, was Massen dei Uns glaubwürdig angebracht worden, daß durch die sowohl inner Landes befindliche, noch mehr aber durch die auswärtige und von fremden Orten.in Unseres Erb-Läni der kommende Bothen Unserem Post-Regali mit Entzie hung ber B. ief-Korrespondenz empfindlicher Schaden be, schehe; indem solche Bothen in denen Schranken.ihres Bothen-Werts nicht verbleiben, sondern sich anmassen unter Wegs zu wechseln. ordentliche Fuhrwerte zu unter legen, Briefe im Durchgehen und Pa»>rung deren Städ ten zu sammeln
, hernach solche durch «hre Bricflìàger aus, ini, und an gewissen Tàgen und Zeiten die Briefe an Orten, wo sogar Unsere Post - Stationes befindlich, ganz unverantwortlich zusammentragen und colligrren zu lasse», lvclchcUei unbefugten Brief-Sammlung sich nicht weniger àige Fuhr- oder Schiff-Leute ui.ttr vinocn sollen. — Pnlenien, besonders dem lehtern unlerinö Juli 172Ü er- laisen^n Bothen - Patent zuwiderlaufende, und Unserem Post - Negali HSctist nachtheilige Uiileiilehmungen lind ^-''griil
die bei ihnen aufgebend» Briefe gegen einer von der nächsten Post empfangende!» Gebühr auf die^mit ihnen ausmachende Weis an Unser« -nächst gelegene Post-Statjvnes zu gehöriger Bestellung einliefern, und von da die tn ihrem Distrikt aufzugeben habende Briefe empfangen; übrigens aber das Interesse ' Unseres Post-Regalis, soviel den Brief-Porto anbelangt, eben so, wie die Postmeister , zu besorgen haben. W» aber dergleichen Brief-Sammler nicht angestellt sind , rni»s hin die Briefe durch andere Bothen ans
und von dem Bothen angenommen wird. Dahero solches Strafe so>vohl der Voih, als auch jener bezahlet» solle, welcher derlei Briefe an einen solchen von ihm lelbst nicht bedungenen Bothen aufgegeben hat; sollten aber zwischen deml'erminc» » tjix,, das i>t in dein Ort , wovon ein Böthe abgeschicket wird, und zwischen den, l'sr^ninci s>Z out-n> . das ist oder Lauf nimmt, keine ordentliche Post - StationeS von Uns angestellet oder keine von Unseren Postämtern àepkzn- c!irt?n6t! Brief-Sammler vorhanden seyn
, in diesem FaÜ» kann ein dergleichen abgeschickter Both nicht nur die Brief schafren decienigen, der ihn bedungen und abgeschickt , son dern auch von andern Leuten Briefe auuehnien, uny sol- aie hin und her befördern- Wir sind auch nicht entge gen, daß , (^>iürtc> : In Unseren Erb - Ländern alle Herrschaf ten . Obrigkeiten und Gen,eiudcu auch an jenen Orreit, wo Post - Sraiiones oder Bries-Sammler sind, zum Be huf ih.es Handels und Beförderung ihrer Effekten eigen. Bothen unterhalten mögen