Verordnungen, obrigkeitliche und amtliche Bekanntmachungen. Vermög königlich baierscher General-Postdi- rrktions - Verordnung vom 4ten May d. I. werden in Zukunft ,) mit der reitenden Post nur Briefe befördert. Ausnahmsweise werden 2) zwar Akten- Pakete angenommen, diese dür« fen aber das Gewicht von einem Pfund nicht übersteigen. 3) Alle grössere Pakete mäßen dem Postwagen ausgegeben werden. 4) Alle Gegenstände von Werth, und swenn derselbe nur dreysig Kreuzer beträgt, oder auch nur ein Qointl
wiegt, werden bey der rei« tenden Post nicht angenommen. Innsbruck den 10. May 1808. K. b. Oderpostamts-Direktion in Tyrok. Rarl Lpeyh. v. Brück, Oberpostmeister. Rundmachung. Den 18. dieses Monahts und den darauf folgenden Tagen wird Vor« mittag von 8 bis 12 Uhr, und Nachmittag von 2 bis 6 Uhr im Landhause im ersten Stock die in Silber, Gold, Schmuck, Perlen, Gold- und silbernen Denkmünzen, Uhren, Porzelain, englischen SteingutSgeschirr, Majolica, Frau enzimmer »Kleider, Hauben, Hüte, Schuhe, Leib