ist, mit gemessener Ruhe von Seite des Staa tes, weil er im Rechte ist. Und so kämpft die Kirche im Deutschen Reich ge gen da« SchulaufsichtSgesetz, wie sie in Oesterreich ge gen die Schulgesetze ankämpft. Der Geist, der sie leitet, ist zwar überall derselbe, aber die Formen sind verschieden. Während die preußische BischosSconfe- renz von Fulda einen Hirtenbrief an den Seelforge- klerus erläßt (S. Berlin), der die Geistlichkeit in versöhnlichem Sinne auffordert, nach wie vor die Wichten des Hirtenamts
„Seelsorger' ihren Mitarbeitern, den Lehrern, entgegenkommen, wenn sich diese an den Geist der Schulgesetze hatten, wissen wir schon seit lange, und die Weiber von Tarren; und St. Peter, welche die Sünden der Hochwürdigen vor dem Strafgerichte büßen mußten, sind eine traurige Illustration zur sittlich-religiösen Erziehung der Ju gend, wie sie bei uns „für Gott, Kaiser und Vater land' praktisch in'S Werk gesetzt wird. Daraus folgt: Im Deutschen Reich ist ein Frie densschluß zwischen Kirche und Staat
Universität, Dr. Maaßen, bekanntlich ein sehr eifriger Katholik, hat über vorstehendes Thema am t5. d. im Deutschen Verein in Wien einen von lebhaftem Beifall begleiteten Vertrag gehalten, dessen wesent licher Inhalt folgendermaßen lautet: Die Lehre von der Unfehlbarkeit steht im Wider spruch sowohl mit der Heiligen Schrift, als im Wi derspruch mit der Tradition und im Widerspruch mit dem Geist und dem Wesen des Christenthums. Sie steht im Widerspruch mit der Heiligen Ichrist, denn keiner der Väter