am 1V. Mai 1874 zu Rasinja--Kutujaka, Bezirk Warasdin in Kroatien, und dahin zuständig, wegen Verbrechens des Raubes. Den Vorsitz führt der t. k. Oberlandesgerichtsrat A. Ehimelli, die Anklage vertritt der k. k. Staatsanwalt- Stellvertreter Dr. Joses Eonstantini, während die Verteidigung des Angetlagten Dr. Redler, Advokat in Feldtirch, übernommen hatte. Die Anklage führt unter anderem folgendes aus: Der Metzgermeister Johann Rothmejer in Nenzing, der in Ludesch im Gasthause zum „Adler' eine Filiale
tung gegen Thüringen und Bludesch eingeschlagen, obwohl sein und seines Gefährten Reiseziel, Bludenz, in entgegengesetzter Richtung lag. In dem Bestreben, ein Nachtquartier zu finden, kam er in das am Ausgange des Dorfes Ludesch gegen Thüringen hin gelegene Gasthaus zur „Krone', wo er bereits nach mittags mit seinem Gefährten gezecht hatte, wurde jedoch abgewiesen. Inzwischen war auch Rothmejer von Ludesch abgefahren und sodann gleichfalls im Gasthause zur „Krone' eingekehrt. Er befand
sich im Gastzimmer, als Sabolec ausgewiesen wurde. Sa bolec begehrte hierauf beim Hause der Nachbarin Johanna Lorenz in Ludesch Einlaß. Die Lorenz fürchtete sich vor dem unheimlichen Fremden und holte vom Gasthause zur „Krone' Hilfe herbei. Der Wirts sohn Josef Amann und der zufällig des Weges ge kommene Wagnergehilfe Josef Malin aus Ludesch machten sich daher an Sabolec heran, sagten ihm, er solle sich entfernen, sonst rufe man die Polizei, und wiesen ihn gegen Thüringen, in welcher Rich tung er sich schnellen
von den selben mißhandelt und er selbst von einem der An greifer mit einem Revolver bedroht worden sei. Hier aus will er in einem Gasthause 12 „Butel' Schnaps getrunken haben und dadurch vollberauscht geworden sein. Diese Verantwortung ist unrichtig: Rotmejer erkennt mit voller Sicherheit in Sabolec seinen An greifer. Daß Sabolec und sein Genosse von mehreren Männern angehalten und mißhandelt worden wäre, beruht sicher aus Unwahrheit: die Gendarmerie hätte dies sonst bei den wiederholten Nachforschungen