» und so Allen zugänglich gemacht werden wird, können wir u s auf auszugweise Bei spiele beschränken, wobei wir natürlich auf jene Pro dukte besondere Rücksicht nehmen, deren Einfuhrszoll in den Zollverein sich in Zukunft, im Vergleiche zu dem bisherigen Eingangszolle höher oder niedriger stellt und mithin die bisherige Begünstigung alterirt. Vom EingangSzolle frei bleiben, wie dies im allge meinen überall der Fall ist — nur jene Erzeugnisse des Ackerbaues uno der Viehzucht in einzelnen von der Zollgrenze
durchschnittenen Landgütern, veren Wohn-und Wirthschaftsgebäude innerhalb dieser Gren zen gelegen sind; ferner HauSgeräthe, Effecten, ge tragene Kleidungsstücke, die zum eigenen Gebrauch, oder auch neue, die als Ausstellungs- oder Erbschafts« gut -c., sowie Wagen sammt den zugehörigen Zug thieren, die zum Gebrauche des Reisenden gehören. Von Baumwolle und Baumwollwaaren ist rohe frei. Baumwollgarn zahlt: ein- und zweidrähtiges rohes 2 Thlr. (statt des bisherigen allgemeinen Zolles von 3 Thlr
und eine Menge anderer Erzeugnisse dieser Gruppe sind frei (st. t3 Sgr.); dagegen zah len Zündwaaren, die bisher frei waren, IS Sgr., Eisenvitriol 3 Sgr.. Salzsäure 2'/s Sgr., Roheisen 1^/z Thlr. (st. 10 Sgr.); geschmiedetes, gewalzte« Eisen 1 Thlr. (st. 13 Sgr.); faconnirteS Eisen t Thlr. 13 Sgr. (statt 3 Thlr. und 1 Thlr.). Von Eisen- und Stahlwaaren, grobe Gußwaaren 12 Sgr. (st. 1 Thlr. und 15 Sgr.); feine Eisenwaaren, zum Be spiel Stricknadeln. 4 Thlr. (st. 10 Thlr. und Z Thlr. 3 Sgr.); Nähnadeln
, Schreibfedern, Uhrwerke 10 Thlr. (st. W-80 Thlr. und 35 Thlr.). Von Glaswaaren. gruneS HohlglaS S Sgr. (st. frei); weißeS Hohlglas 20 Sgr. (st. 3 Thlr. und i?/-, Thlr.) ; gepreßtes, geschlissenes zc. 4 Thlr. (st. 6 Thlr. und 2 Thlr.). Von Holzwaaren: Geschnittene Fournieren 15 Sgr. (st. 1 und 3'/k Thlr.) Bleistifte 4 Thlr. (st. j10 und 3 Thlr.). Bon Instrumenten: Musikalische 4 Thlr. (st. 6 und 2 Thlr.) Astronomische, optische t'/s Thlr. (st. 8 und 10'/, Thlr.) Kautschuk V» Thlr. (st. 1-/» Thlr
.). Von Kleidern und Pelzwaaren: Herrenhüte Schmuckfedern 34 Thlr. (statt 10 bis 33 Thlr.)'. Künstliche Blumen 34 Thlr. (st. 100 Thlr.). Von kurzen Waaren : z. B. Taschenuhren 30 Thlr. (st. 100 Thlr.). Leder 2 Thlr. (st. l^/a Thlr.) Feine Leder« Waaren tv Thlr. (st. 22 unv lv'/s Thlr.). Hand schuhe 13'/z Tlilr. (statt 40 und 2l Thlr). Papier. graueS:c. 1 Thlr. (statt frei) ; alles andere Papier 3'/z Thlr. (st. Z'/s unv 1 Thlr.). Pelzwert k Thlr. (st. 3 und 3'/, Thlr.). Von Seidenwaare»: S0 Thlr. (st. 110