gung verhindert sind, die Lebensmittelkarten selbst zu beheben, können durch schriftliche Vollmacht eine dritte Person hierzu ermächtigen. Der Bezug von Lebensmittelkarten für in andeien Provinzen sich Aufhaltende und hier nicht abgemeldete Personen ist verboten und wird im Betretnngsfalle strenge, bestraft . . Die Ausgabe !der Lebensmittelkarten erfolgt alphabetisch nach dem Namen des Hanshaltvoxstandes ln nachstehend angeführter Reihenfolge, und zwar am l Donnerstag', 'den lO.Angnst: A B Freitag
:, den 11. August: O Samstag, den 12. August: DEF Montag, den 14. August: G Mittwoch, den 16. Angust: H I K L Donnerstag, den 17. Angnst: M N O Freitag, den 18. Angnst: P Samstag, den 19. August: Q R S Montag, den 21. Angnst: T U Dienstag, den 22. August: V WZ Die angegebenen Termini müssen genauestem eingehalten werden, damit eine reibungslose Abwicklung gewährleistet wird. ' ; Die Ausgabe der Rancherkarten sowie der Sonderfettkarte für die folgende Verteilungsperlode wird Iznr gegebenen Zeit durch -die Presse
dieses Verzeichnis mit. einem entsprechenden; Vermerk über die Berechtigung der angeführten Personen zum Lebensmittel- kartenbezug und werden'die Karten selbst dann am Schalter Nr. 1 9-des Rationierungsamtes ausgefolgt. Die Ausgabe der Lebensmittelkarten erfolgt alphabetisch nach dem Namen des Haushaltungsvorstandes ln nachstehend angeführter Reihen folge, und zwar am - , Mittwoch, den 9. August: A, B Donnerstag, den 10. August: C, D Freitag, den 11. August: E, F i Samstag, den 12. August: G Montag
, den' 14. 'Angust: H, J Mittwoch, den 16. August: K, L Donnerstag, den 17. Angust: M, N Freitag, den 18. Angnst: Ö Samstag, den 19. August: P, Q ' v Montag, den 21. Angust: R Dienstag, den 22. Angust: 8 Mittwoch, den 23. August: T Donnerstag, den 24. August: U, V Freitag, den 25. August: W, X Samstag, den 26. Angust: Y, Z. Die angegebenen Termine .müssen genauestens eipgehalten werden, damit eine reibungslose Abwicklung gewährleistet ist. Die Schalter sind während der Verteilungsperiode von 7 bis 11 Uhr