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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 12
Datum: 13.05.1819
Umfang: 12
kaiserlich und königliche Gnad und all«» Gut«»; Uwe geben den«nselb«n hiemit gnädigst zu.vernehmen, was Massen »ei UnS alaubwürdig angebracht worden, das; durch die soivodl inner Lande« befindliche, noch ^nehr aber durch die auSwärtiae und von fremden Orten in Un>ere Erb- Län der kommende Bothen Unserem Post-Regali mit E»u;ie- bunq der Brief- Correspondenz empfindlicher Schaden be- fchehe; indem solch« Bothen in den«» Schranken ihr«» DoihenkWerts nicht verbleibet,, sonder» sich anmassen

unter WegS zu wechsesn , ordentliche Fuhrwerke zu unter legen , Briefe im Durchgehen und Passirnng deren Städ ten tu sammeln, hernach solche dnrch ihre Briefträger aus- tragen zu lassen, hiezu eigene Bothen-Stuben aufzurich ten, und an gewissen Tägen und Zeiten die Briefe an Orten, wo sogar.Unsere Post » St-ttioneS befindlich, ganz unverantwortlich zusammentragen und colligiren zu la»en, welcherlei unbefuAten Bri/f- Sammlung sich nicht weniger «inige. Fuhr- ooer-SciM-Leure.«nterwinden sollen

. — tàleichwie nun aber diese, denen vorhin ergangenen Post- Patenten, besonders dem lehtern unterm6. Juli 1726 er lassenen .Bothen - Patent zuwiderlaufende, und Unserem Post - Regali höchst . pgchlhejlige. Unternehmungen, und Eingriff nicht länger gestattet und nachgesehen werden kön. nen, Indern «ine fördersame und nachdrückliche Zlbstellnng unumgänglich erforderen. '» AIs haben Wir zu Erhal tung Unserer hohèiì.Grrechrsamkeit. und des dem' Pub lic? und Commercio zu Ruhen kostbarlich unterhaltenden

sind, ein eigener in dem Ort wohnhafter, des Lesens und Strei chen» kündiger Brief- Sammler ernennt nnd bestellt wer den solle, bei welchen all« Briefe deSOrtS, und der Nach barschaft aufgegeben und, abgenommen werden können. Diese Brief- Sammler sollen die bei, ihnen aufgebende Briefe gegen einer von der nächsten Post empfangenden Gebühr auf die mit'lhnen ausmachende Weis an Unsere nächst'gelegene Post-StationeZ z» gehöriger Bestellung einliefern, und von da die in ihrem Distrikt aufzugeben habende Briefe

empfangen; übrigens aber das Intercise Unseres Post-RegaliS, soviel den Bries-Porto anbelangt, -ben so, wie die Postmeister, zu besorgen haben. Wo aber dergleichen Brief-Sammler nicht angestellt sind, mit hin die Briefe dnrch andere Bothen auf die nächste Post» Station gebracht werden müssen, in diesem Fall soll von dem Bothen die Hälfte deS betragenden Porto, wann er nicht über drei Meilen zu gehen hat, fonsten aber der dritte Theil dem nächsten Postmeister, bei welchen derlei Briefe abzulegen , dafür

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 29.04.1819
Umfang: 10
, was Massen dei Uns glaubwürdig angebracht worden, daß durch die sowohl inner Landes befindliche, noch mehr aber durch die auswärtige und von fremden Orten.in Unseres Erb-Läni der kommende Bothen Unserem Post-Regali mit Entzie hung ber B. ief-Korrespondenz empfindlicher Schaden be, schehe; indem solche Bothen in denen Schranken.ihres Bothen-Werts nicht verbleiben, sondern sich anmassen unter Wegs zu wechseln. ordentliche Fuhrwerte zu unter legen, Briefe im Durchgehen und Pa»>rung deren Städ ten zu sammeln

, hernach solche durch «hre Bricflìàger aus, ini, und an gewissen Tàgen und Zeiten die Briefe an Orten, wo sogar Unsere Post - Stationes befindlich, ganz unverantwortlich zusammentragen und colligrren zu lasse», lvclchcUei unbefugten Brief-Sammlung sich nicht weniger àige Fuhr- oder Schiff-Leute ui.ttr vinocn sollen. — Pnlenien, besonders dem lehtern unlerinö Juli 172Ü er- laisen^n Bothen - Patent zuwiderlaufende, und Unserem Post - Negali HSctist nachtheilige Uiileiilehmungen lind ^-''griil

die bei ihnen aufgebend» Briefe gegen einer von der nächsten Post empfangende!» Gebühr auf die^mit ihnen ausmachende Weis an Unser« -nächst gelegene Post-Statjvnes zu gehöriger Bestellung einliefern, und von da die tn ihrem Distrikt aufzugeben habende Briefe empfangen; übrigens aber das Interesse ' Unseres Post-Regalis, soviel den Brief-Porto anbelangt, eben so, wie die Postmeister , zu besorgen haben. W» aber dergleichen Brief-Sammler nicht angestellt sind , rni»s hin die Briefe durch andere Bothen ans

und von dem Bothen angenommen wird. Dahero solches Strafe so>vohl der Voih, als auch jener bezahlet» solle, welcher derlei Briefe an einen solchen von ihm lelbst nicht bedungenen Bothen aufgegeben hat; sollten aber zwischen deml'erminc» » tjix,, das i>t in dein Ort , wovon ein Böthe abgeschicket wird, und zwischen den, l'sr^ninci s>Z out-n> . das ist oder Lauf nimmt, keine ordentliche Post - StationeS von Uns angestellet oder keine von Unseren Postämtern àepkzn- c!irt?n6t! Brief-Sammler vorhanden seyn

, in diesem FaÜ» kann ein dergleichen abgeschickter Both nicht nur die Brief schafren decienigen, der ihn bedungen und abgeschickt , son dern auch von andern Leuten Briefe auuehnien, uny sol- aie hin und her befördern- Wir sind auch nicht entge gen, daß , (^>iürtc> : In Unseren Erb - Ländern alle Herrschaf ten . Obrigkeiten und Gen,eiudcu auch an jenen Orreit, wo Post - Sraiiones oder Bries-Sammler sind, zum Be huf ih.es Handels und Beförderung ihrer Effekten eigen. Bothen unterhalten mögen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 06.05.1819
Umfang: 10
denom-nen, und dieses >Laicur strenge ge- h-iiohadr werden >elte. ' ^ Innsbruck den ir. Februar 1 !! 1 . ?. k. i.'aii^c2gubcr!>iu.n in Tyrol und Veravlberg. HtVö. Eliiejr ^Lr.is v. ^>is>in.'en-Nip,'e.!burg, Gouverneur, ^arl Graf v.»^!'>.>leè, Vice - Präf,l-e»l. - - Jos. v. Thaler, k. k. Gubernialrath. Nro. Post. Aintobl. z. v. 1R1?. W i r M a r i a T h e r e sl a von Gottes Gnaden rö mische Kaiserin, in Germanien, Hungarn, Vöheim, Dalmatien, Kroatien , Slavonien:c. Königin, Erzherzo gin

Orten in. Unsere Erb-Län? da- kommende Bothen Unserem Post-Negali mit Einzie hung-der Brief-Eorresponk'-nz empfindlicher Schaden be- fchehe; indem solche Bothen in denen Schranken ihres Bothen-Werks Nicht verbleiben, sondern stch anma»eii unter WegS zu wechseln, ordentliche Fuhrwerks zu unter legen. Briefe im Durchgehen nnd Passirnug deren Städ ten zusammeln, hernach solche durch ihre Briefträger ans- trageuzu lassen, hiezu eigene Borhen-«luven aufzurich ten, rnd an gewissei» Täaen nnd Zeilen

die Briefe ail Orten, wo sogar Unsere Pi/st - StationeS besindlich, ganz »nveraitworilich znsammenrragen lind colligiren zu lassen, welcheilei unbefugten Brief-Sammlung stch nicht weniger einige Fuhr- oder Schiff-Leute unlerivinden sollen. — Glèichvie nun aber diese , denen vorhin ergangenen Post-, Patent-n, besonders dem letztern unterm6.Jnli L726 er lassenen Bothen - Patent zuwiderlaufende, und Unserem Post - Regali höchst »achtheilige Unternehmnnge» und Eingriff nicht länger gestattet und nachgesehen

nächsten Post empfangenden Gebühr auf die mit ihuen auSmachcude Weis an Unsere nächst gelegene Post - SiationeS zn gehöriger Bestellung einliefern, und von da die in ihrem Distrikt aufzugeben habende Briefe empfangen; übrigens aber das Julcresse Unseres Post-NegaliS, soviel den Briej-Porto anbelangt, eben so, wie die Postmeister, zu besorgen habe». Wo - aber dergleichen Vries-Samiuler nicht angcstcllr sind, mit hin die Briese durch andere Bothen aus die nächste Post Station gebracht werden müssen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 10
Datum: 06.05.1819
Umfang: 10
abgenmnmen, nächster Post- stalio» zur behöriger Bestell- oder u'eircrer Beförderung z» ìestbulet ; der Boih aber zur Bezahlung eines Dukaten für jeden ihm abgenoinmencn Briefe, nnd achtzig Gnl- den von jedem Psund der verbolenei, Paquerern durch Unser Mauramt verhalten, bis zur Entrichtung auch sol cher Strafe (wann er nicht hinlängliche Eaurion delient- ,rillen stellen konnte) durch die Berichte des OrlS arrestir- liä, angehalten werden. — Diese in gegenwärtigen Pa tenten in so ein als andern Fall

, Truhen, Schachteln und Packereien , so unter acht Pfund wiege», die Gränzen Unserer Erblande an jene» Orten zu betreten, wo wirklich Post-Wagen aufgerichtet sind, oder noch künftig tinfgerichtel werden möchten; eS wäre dann, das; solche jenen Neiseuden zugehörig wären, so der Böthe niirführet. — Sollte aber ein Böthe ertappet werden, das: er unter dem Vorwand, als wann dieselbe den Reisenden zuständig, fremde unter ac!>t Pfund wie gende Verschlage, Truhen. Schachteln und Packereien an gedachte

Gelder, wann schon solche obstgniret und nur gehöriger Passierung versehen wären, aus den k. k. Erblanden zu verführen; inde». Wir nicht allein den Verbot baarè Gelder auszu führen 'genauist beobachtet, sondern auch andurch >o ge sicherter in Erfahrenheit gebracht willen wollen, ob nicht dawider gehandelt, das; Wir anf den Strasten , wo Post wagen acr» estabiliret oder künfrig seyn werden, keine fremde Borhen noch «àhifflente, sondern nur dei, Post-- wägen, gegen dein erlaube», jene baare Gelder

oder aber zu de» Hinauspraklieiru»- ge» die Öbsignirungei, und Pässe nachgeniachc werden» Und weil Wir Dczciii'.o xizptirnc»:. Mistfällig vernehme» müssen, daß verlchiedene Unjerer Unterthanen und Insassen so männi- als weiblichen Ge>cl>lechieS von derlei freiü'cen und aus wärtigen Bothen und^chiffleuten, sowohl zur Austragung als Einsammlnng der Briefe auf dem Lande uiid i» den Städten zu Unsers Post - Regales - Schaden und Nach theil stch gebranchen laue»; als befehlen Wir alle» Obrig- k. it.'n nnk> i>'ri11f

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 10.02.1820
Umfang: 10
dessen zc. zc. Wien am ly Dezember iZiy. E i r c n l a v e des k..k. LandesguberniumS von Tirol und Vorarlberg. (Die in dem y. Z. des allerhöchsten Patentes vom 5!. Hör» nung ^772, und in dem allerhöchsten Patente vom 24. Oktober 1782 euthaltenen Post - Vorschriften be^ - treibend). In ,>olge eiizer von der k. k. allgemeinen Hofkamnlec erhaltenen Weisung vom Hr. Dez. v. I. Zahl 44611/2Z5Z werden folgende Post - Vorschriften, die in dem y. F. deS allerhösten Patentes vom kZ. Februar 1772, und in deni allerhöchsten

Pateute vom 24. Oktober ?7k?2 entHals teil sind, nnd in den neuern Zeiten häufig hindan gesetzt wurden, wiederholt zur allgemeinen Wissenschaft ge bracht. 5' Nebst der Post dürfen nur die durch besondere Befugnisse, uud Erwerbssteuerschenie dazu berechtigten Fuhrleute Reisende auf der Poststrage in halb, od er ganz gedeckten W agen, oder in offenen Kaleschen um Geld führe n. 2- ^^en Wirtheu, Bürgern, und Unterthanen, die nicht in diese Kiane von berechtigten Fuhrleuten ge hören, „nd solche Fahrten

nicht erlaubt, die Wägen mögen ihnen, oder dem Reisenden gehören, ausgenom men voi» Orten weg, wo keine Post, und kein berech tigter ^»hrm^inn ist, bis zur nächstgelegenen Post - Sta tion; eben so ist ihnen auch die absichtliche Unifah'»»g der Postörter. um die vorstehende No.schrist zu umgc- hen, nicht gestattet. Alle berechtigten Fuhrleute dürfen auf der Postürave vor Zurücrleguug von 6 Posten . oder beoc >r ver Ticeil^n- de, den sie führen, nicht <; Ta.,e iu ei »e »i Orce zuge bracht Hai, keine Pferde

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 16.01.1817
Umfang: 12
A M t l a t t è ìì ìn Kaiser!. Könizl. privilegirtcn Bothen von Tyrol. Donnerstag Nrd. Z» 16. Jan. 1817. Eircular-Verordnung des k. k. Landes r Guberninms in Tyrol und Vorarlberg. (Das Ueberfahren von Post-Stationen betreffend.) Da hierorts zur Kenntniß gekommen ist, ^aß von LöhnrbsNern, Wirthen und anderen Vecturanten, welche Postritle verführen, nicht selten Post-Stationen entwe der aus eigenem Antriebe, oder auf Zubringen der Cou riers > oder sonstigen Passagier», insbesondere nächtlicher

Weile überfahren werden, wodurch den betreffenden Post- Stationen ein nicht unbedeutender Schaden zugefügt wird; so sinoet man sich andurch veranlaßt, den ohnehin im all gemeinen bestehenden Verboth des UeberfahrenS der Post- Srationen mit der Warnung zu erneuern, daß der erste einèN solchen Coinravenienren betretende Postmeister ihm die Pferde auszuspannen berechtige-, und solche Pferde ipso kàcto in Lnrnrnisüum verfallen seyn sollen. ^ - Innsbruck dei, à Dezember 1816. Ferdinand Ernest <Äräf

von Bisstngen - Nippenburg > ^ Gouverneur. ?Joseph v. Thàler> k> Gubèrniàl - Ràth> Nro. -ZZZS. Post-^ ^ Se. M«j. haben mit ällerhichster Entschließung vom 17. d. M. den Termin, von welchem die neue Orga- nisirnng der gemischten ersten Gerichte (Land - und Pa- trimonial - Gerichte) <n Tirol und Vorarlberg in Wirk samkeit treten soll, vom ersten Jänner 5817, ans den er sten März desselben JàhreS hinaus zu setzen geruht, weil die Zeit schsn zu weit vorgerückt ist, um die neue Orga» nisirung sch

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 12
Datum: 13.05.1819
Umfang: 12
, - oh', nicht Einwilligung zur Annahme an KindeSstatt aààerU A dawider gehans«!,t,' dai; Wir -auf den^Straßen , ,v» Post- ist das -.Gesuch mit de» erforderlichen ErtlSrunA., O ààgen dcta? estäbiliret.^der.kanstiL'l^MiÄZerdei»^ keine à,' Gerichte anjnbring'e'ii'; - wird''die' BewiUiauna--^» -fremde Bothen noch Schifftmle,' »tir den'.Post- ^>em vvi,nundschc>ftl»6jen Gerichle/'vder - über-'Ki,' .wägen, gegen dem erlaub«» > jenechaar^ Gelder nach frèni- di- QeriveMri'ng ergrifs'etiett ' àklirs vön^ dem-OK»/. -d«n.Landen

Bàli! a.s i,»g!dc»- ì»ric,è-a^'vè,,i «.anse- !>ilv'in den SUlSchriich^và'LandeSfürüttt vör^uleacii' ' ' Städte» zu Unsers Post - Regali« - Schaden .-isttd'- Nàch'- - Eiii'e in> der ersordè'rticken Aà An theil sich gebrauchen lassenbefehlen Wir <,ljèn''Sbrìg- nahn,è «.„»Kindesstatt ist von der Landesstà dem Ob-^' ke.ten nndGer,chtn. h.er^.s genaueObsicht Mtragett, alle -gerichte,' ünd-von diesem dem Gerichtsstande der Wà derle, unbefugte Bnef-Satilmltv und Brief- Austheiler «ltern' iinddes

aber Un,ercn alldort.gen.Maut- und «st das Gesuch ven den, HofkrieaSratbe an die ob à -Post^annen .auf deren n..'.ndlich-S und schris.licheS An- politische Behörde bcsürder , ^ ' suche» geZcil'idie Uebertreter -d-e,er-Unserer Aerordnuna Wien t>e>, ^ à.-.' '.0.^ ' ^schlc..nige>'.u>^ernstIà^ Assistenj teiste,.^ scileu; wl? -' Diese allerhöchste'Eni^Uem.na wird in Folae hoh.c dngeNs ste ìlnìcre-P^stbcamtcn die linterla»un'g dèssen ÄZerordnung der Hochlöbliciien k k vereinigen ^cstam

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 27.03.1817
Umfang: 10
mit körperlicher Züchtigung und Entfernung vom Postdienste, gestraft wer den wird. ' Zn dieser Beziehung werden die Reisenden jenen Po- stillicn, welcher mit dem verabreichten gesetzmäßigen Trink gelde nicht zufrieden iir, und einen noch grüstern Betrag verlangen sollte, bei der nàchstgelegenen Post-Station namhaft zn macheu haben. Der Postmeister, bei welchem sohin die Klage ange bracht wird, ist verpflichtet, diese Anzeige sogleich zu Pro tokoll zn nehmen, und an das ihm vorge>etzle Obei vestami

zu übecmachcn, dieses aber l).,t sodann unverzüglich mit dem betreffenden k. k. Kreisamte gegen den su;i>l0igen Post- knecht die Strafe nach der oben bestimmten Beme»uug zn verhangen. Innsbruck den iZ. März iHi?. Zerd. Ernest Graf v. Bissingen-Nippenburg, Gouverneur. Joseph v. T h a l e r , k. k. wirkiicher Gubernial-Rath. Post-èìZ. (-) Durch die Resignation des k. k. prov. Postmeisters Angerer zu Schwab, ist diese Stelle in Erledigung ge kommen. Diejenigen welche diesen Dienst zu überkommen wünschen

, haben sich . in Folge hoher Gubernial - Verord nung vom iZ. v. M. Nro. Post, mit ihren dieS- fàlligen Gesu6)en längstens bis zum 2Z. April an das k. k.,Krcisamt zu Sclnvatz zu wenden. Vom Kaiserl. Königl. Kreisamte Schwah den 14. März iZi?. (2) Da über das sämmtliche Vermögen des Joseph Göltl zu Wieselburg ini königl. hnngarischen Comitar gleichen Namens, der KonknrS eröffnet wurde, so haben alle die jenigen , welche auf die Gannnasse des genannten Göltl Ansprüche zn haben glauben, ihre Forderungen

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