Ge meinde Prati: Veitritt zur Corporazione Fo rest. Jtal. (genehmigt). 24. Gemeinde Brunieo: Versicherung der Feuerwehr (verschoben). 25. Gemeinde Tssimo: Heuveräutzerun-g (verscho ben). 2ö. Mair Pietro: Gewerbe- und Werkaufs steuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise angenommen mit Herabsetzung der Taxe). 27. E. Larcher: Gewerbe- und Verkaufsfteuer, Ge meinde Bolzano, Rekurs ^zurückgewiesen). 23. Firma Lux Roberto: Gewerbe- und Verkaufs steuer

, Gemeinde Bolzano, Rekurs (genehmigt). 29. Staffier Leo: Gemeinde- und Verkaufs fteuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise angenommen mit Herabsetzung der Taxe). 80. Firma Bogelweider: Gewerbe- und Berkaufs steuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (zurückge wiesen). VI. Gemeinde Bolzano: Beitrag für das Watt „Corriere dei Colmimi- (genehmigt). 32. Firma Kristanell: Verkaufs- und Gewerbe steuer (teilweise angenommen mit Herabsetzung 'der Taxe). 33. Firma Hämmerte: Rekurs für Mietwertsteuer ''(zurückgewiesen

13
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/30_11_1859/BTV_1859_11_30_1_object_3011066.png
Seite 1 von 4
Datum: 30.11.1859
Umfang: 4
2 ft. N kr., per Pvst be>ogen 2 ft. 70 kr. österr. Währung. ^ 27Z Innsbruck, Mittwoch den 3tt. Itovember 1859. UebersitHt. Nichtamtlicher Theil. Kommission zur Berathung deS Entwurfes einer Gemeinde- Ordnung für Tirol und Vorarlberg. Politische Uebersicht. Korrespondenz. Wien, die Vertrauenskommission für Niedervsterreich. Tags- berichte. Deutschland. Frankfurt, »das Schillerbuch.« ein Geschenk Sr. Majestät deS Kaisers von Oesterreich. — Aulen, ei» Schreiben Sr. kaiserl. Hoheit deS durchlauchtigsten Herrn

Erzherzog-Statthalters von Tirol. — Karlsruhe, Adresse an den heiligen Vater. — Berlin, die Ablehnung Han novers zur Würzburger Konferenz. — Koblenz. Adresse an den heiligen Vater. Frankreich. Paris. Botschafter-Ernennung für Wien. Großbritannien. London, Betrachtungen des M. Herald. Italien. Pesaro, Tagsbefehl deS General Kalbermatten. Nachtrag. Nichtamtlicher Theil. Kommission znr Berathung des Entwurfes einer Gemeinde-Ordnung für Tirol und Vorarlberg. In dem Berichte über die 2. Sipung im gestrigen

Bothen sind aus Versehen der Druckerei die Punkte 3, 4 und 5 deS 8. !d weggeblieben, daher wir zum Ver ständniß und zur Berichtigung den Paragraph seinem vollen Wortlautenach hier voransetzen, um so mehr, als die dritte Sitzung mit der weiteren Berathung des 8. 10 beginnt. Er lautet: „8. 1V. Zur Leistung von Beiträgen für die aus dem Einkommen von dem Eigenthume der Gemeinde nicht gedeckten Gemeindelasten sind verpflichtet: 1) Der steuerbare Grund und HauSbesitz mit der im Z. 1 aufgeführten Ausnahme

. 2) Jede GewerbS-Unternehmung. die ihren Standort in der Gemeinde hat. Erstreckt sich der Betrieb deS Gewerbes auf zwei oder mehrere Gemeinden, so entscheidet der Standort der un mittelbaren Geschäftsleitung. Filialen tragen dort bei, wo sie eine vom Hauplunternehmen geschiedene Steuer entrichten. 3) Die in der OrtSgemeinde wohnenden Gemeinde- Angehörigen nach Maß der direkten Besteuerung ihres Einkommens. 4) Die Bewohner nach Maß der direkten Besteuerung ibreS Einkommens von in den OrtSgemeinden flüssigen

persönlichen Bezügen und Gewerben. 5) Alle, die in der OrtSgemeinde eine der indirekten Besteuerung unterliegende Handlung vornehmen, nach Maßgabe der die letztere treffenden Abgabe, so weit ein Zuschlag zu derselben gesetzlich für die Gemeinde-Erfor- dernisse bewilliget wurde.' Sitzung vom 23. November 1359. Die Sitzung wird eröffnet mit Fortsetzung der Be- rathung über 8. 10 deS Entwurfes. Ein Kommissionsmitglied glaubt in der Fassung dieses ParagrapheS mehr das Recht der Gemeinde, die Zu schlage

14
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/12_03_1927/AZ_1927_03_12_5_object_2648065.png
Seite 5 von 8
Datum: 12.03.1927
Umfang: 8
Samstaa. den 12. Mii,z 1927. „Alpe nzeikung' Seite 3- Ekliriftleitung: Gilmflrake 15. Telephon 700, Postfach 33. Sprechstunden von tl-lZ und von 5-6 Uhr Pr-vwzial-B°rwaltung vom 11. März 1927. deren» Interesse waren die vom Herrn Präfek- 1. Gemeinde Meltina: Anwendung der Ge- turskommissär gebotenen Informationen über webe- und Verkaüfssteuer 1927;. ermächtigt. 2. die bevorstehende Reform der Texan,eter-Ta- Gemeinde Növacella: idem: ermächtigt. 3/Ge- rife für Bolzano-Gries. meinde Novàeellaì

Steuer für öffentliche Ge werbesteuer^, genehmigt. Gemeinde Läiou: Anwendung der, Gewerbe- und Verkaüfssteuer 1927; ermächtigt. S. Gemeinde Vipiteno: idein 1926: ermächtigt. k. Gemeinde S. Genefio: idem 1927; ermächtigt. 7. Gemeinde Vipiteno: Steuer für Fuhrwerke und Dienstboten: geneh migt. 8. Gemeinde ^Luttage: Gewerbe- und Pa tentsteuer: genehmigt. 9. Gemeinde Omies: idem: genenhmigt. 10. Gemeinde Montana: idem: genehmigt. 11. Städt. Spital Bolzano: Holzversteigerung: genehmigt. 12. Gem. Bol zano

: Aüsspeisung für arme Schüler der Volks schule Gries: genehmigt. 13. Städt. Spital Bol zano: Ermächtigung zum Beisein bei Gerichts verhandlungen: ermächtigt. 14. Gemeinde Bol zano: Straßenbau: genehmigt. 15. Gemeinde Coriedo: Holzverkaüf; genehmigt. 1k. Gemeinde S. Leonardo i. P.: Bauordnung: aufgeschoben. Die Verlängerung der Tramlinie Bolzano— Vurza. Diese Frage, die sowohl für die Bewohner von Bolzano als auch für jene von Laives von größter, Wichtigkeit ist, scheint jetzt endlich sich ihrer Lösung

, so wie auch an die Provinz zu wenden. Mit der Verwirklichung dieses längst vorgesehenen Pro jektes wird einem dringenden Bedürfnis der Bewohner voU Bolzano und Laives abgeholfen 17. Gèmeinde Bressanone: Ankauf eines Verviel- und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen fältigungsapparates; aufgesch. ,''18. Gemeinde beiden Orten werden sich jedenfalls enger und Dobbiaco: Gründverkauf; genehmigt.''IQ Ge- günstiger gestalten. meinde Vipiteno: Beitrag zur Viehausstellung Zum Schnlban in Rencio. Bald wird auch Vipiteno

; genehmigt. 2V. Gemeinde Appiano: Uencio ein eigenes modernes Schulgebnude Beitrag zum vormilitärischen Kurs: genehmigt, haben. Gestern früh überprüfte die Uèberwa- 21. Gemeinde Vipiteno: Beitrag zum Ankauf chuugskcunmisslcm, bestehend aus dein Provve- eines Geschenks für die Legion Alto Adige: ge- ditöre agli Studi, Comm. Molina, dem Ing. nehmigt. 22. Grabmair Irma: Rekurs wegen Rizzi vom Zivilbauamt und dem Provinzial- Mletwertsteuer: abgewiesen. 23. Gräfin Ledo chowska Antonia: idem; abgewiesen

15
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1907/03_05_1907/TI_BA_ZE_1907_05_03_7_object_8361676.png
Seite 7 von 31
Datum: 03.05.1907
Umfang: 31
haben und der „VolkSvereinSdoten"- schretber wird dann sehm, ob Herr Frick wirklich nur der Kan- didat eines Teiles der unversöhnltchm Christlichsozialm ist, wie er gegmwärtig in seinem Blatte glaubm machm will. P'rettau, IS. April. Unsere Gemeindeoäter find, wie man hört, doch nicht ganz auf den .Hund- gekommen, fie habm dm Hundesteuerbeschluß fallm gelassen. Ja, so ein Nachtwächter hätte einm schlechten Stand mit unserm Nachtschwärmern. Wmn die Gemeinde schon wirtlich Geld braucht, dann sollte fie einmal bessere Ordnung

schaffen auf dem Gemeindebodm. EL find viele Gründe hier, die der Gemeinde gehöre«, für die die Gemeinde Steuer zahlt, wer aber hat dm Nutzgeuuß, und zwar dm oollm? Don Kasern bis Heiligmgeist gehört eine Strecke mit 2'40 Meter au der schmälsten Seite der Gemeinde, wem gehört fie anscheinend jetzt, wer baut und erntet ungerechterweise auf diesem Bodm, wer zahlt dafür keine Steuer und keinm Zins und spielt stch doch als Herr auf fremdem Bodm? Woher die ewigen Zänkereim wegm der neu zu erbauendm Straße

? Diese Zänkereim würdm sofort auf- hören, wmn unsere .Väter- den Winterschlaf aus dm Augm reiben würdm. Und so wärm noch viele Fleckm Bodm, die von Privaten kurzweg eingezäunt werdm und wofür der Gemeinde nichts vergütet wird. Da gäbe eL viel mehr Geld, vielleicht gar zu einem Nachtwächter, als von der Hundesteuer. Auch die SchulhauSgeschichte könnte jetzt viel leichter erledigt werdm. Man könnte leicht endlich einmal der Gemeinde ein eigenes Heim schaffm und müßte nicht wie das Ztgeunervolk bald da, bald

dort seine Sitzungm abhaltm. Wie man hört, würde Staat und Land 8000 K beitragen, später vielleicht nichts mehr. Am bestm stände aber die Gemeinde sicher bei der Junggesellensteuer. Der Kassl und der hoch- und sehr wohlgeborme LoiS könnten leicht drei Hunderter so gut wie der Jörg! einen Kreuzer opfern. Bei der DiehverficherungSbesprechung ist viel geredet und toll geraucht worden, aber die Tatm liegm noch auf der Ofmwärme. — Der Zentner Heu kostet fast 12 K und noch viel zu wenig Heu. — Hier herrscht helle

16
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1927/15_10_1927/DOL_1927_10_15_3_object_1195538.png
Seite 3 von 16
Datum: 15.10.1927
Umfang: 16
. stundmachungs-RIusler. Der Amlsbürgermeister der Gemeinde Jin Sinne der von der kgi. Präfektur Bol zano erhaltenen Aufträge ' ; wird mitgeteilt v daß, weil ab 1. Oktober d. I. in den Volks- fchrilen dieser Gemeinde der Unterricht aus schließlich in italienischer Sprache erteilt wird, alle Manifeste, Ankündigungen, Angaben, Hinweise, Inschriften, Aufschriften, Tabellen, Neberschriften, Verzeichnisse, Fahrpläne und im allgemeine alle Aufschriften und Beschrei bungen, welche sich an die Oeffentlichkeit wen

und denselben einige Mah- nungen. die ihnen geeignet erscheinen, mündlich oder schriftlich zukommen zu laffen. Vom fb. Ordinariate Trento, den 12. Oktober 1027. ü' B. Rimbl, Provikar. Beschlüsse des Provinzial verwaltungsausschusses in der Sitzung vom 14. Oktober 1927. Plokatierungsunternehmung Bolzano: Re kurs gegen die Gewerbe- und Verkaufssteuer, ab- gewicseu. Gemeinden Tubre (Täufers), Cal daro und C h i u s a (Klausen): Beitrag zum Reichsverbande der Invaliden, genehmigt. Gemeinde Bolzano: Verschiedene Einzel

- Ausgabcn, deren Gesamtsumme schon bewilligt ist, genehmigt. Gemeinde Merano: Aenderung der Ge- meiudereglements für die Abgabe von öffent lichen Betrieben, für die Schildersteuer, für dis Mietwertsteuer, Hundesteuer, Klaviersteuer, für die Steuer auf Expreßkaffeemaschinen, und für die Biehfteuer, genehmigt. Gemeinde R i f f i a n o: Erhöhung der Hunde steuer um ein Viertel, genehmigt. Gemeind« Scena: Beitrag für die Her stellung der S'raße Gcringerkreuz—Auhernort, genehmigt. , Gemeinden S. Candida

(I u n > ch c n), C o r n e d o und T r e n s: Uebernahme des Stationsplatzes und des Zufahrtsweges zur Station zur Einhaltung durch die Gemeinde, genehmigt. Gemeinde R a c k n c s: Abkommen mit dem Elektrizitätswerk Bizze, genehmigt. Gemeinde Appiano: Subvention für den Telephondienst, genehmigt. Gemeinde Castelrotto: Verkauf des Elek trizitätswerkes, genehmigt. Gemeinde Rio Molino (Mühlbach): Erhöhung der Viehsteuer um ein Viertel, ge- nchniigt. Gemeind« Renan: Gewerbe- und Verkaufs steuer 1827, genehmigt. Gemeitü»« Velturno: holzverkauf

, ge nehmigt. Gemeinde Gkoren.zn (Glurns): Regle ment für die Industrie- und Potentsteuer, ge nehmigt. t (vemeinSe Nova Levante: Verschiedene I Rekurse gegen die Gewerbe- und Derkaufssteuer, es wurde beschlossen. Erhebungen einzuleiten. Gemeinden Castelrotto imd icrlano: Voranschlag 1927, genehmigt. ozemeinde S. Candido (Innichen): Bei trag an die Mustkkapelle. genehmigt. Gemeinde Monguelfa (Welsberg): Erhöhung des Gehaltes des Gefängnisn'ärters bei der Prätur, genehmigt. Gemeinden Malles und Po ft atz

17
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1864/29_04_1864/BTV_1864_04_29_3_object_3027376.png
Seite 3 von 8
Datum: 29.04.1864
Umfang: 8
Militärbeamte, insoserne diese Personen »n den Stand eines Truppcnkvrpers nicht gehören, e Doktoren, welche ihren akademischen Grad an ' einer inländischen Universität erhalten haben, k. Die Vorsteher und Oberlehrer der in der Ge meinde befindlichen Volksschulen, und die an k»5s>?rn, Lehranstalten in der Gemeinde angestell ten Direktoren, Professoren und Lehrer. Obige Bestimmungen bezüglich der Wahlberech tigung der Gcmeindebürgcr und Genosse», gelten auch von inländischen Korporationen

, Vereinen, Stiftungen und Anstalten, wenn sie Gcmcinde bürger oder Gcmeindegcnossen sind. 8. 12. Zum Behufe der Wahl des Gemeindeaus- schusseö ist vom Gemeindevorsteher ein genaues Ver zeichnis, aller wahlberechtigten Gemeindemitglieder in der Art anzufertigen, daß zu obcrst die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder, dann die im 8. 1, Punkt 4 be zeichneten Gemeinde-Angehörigen, uuter Angabe ihrer allfälligen in der Gemeinde vorgeschriebenen Jahres- schuldigkeit an direkten Steuern, hierauf die übrigen

wahlberechtigten Gemeindemitglieder nach der Höhe der auf jeden entfallenden, in der Gemeinde vorge schriebenen JahreSschuldigkeit an direkten Steuern in absteigender Ordnung gereiht, angesetzt, und neben dem Namen die bezüglichen Steuerbeträge ersichtlich gemacht werden. Kommen zwei oder mehrere Wahlberechtigte mit gleicher Stcuerschuldigkcit vor, so ist der an Jahren ältere dem jüngeren vorzusetzen. Am Schlüsse deö Verzeichnisses ist die Summe aller Steuer-JahreS- Schuldigkeiten zu ziehen

. 8. 14. In den ersten 'Wahlkörper gehören die Ehrenbürger und Ehrenmitglieder, und von den nach 8. 1, sud 4, wahlberechtigten Gemeinde-Angehörigen: a. Die in der Ortsseelsorge bleibend verwendeten Geistlichen. Ii. Hof-, Staats-, Landes- und öffentliche FondS- beainte, welche sich in den 9 ersten Diätenklassen befinden. O. Offiziere und Militärpartheien mit Offizierstitel vom Hauptmann und Rittmeister auswäris, welche sich im definitiven Ruhestände befinden, oder mit Beibehaltung des Militär-CharakterS quittirt

haben. lZ. Doktoren, welche ihren akademischen Grad an einer inländischen Universität erhalten haben, v. Die Vorsteher der in der Gemeinde befindlichen Volksschulen, und die an höheren Lehranstalten in der Gemeinde angestellten Direktoren, Profes soren und Lehrer. Die übrigen nach 8. 1, sud 4, wahlberechtigten Gemeinde-Angehörigen sind in den zweiten Wahl körper aufzunehmen. 8. 15. Wenn der erste Wahlkörper nicht aus wenig stens zweimal soviel Wahlberechtigten besteht, als der selbe Ausschuß- und Ersatzmänner

18
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1859/07_05_1859/BZZ_1859_05_07_6_object_422729.png
Seite 6 von 10
Datum: 07.05.1859
Umfang: 10
bleibt umgeändert, so weit fich nicht auS offentvchep Mckstchte» die Nothwendigkeit einer Aenderung ergibt. Wünscht «ine Gemeinde die Aenderung deS bisherigen Siegels oder die Führung «neS biShex ^icht Michen Wappens, so mH Hierzu vorläufig Bewilligung der Staatsbehörden angesucht und erwirkt wfrdm. Diese (Wir übergehen daS zweite HauptjÄck. DaS'dritte he^ trifft die Beziehungen Einzelner zu den OrtSgemeinden und GutSgebieten. Wir theilen hieraus den ersten Ab» schnitt mit.) . Erster Abschnitt

. Won den Beziehungen Einzelner zu den OrtSgemeinden überhaupt. H. 2Ü. (l- Personen, die zu den OrtSgemeinden in Beziehungen stehen, i. Gemelndeglicder.) Gemeinde glieder, daS ist: die in dem Gemeindeverbande begriffenen Personen find entweder: !. Gemeinde-Angehörige, daS ist: Diejenigen, die dem Gemeindeverbande in Absicht auf ihre Personen bleibend angehören z oder 2. Gemeinde» genossen, das ist: Diejenigen, 'die ohne dem Gemeinde verbande in Absicht aus ihre Person bleibend anzuge hören, fich

sein, im Ge- inelndeorte ihren bleibenden Wohnsitz, genommen haben, werden Einwohner genannt^ § 23. (I>. Rechte dieser Personen, in dem Verhält nisse zu den OrtSgemeinden. 1. Der in demselben An wesenden überhaupt.) Jeder in einer Ortsgemeinde An wesende ist berechtiget ->) an den Erfolgen der den OrtSgemeinden zugewiesenen Wirksamkeit in öffentlichen Angelegenheiten Theil zu nehmen; d) die als Gemeinde gut zum öffentlichen Gebrauche bestimmten Gegenstände und Gemeindeanstalten, mit Beobachtung der für diesen Gebranch

bestehenden Anordnungen und besondere^ Be rechtigungen zu benutzen. Z. 24. (2. Der Gemeindeglieder im Allgemeinen.) Den Gemeindegliedern steht zu: s) Der ungestörte Auf enthalt in der Ortsgemeislde unter Beobachtung der po lizeilichen Anordnungen; b) die Theilnahme an der Ge meindevertretung und an der Verwaltung derGemelnde« Angelegenheiten nach den gesetzlichen Bestimmungen. , K. 25. (3. Der Gemeinde-Angehörigen insbesondere.) Die Gemeinde-Angehörigen können nebstdem (8 24), sofern ein eigenthümliches

Vermögen oder besondere Stiftungen für Gemeinde-Angehörige oder deren Fami lienglieder bestehen, den hieran und an den Nutzungen nach Maßgabe der darüber errichteten Urkunden, erlasse nen Vorschriften oder auf andere Art gesetzmäßig gebüh renden Antheil in Anspruch nehmen. H 2K. (4. Anspruch auf Unterhalt) Rückslchtlich der Verpflichtung der OrtSgemeinden zur Versorgung ihrer Verarmten Angehörigen oder .anderer Personen verbleibt «S bei den bestehenden Porschristen. Nach diesen Vor schriften find

19
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/28_08_1927/AZ_1927_08_28_2_object_2649076.png
Seite 2 von 8
Datum: 28.08.1927
Umfang: 8
A l p e n zeliti ng' Sonntag, den 28. August 1927 Schrii»eiin»g: Gilmstrabe IS, Telcplioil 700, Postfach 33. Sprechstunden von N—12 »nd von Z—K lllir Beschlüsse der Provlnzml'Verwaltung in der Sitzung vom 26. August 1927 Gemeinden Mezzaselva (Mittewald), Renon, Silandro, Dobbiaco, Nova Levante, S. Lo renzo und Villabassa (Niederdorf): Reglement für die Gebühr auf Expreßkaffeemaschinen — genehmigt. Gemeinde Villa Ottone (Uttenheim): Indu strie- und Patentsteuer — genehmigt. Gemeinde Tirolo

: Reglement für die Lizenz gebühr auf öffentliche Betriebe — genehmigt. Gemeinde Scena: Behebung eines Spar buches — genehmigt. Porvinzialverwaltung Bolzano: Reglement für die Anwendung des Provinzialzuschlages auf dix Steuer auf Handel lind Gewerbe — ge nehmigt. Gemeinde Bolzano: Regelung des Persona les der städtischen Musikschule — genehmigt. Gemeinde Merano: Beitrag für die Wieder herstellung und Einhaltung der Fragsburger- straße — genehmigt. Wohltätigkeitskongregation Merano: Abkom men

über die Pitschstiftung — genehmigt. Gemeinden Fie und Laives: Voranschlag 1927 — genehmigt/ Gemeind:» S. Giorgio und Villa Ottone: Reglement für die Hundesteuer — genehmigt. Gemeinde Tesimo: Gewerbe- und Berkaufs- steuer 1927 — genehmigt. Gemeinde Selva dei Mulini (Mühlwald): Aenderung der Viehsteuer — genehmigt. Gemeinden Tabla und Stava: Reglement für Industrie- und Patentsteuer — genehmigt. Gemeinde S. Martino in Badia: Verzeh- rungssteuer-Reglement und -Tarif — geneh migt. . Gemeinde Bressanone: Aenderung

des Ver- zehrungssteuertarifes genehmigt. Gemeinden Silandro, Prati (Wiesen), Eor- zes, Monte di Mezzodì (Sonnenberg), Monte di Tramontana (Nördersb'erg)i Walas, Vezzano, Rio Molino (Mühlwald i. T.), Momassilo (Tesselberg), S. Giorgio, Villa Ottone, Selva dei Violini (Mühlen), Lappago, Gais, Vizze und Covelano (Göslan): Reglement für die Ziegensteuer — genehmigt. - Gemeinde Bolzano: Herstellung der Via Grappoli (Weintraubengasse) — genehmigt. Gemeinden Monguelfo und Badia: Holzver kauf — genehmigt

. Gemeinde Funtus: Freigabe der Iagdpacht- kaution — genehmigt. Gemeinde Renon: Berkauf von Bauholz an Hans Forcher-Mayr — genehmigt. Gemeinde Merano: Grundverkauf an Gio vanni Mussarmi — rückverwiesen. Hans Groß, Sarentino (Sarntein): Rekurs gegen Gewerbe- und Verkaufssteuer — abge wiesen. Gemeinde Terlano: Verkauf von Gemeinde grund an Heinrich Neuhauser — genehmigt. Gemeinde Malles: Ortspolizeiordnung — ge nehmigt. Gemeinde Mezzaselva (Mittewald): Ueber- nahme des Bahnhofplatzes und der Zufahrts

20
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1933/04_03_1933/TIRVO_1933_03_04_11_object_7657606.png
Seite 11 von 16
Datum: 04.03.1933
Umfang: 16
dem Direktor Lack nur ein Lob ausgesprochen werden kann. Da der Architekt Jllmer noch ein größeres Guthaben bei'der Gemeinde hat, war die Meinung vorhanden, daß Herr Jll mer einen Teil für kommunale Zwecke Nachsehen möge. Nachher würde die Sitzung unterbrochen. Jnu-bruck Dom Verein der Vorarlberger in Innsbruck. Genann ter Heimatsverein hielt vor kurzem — am sogenannten „Un- finnigen Donnerstag" — im Großgasthof „Breinößl" das alljährliche Kaffeekränzchen ab. Ein rühriger Unterhal tungsausschuß

wäre, auch an anderen Orten Göc-Kaffee- abende abzuhalten. Kirchberg Kirchberger Faschingssensation: „Kaiser" Otto als Ehrenbürger. Bei der am Faschingssonntag abgehaltenenGe- meinderatssitzung wußte der Bürgermeister nichts Vernünf tigeres zu tun, als das Häbsburgevbürschchen Otto zum Ehrenbürger der Gemeinde Kirchberg ernennen zu lassen. Ausgerechnet am — F a s ch i n g s s o n n t a g! Der Bür germeister ist wohl allseits als Habsburgersreund und ein gefleischter Klerikaler bekannt

" Beispiel bereits vorangegangen und haben Otto feierlich zum Ehren bürger gewählt! Die Sozialdemokraten im Gemeinderat er klärten, daß nicht der geringste Rechtsgrund vorhanden sei, Otto Habsburg zum Ehrenbürger zu ernennen. Otto Habs burg hat übrigens nicht das geringste für die Gemeinde Kirchberg geleistet. In so ungemein schwerer Zeit hat die Gemeinde Wichtigeres zu tun und sich mit ernsteren Angele genheiten zu befassen. Wenn auch Faschingssonntag sei, so dürfe man doch nicht einen solchen Unsinn

einer Gemeindegeschäftsordnung aber nicht. Zu diesem Punkt sagte er zu den sozialdemokra tischen Gemeinderäten: Gänzlich ausgeschlossen! Mir fehlt die Zeit dazu. Und wenn ein armer Teufel beim Bürgermei ster vorsprechen will, dann hat er — das ist leider orts bekannt — auch nur höchst selten Zeit. Die heitere Ehren bürgerernennung ist eigentlich ein trauriger Beweis dafür, wie wenig dem Bürgermeister von Kirchberg am Wohl der Gemeinde und am Wohl der wirklich Unterstützungsbedürf tigen liegt. Aus der Gemeindestube. Bei der am Sonntag, den 26. Februar

im Kinosaal abgehaltenen öffentlichen Ge meinderatssitzung brachte der Bürgermeister den durch die Landesregierung erstellten Kontrollbericht zur Verlesung, durch welchen endlich das die Gemeinde belastende Schuld konto mit 8 162.000 festgestellt werden konnte. Die außen stehenden Forderungen der Gemeinde an Steuern, Jntereü- sentenbeiträgen usw. machen 40.000 8 aus. Aus diesem Kon trollbericht war zu entnehmen, daß hauptsächlich die grö ßeren Landbauern ihre Steuern schuldig gMieben

21