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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 07.09.1868
Umfang: 8
gehalten. Die Bauernbuben, sagen Manche, haben körperl. Bewe gung genug, sie bedürfen der Turnübungen nicht. Sol chen Einwänden gegenüber ist zunächst festzuhalten, daß es sich, wenn vom Turnen der VolkSfchüler die Nede ist, nicht um Einübung gewagter Turnkunststücke, sondern vor züglich um Frei- und Ordnungsübungen handelt. Wollte man selbst diese Uebungen, sofern sie zur Stärkung der Muskeln u. f. w. dienen, bei vielen Schülern für über flüssig halten, so sind sie doch als Ordnungsübungen be sonders

damit verbunden. Die Kinder, selbst schwächliche Knaben, kön nen keinerlei Schaden erleiden. Dagegen kräftigen die Frei- und Ordnungsübungen Muskeln und Knochen; sie heben bei einem gut betriebenen, methodischen Unterrichte manche Krankheitsanlagen auf: sie erzeugen eine schöne, feste Haltung, die Kinder lernen ordentlich und schön gehen, schnell und andauernd laufen; sie erhalten eine gesunde und wohlauögebildete Brust; der Körper bekommt eine feste Konstitution und ist nicht leicht empfänglich

für den Ein fluß wechselnder Witterungsverhältnisse; er wird gestählt und abgehärtet. Auch fürchtet sich, da die Bewegungen einfach und ungekünstelt sind, kein Knabe vor deren Aus führung; vielmehr wird er durch ihre Stufenfolge ange zogen, sie mit Lust und Freude auszuführen. 2) Die Frei- und Ordnungsübungen üben einen be deutenden erziehenden Einfluß aus, denn sie werden nicht nur mechanisch nachgeahmt, sondern zuerst angeschaut, ge nau erkannt; sie gehören somit zuerst dem Bewußtsein

. — Durch die Gleichmäßigkeit und Gleichzeitigkeit der Frei- und Ord nungsübungen wird das Bestreben Einzelner, sich her vorzuthun, die Augen Anderer auf sich zu lenken, jede Eitelkeit, jedes Haschen nach Beifall verhindert. Bei diesen Uebungen lernt sich jedes Kind als Glied eines größern Ganzen betrachten; denn jedes hat seine bestimmte Bewe gung am bestimmten Platz genau und pünktlich auSzusühren, damit die Gesammtbewegung der Anordnung entspreche. ES ist bei den Frei- und Ordnungsübungen weder ein Verbergen

vor dem Lehrer möglich, noch kann die Hilfe der Mitschüler in Anspruch genommen werden: jeder Schüler ist auf sich selbst angewiesen. Der Lehrer hat fortwährend alle Schüler im Auge; er beobachtet und verbessert jede Unregelmäßigkeit; darum ist die Aufmerk samkeit der Schüler stets eine gespannte, wohl mehr als bei manchem andern Gegenstände. !!) Die Frei- und Ordnungsübungen gewähren ferner den Vorzug, daß sie eine gleichzeitige und unausgesetzte Unterweisung einer großem Anzahl von Schülern bei ei ner

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 21.12.1864
Umfang: 4
darüber: wo und wie die Annahme der freiwilligen Landesschützen überhaupt, und insbe sondere mit Rücksicht auf die bevorstehende Heereser- gänzung zu erfolgen habe, ist in dem gleichzeitigen Erlasse Z. 9/8. D. (s. weiter unten) enthalten. III. Der Eintritt als Freiwilliger muß jedoch von Seite desjenigen, der sich auf die angegebene Art von der Einreihung in das Regiment frei machen will, schon vor der Losung für die Heeresergänzung erfolgt sein, da es in der A. h. Entschließung ausdrücklich heißt

für die Heeresergänzung auch tauglich befunden werden. Ueber die Eigenschaft, daß er ein Landesschütze ist. muß er sich ausweisen. Ob der Lostauscher ein frei williger, oder ein durch das Los berufener Landesschütze ist, ist nach der A. h. Entschließung gleich; allein der malen und bis nach erfolgter Konstituirung der Landes- fchützenkompagnien wird es nur ein freiwilliger Landes- schütze sein können. Die Anmeldung als Freiwilliger kann jedoch von Seite desjenigen, der als Lostauscher zum Regimente eintreten

will, nicht blos bis zum Tage der Losung, sondern selbst bis zum Tage der Assen- tirung erfolgen. Erst in den folgenden Jahren können dann auch solche Landesschützen, welche bei der ersten Losung ihrer Altersklasse zu den Landesschützen nach dem Lose eingereiht worden sind, bei einer allfälligen zweiten Losung im Wege des Lostausches für einen andern aber freiwilligen Landesschützen desselben LosungSdiftriktes beim Regimente eintreten. VI; Derjenige, der als Ersatzmann für einen frei willigen Landesschützen

in das Kaiserjäger-Regiment frei macht, bleibt aber 1. gegenüber dem Kaiserjäger. Regimente noch so lange verpflichtet, bis sein Lostauscher oder Ersatzmann nicht nur zum Regimente angenommen, sondern auch bei demselben durch drei Monate eingerückt gewesen ist, ohne daß er wegen eines vor seiner Stellung bereits bestandenen Gebrechens als dienstuntauglich aus dem selben eutlaffeu werden mußte, und 2. gegenüber der Landesvertheidigung dahin, daß er die durch die Landesvertheidigungs-Ordnung normirte Wehrpflicht

des Eingetretenen übernehmen soll. Endlich verbleibt 3. gegenüber der allgemeinen Wehrpflicht derjenige, der sich durch Lostausch frei macht, für seine Person noch so lange losungSpflichtig, als seine Altersklasse wieder aufgerufen werden sollte. Ob er dann noch einmal seine Befreiung nach der A. h. Entschließung vom 2. November l. I. in Anspruch nehmen kann, hängt davon ab, ob er wirklich noch freiwilliger Lan- deSschütze ist. Derjenige aber, der einen Ersatzmann zum Regimente definitiv abgestellt hat, bleibt

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 02.12.1864
Umfang: 4
und Vorarlberg' unternimmt eS in seinen Nummern 270 und 271 die von unS in der Jnn-Ztg. Nr. 260, 261, 262 und 263 aufgestellte und begründete Ansicht: daß bei der bevorstehenden Lehenablösung in Tirol irrthümlicherweife der §. 8 des GesetzeS in Anwendung gekrackt werde, während doch der Schlußsatz des §. 10 maßgebend sei, zu be kämpfen und dagegen die Behauptung gellend zu machen, daß dieser Schlußsatz lediglich nur auf die frei ver käuflichen und vererblichen Rustikallehen des lombardisch. venetianischen

Königreiches Bezug haben könne. Die Gründe, mit welchen unser Gegner diese Be hauptung stützen zu können meint, sind folgende: Der §. 10, welcher nur wegen der Lehen im lomb.-venet. Königreiche erlassen wurde, müsse doch, nachdem er die übrigen Lehengattungen abgethan, sich auch auf die frei verkäuflichen und vererblichen Beutellehen erstrecken und deshalb sei der Schlußsatz dieses Paragrafes ganz natürlich und nur eine Kompletirung des Begriffes von Lehen, welche dort gegen eine andere Gebührenscala

der §.10 noch in der Form, in welcher er nach der ersten Berathung des Herrenhauses an das Hans der Abge- ordneten gelangte, dann hätte allerdings der „Tiroler Böthe' recht, denn dort war nur von jenen Lehen die Rede, welche im lomb.-venet. Königreiche aufgehoben werden^sollten, während die gleichen Gattungen in den übrigen Ländern noch unberührt blieben und der §. 8 Über die frei verkäuflichen und vererblichen Rustikal- und Beutellehen ganz allgemein, also auch für den Fall

spre chen . so spricht dafür noch viel mehr als es diese thun, ein anderer Umstand, nämlich der, daß eS im gan zen lomb-venet. Königreiche gar keine frei verkäuflichen u. vererblichen Rustikal- und Beutellehen gibt, daß somit die Anwendung des Schlußsatzes in der vom Tiroler Bothen vertheidigten Weise aus Mangel an einem Objekte unmöglich wäre. Dieser Mangel war den beiden Häusern des Reichs rathes auch keineswegs unbekannt, denn er wurde von verschiedenen Rednern betont und es würde demnach

auch der Privatlehen und der in den Anmeldungsunterricht auf genommenen sonstigen frei verkäuflichen und vererblichen Lehen Erwähnung zu thun, so findet das in der All gemeinheit, in welcher jener Schlußsatz die ganze Ka tegorie der frei verkäuflichen und vererblichen Lehen zusammenfaßt, seinen genügenden Crklärungsgrund, ohne deswegen es etwa nicht zweckmäßig finden zu wollen, daß der Amtsunterricht jene Lehensarten noch ausdrücklich benennt, um darüber bei den Lehensab lösungskommissionen keinen Zweifel

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 31.08.1871
Umfang: 6
, das ist das Grundprinzip des freiheitlichen, verfassungsmäßigen Ausbaues Oesterreichs, der frei heitlichen Bestrebungen in Oesterreich, welches leider jedoch nicht nur mißverstanden, sondern geradezu ignorirt wird, und doch ist die erste Regel des frei heitlichen Katechismus, daß, wer frei sein will, auch gerecht sein muß. Gerechtigkeit fordert die Mittel partei, denn ohne Gerechtigkeit ist keine Freiheit, kein Friede, keine Einigung, und nur der nackte TerroriSmuS, welcher alle Bedingungen der Ein tracht

, eigentliche Frei heit thatsächlich begründet werden kann, während leider der rastlos drängende Geist der Zeit, die nimmer satte Schmäh- und Tadelsucht, die an Allem ihre zersetzende Kraft übt, nnr zu häusig, selbst da, wo nicht immer sichtbar böse Absichten vorhanden sind, ein gefährliches Spiel mit den heiligsten und wichtigsten Interessen des Volkes treibt und durch geschickt erfundene Phrasen und Schlagworte fort während die Gemüther in Aufregung versetzt, den gesunden Sinn der Massen irreleitet

reifen lassen wei^-e, daß mit allen Mitteln, mit aller Kraft und Be- harrlichkeit an der Herstellung des innern Friedens zur Rettung der Freiheit und der Verfassung, sowie zum Schutze der geistigen und materiellen Wohl fahrt aller Völker, welche bisher in friedlicher Har- monie unter dem Scepter unseres Monarchen gelebt haben, gearbeitet werden müsse, — denn es gilt ein Oesterreich zu schaffen, das frei, einig und mächtig. ^ Wien, 29. Aug. (Zu den Wahlen des Großgrundbesitzes.) Wie wir vernehmen, wer

Fünfkirchen, dann die Herren: Graf Franz Falkeuhayn, Graf Ferdinand Wurnibrand, Frei herr Earl von Snttner; in Mähren: Ihre Exzellenzen Graf Ferdinand von TrautmannStorf und Graf Moriz Braida, ferner die Herren: Mark graf AlfonS Pallavicini und Graf Alfons MennS- dorff. *— 23. Aug. Die Slovenen in Steiermarl haben nunmehr ihre Forderungen präzisirt. Nach dem „SlovenSki Narod' verlangen die Slovenen von ihren Kandidaten das Eintreten für folgende Punkte: „I. Den Bestand Oesterreichs, in welchem Reiche

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 14.07.1870
Umfang: 6
denen wir sehen, wie sehr Gott alles Knechten und jede Knechtschaft des Geistes haßt und verabscheut. Denn er selbst wird dadurch in seinem Ebenbild?, in dem für die Frei heit erschaffenen Menschen aus das Tiefste entehrt. Besonders gilt dies uns, die wir erkauft worden sind nicht mit Gold und Silber, sondern mit dem kostbaren Blut des göttlichen Sohnes von der Skla verei, in die wit durch den Abfall von Eott ge rathen sind. „Werdet nicht Knechts der Menschen, die Ihr durch das kostbare Lösegeld

erkaust worden seid', ruft uns der Apostel der evangelischen Frei heit zu. Nun möchte ich Euch fragen: Wer hat mehr Verwandtschaft mit dem Freimaurerorden, die klerikale oder die liberale Partei? Schon der Name Liberal sagt Euch, daß ihre Partei aus freien Männern besteht. Denn das Wort liberal bedeu tet frei, freisinnig, hochherzig, freigebig. Ihr seht, daß die Liberalen doch nicht ganz jene Ungeheuer sein müssen, für die man sie in Tirol gewöhnlich anschaut. Es ist allerdings wahr, daß nicht gerade

: Was will ich im Himmel und aus Erden, als Dich, o Herr, und Dich allein; Du bist mein Erblheil und der Kelch, aus dem ich die Freuden des Himmels trinke? Und betet Ihr in seliger Entzückung mit dem hl. Franz von Assist: Mein Gott und mein Alles? Habt Ihr sonst wirklich gar keine andere Sorge, die Euch am Herzen liegt, als die um das Heil der Menschen? Ach Gottl wäre dem also. Aber wir werden in den folgenden Briefen sehen, baß Manche aus der klerikalen Par tei — vielleicht ohne es zu wissen, mit den Frei maurern

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 23.03.1871
Umfang: 8
4VV >!l. .so .<2 z< v .LL .47 .SV .24 .S4 .»V .L8 .4! . L !I. ll, .10 .L0 .50 .lv .2L I.4S 7. 4 -.24 7.44 L.— S.LV S.!2 K.4! uS.S Die atte« Charfreitags-Spiele. S. R. Die CharfreitagS-Spiele in Tirol sind uralt. Sie wurden nicht wie die eigentlichen Pas» ionSspiele in geschlossenen Räumen, auf Theatern, ondern frei, als förmliche Prozessionen aufgeführt. Die besten und angesehensten Bürger zogen am Charfreitag, theils aus eigener Andacht, theils zur Erbauung Anderer, das Leiden Christi

selbes als einen Eingriff in die alten Freiheiten Tirols und sagte offen, daß die NegiernngSräthe in Inns bruck von einem nenerungssüchtigen und nnkatholi- schen Geiste beseelt und nichts anderes als Frei maurer uud Lutheraner seien. Ans dieses sahen sich diese Herren, um die Leute einigermaßen zu beruhigen, genöthiget, unterm 21. März einen Erlaß herauszugeben, in welchem sie sagen, daß die Kaiserin Maria Theresia schon unterm 12. d. M. eine Verordnung veröffentlicht

, „welches', wie er sagt, „mit weit größerem Lärm, als mit An dacht bisher gehalten wurde.' Im Jahre 1780 entzog er auch der Stadt Klausen die Frei heit, dieses Spiel hallen zu dürfen, „da', wie er sagt, „dasselbe bereits znm allgemeinen An stoß uud Gelächter geworden sei.' Von dieser Zeit an hatten dann diese Spiele für immer ein Ende. 4? o k ci ! e S. Evangelischer Gottesdienst in Innsbruck. Hie sigen und auswärtigen Protestanten diene zur Nachricht, daß der H>'rr Pfarrer Anninller auö Salzburg am Sonn tage, dcn

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 06.09.1866
Umfang: 6
- m'nislerialerlasseS vcm 5. August d. Js. Z. 6474 L. v. niit Beginn des nächsten Studienjahres in Kraft treten. Innsbruck am 31. August 1866.. Das Verfassungsweseu i»l Oesterreich» (Schluß.) Vl. Wir haben die Vergänglichkeit jener Verfassungen in Europa dargeihan, wellze die Leidenschaft erzeugt, die Revolution geboren. Leider war auch unser Staat in seinen Theilen und im großen Ganzen von der politischen Leidenschaft so tics ergriffen worden, daß wir noch heute nicht frei sind von dcn Regungen jener Zeit

freies Staa tengebäude in Oesterreich wollen, legen wir mit ver einter redlicher Kraft, mit voller Liebe zu dem Einzel nen und Ganzen, die Hand an das große Werk der endlichen freiheitlichen Konstituirung — ohne Hinterge danken. ohne jeden nationalen Egoismus, frei von Terrorismus und Herrschsucht des einen Theiles über die anderen, in dem Bewußtsein der einheitlichen Größe und Mackt, in dein Bewußtsein, daß unser Monarch jedes Völkerglied in unserm Staatenverbande gleich hoch achtet

sich hiebe! der Wille Sr. Majestät, seine Völker frei und glücklich zu wisseu, und das Recht der Völker, durch ihre legalen Vertretungen bei der Gesetzgebung und Finanzgebarnug beschließend mitzuwirken, ist als sichere Bürgschaft für die Förderung des Reiche» wie der einzelnen Länder feierlich gewährleistet und unwiderruflich festgestellt worden. M>c Schmerz ge dachte Se. Majestät des UmstandeS, daß ein großer Theil des Reiches, so warm und patriotisch nuch dort die Herzen schlagen, sich bcharrlich fern

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Volksblatt
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Seite 3 von 4
Datum: 31.01.1866
Umfang: 4
, katholischen Fortschrittes unter uns. ' Von den 250,000sKathoUken./Londons sind gewiß nicht weniger als vier Fünf theile 'entweder'in -Irland' geboren;' oder von irländischer Abkunft. Was diese -eifrigenKatholiken leisten, um-f die Kirche zu unterstützen, wie viel sie aus ihrer Armuth steuern^ um die' Geistlichkeit zu er halten, ist nicht ohne Rührung» und Erstaunen zu vernehmen. Unter unsern Bekehrten sind zwar viele Wohlhabende und besonders frei gebige Personen/!jedoch- -in. einem Lande,. wo die. Kirche

Sohn Victor Emannels. Er, -war geboren 1349 und war schön seit seiner Kindheit Wophulös'/. - ^ ^ Der neue.König- von B e lg ien -Leopold II. 'ist.von' den Frei-, maurern eingeladen worden, - in- .ihrenBund .zu i'eten. z Er. lehnte das ab mit^der-zfeinen^Hemerkung,..e.in. konstitutionelle nur e i n e n Eid,, den -.aus- die Verfassung ! Uebrigens möchte man ihm doch die Statuten des Freimaurerbundes zu Händen lassen; er lvünsche sie- zu prüfen. - -l.' ' In Wa r s ch a n wurde - der. Statthalter

, also auch - wahlberechtigt und wählbar, den Satz vertheidigte die liberale Minorität im Land tage. Der natürliche Hausverstand läßt erkennen, daß der Gemeinde? genösse, der Fremde, welcher hier wohnt, .steuerbar ist, ein Gewerbe treibt, aber anderswo zuständig, kein wahlberechtigtes und wählbares Gemeindemitglied werden soll. Weil durch die Praxis, wenn jeder Gemeindeaenosse in den Ausschuß .wählbar und darin wahlberechtigt werden sollte, Einzelne frei gemacht würden, die Gemeinde aber an Freiheit und autonomer

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