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Der Bote für Tirol
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Seite 15 von 16
Datum: 03.10.1833
Umfang: 16
werden festgesetzt: 1. Dem Pächter wird die Benützung des ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff in vollem Umfange mit Ausübung der damit verbundenen Wein - und Bier- schanksgerechtigkeit und Traiterie zugestanden, nebstbei wird demselben die bereits mit diesem Gasthause in Ver bindung stehende Wohnung im angebauten sogenannten Fechtmeisterhause Nr. 4y miethweise eingeräumt. 2. Die Dauer der Pachtzeit wird voäi ». Dez. >333 bis dahin »34o, sohin auf7 Jahre bestimmt, nach deren Verlauf der Pacht

. Der Pachtschilling selbst ist fernerhin halbjährig im Voraus zu entrichten. 5. Eine Afterverpachtung des ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff ist dem Pächter nicht gestattet, wohl ober ist ihm unbenommen, die bisher gegen halbjährige Aufkündung bereits vermiethete Wohnung im vierten Stocke des >QchiffwirlhShauseS in Astermiethe zu geben. b. Der Pächter hat die VerzehrungSsteuer und die Militär-Einquartkrung von dem Wirthshaus« selbst zu tragen , er ist schuldig, die Anordnungen der Feuerlösch ordnung

zu befolgen , die Rauchsangkebrer - Bestallung, das AuSwe'ßen und Mahlen der innern Bestandtheile des Gasthauses, so wie die Reinigung des Vorhauses und HausplatzeS, endlich alle kleinern, den Betrag von S fl. AZ. W. C. M. nicht übersteigenden HauSreparationen zu bestreiken, und ebenso den Verpächtern für alle durch seine Gäste und Dienstleute entstehende Beschädigungen zu haften; dagegenübernimmt die verpachtendeVormund- schast die Berichtigung derHauSErwerb- und Konkur renzsteuer und der Brandassekurr

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