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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 13.10.1863
Umfang: 4
können das tzeimaisrecht in einer Gemeinde erlangen. 2. Jeder Staatsbürger soll in einer Gemeinde heimatsberechtigt im. 3. Kein Staatsbürger kann in mehr als einer Gemeinde heimatsberechtigt sein. 4. Das Heimatsrecht in einer Gemeinde gewährt das Recht des ungestörten Aufenthaltes in derselben und' den Anspruch auf Arnien- vcrsorgung im Falle der Verarmung. — Die Frei zügigkeit des Individuums und die Unduldsamkeit der Gemeinde stehen sich oft feindselig, gegenüber und das Heimatsgesetz müsse deshalb hier versöhnend

das Prinzip der Freizügigkeit noth, damit unser Land, das sich neu erheben soll, auch neue Kraft gewinnen kann. Ein neues Heimatsgesetz thue schon deshalb noth, weil unser gegenwärtiges Heimatsgesetz, sogen wir es frei heraus, nichts taugt. Der Redner wirft einen Blick auf die Heimats- 8ksetzgebung Englands, welche dorr jetzt nur deshalb ^steht, damit im Falle der Verarmung ermittelt werden könne, zu welchem Kirchspiele der Betreffende schärt. Eben so kenne das belgische Gesetz Heimats- dorschriften

nicht kannten. Diese Be schränkung ist aber auch ohne Nutzen, weil das Va- gabundenthum und der Bettel hiedurch nicht beseitigt wird, sie ist im, Gegentheile schädlich, weil die Bauern oft an einzelne Dürsiige große Steuern zahlen, welche sonst dem Staate zu Gute kämen. (Bravo, sehr gut!) Der Redner erklärt, er würde, wenn wir frei wären, den belgischen Grundsätzen sich hinneigen. Aber wir seien nicht mehr frei, wir seien gebunden durch unsere Gemeindegesetzgebung. Er verwahre sich dagegen

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 21.01.1870
Umfang: 8
, wird jeder beobachtet und ausgeforscht. Hievon mögen zwei Beispiele hier angeführt werden. Einem der ausgezeichnetsten deutschen Bischöfe, der von den gewöhnlichen Schwächen klerikaler Eitelkeit frei ist, und weder mit Titeln noch mit Farbe und Kleider schnitt gewonnen werden könnte, kam der Papst jüngst — im vollen Bewußtsein jeines VicariatS Christi — mit der in zärtlichem Ton gesprochenen Frage ent« gegen: H.mas me? Welche Consequenz dann an dje Bejahung geknüpft wurde, versteht sich von selbst. Der andere Fall

in dem Gasthof, in welchem er wohnte, einen Besuch deS PolizeieommisfärS. Der selbe fragte nach seinen Documenten, worauf ihm Scheu erwiderte: „Als österreichischer Staatsbürger könne er frei im Lande herumreisen.' Nachdem er noch dem Commissär seine Adreßkarte überreicht hatte, entfernte sich derselbe wieder. Die Polizeibehörde holte sofort auf telegraphischem Wege die nöthigen Weisungen von Prag ein und in Folge dessen wurde heute Nachts Andreas Scheu im Gasthause „zum goldenen Löwen' verhaftet

der Einigung zwischen Autorität und Frei heit, in das wir Vertrauen haben, nach besten Kräf ten durchführen. Die Schwierigkeiten verhehlen wir uns nicht Der Kampf dauert fort, wenn er auch ein anderer geworden ist. Es handelt sich nicht mehr um die Frage, ob man die Freiheit gewähren wird. Darüber kann kein Zweifel mehr herrschen. Die Frei heit besteht; aber eine neue lPartei ist aufgestanden — eine Partei von verwegenen, aber überz-ugungS- vollen und theilweise wenigstens achtbaren Männern

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 10.01.1868
Umfang: 12
der Staatsbürger' bezüglich der Freiheit der Person und deS HauSrechtes' größere Bürgschasten erhalten., Die Freiheit der Person ist sonach gewährleistet und daS HanSrecht ist unverletz lich. 'Nur krast eines richterlichen Befehles kann eine Person verhaftet oder eine Hausdurchsuchung vorge nommen werden. Zur Zeit der Herrschast deS Polizeistaates stand es in Oesterreich schlimm mit der persönliche» Frei» heit. Die Behörde gebot, oft nach Willkür deS Be amten , über die Person und deren Wohnung. Der leiseste

, sich zu versammeln und Vereins zu bildeil. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt. Wir habe» bekanntlich ein Vereinsgesetz, welches von dem Abgeordnetenhause ungeachtet allen Drängens von Schmerling nicht erreicht werde» konnte. ! Jedermann hat' das Recht, durch-.Wort, Schrift. Druck oder bildliche Darstellung seine Meinung in nerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das ConcessionSWei» beschränkt werden. Ad» ministrative

ist frei. Un terrichts- und Erziehungsanstalten zu gründe» und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staats bürger berechtigt, der seine Befähigung hiez» in ge setzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche Un terricht unterliegt keiner solchen Beschränkung. Für den Unterricht in deu Schule« ist von der betreffen den Kirche oder ReligionSgesellfchast Sorge zu tragen. Dem Staate steht rückfichtlich des gesammte» Unter richts- und ErziehungSwesenS das Recht ver oberste» Leitung und Aussicht

zu. Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wähle» und sich für denselbe» auszubilden, wie und wo er will. Alle VolkSstämme des Staates find gleichberechtigt, und jeder BolkSstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache. Die Gleichberechtigung allst landesübliche» Sprachen in Schule; Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt. I» den Ländern, in welchen mehrere VolkSstämme wohnen^ sollen die öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sei

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 14.10.1867
Umfang: 4
ist. Statt dessen ist man schow in den Grundgesetzen daran gegangen» den Län dern selbst diejenigen Rechte zu nehmen, welche sie fchoaim Februarpatent besessen hatten. (LauteS Bravo!) In dem beschlösse»«» Gesetze über das Reichsgesetz drücken Sie die Länder herab und führen den schwer sten Schlag gegen die LandeS-Autonomien. Für solche StaatSgrundgesetze können wir uns bei allem iiibera- liSmuK nicht begeistern, uuser Liberalismus will auch frei in der Nationalität, frei vom Drucke , und ich sage

aufrichtig, frei vom germanischen Drucke sein. Sie -«her sind-blos in bürgerlicher nnd politischer Be ziehung freisinnig, in nationaler und autonomer RÜ«S> ficht aber nicht. Prato: Gerade daS vorige Jahr -habe den Beweis geliefert^ daß der Welsch»Tirv!er ein echter Oester reicher ist und ein starkes Oesterreich. haben will (Bravo l links), aber nicht unter det Bedingung» daß er voa Innsbruck aus in eiuer Weise gedrückt wird, in. der er sich nicht, bewegen kann. Die von den bei!» den Vorrednern

wird., Sie thun etwa» in den Wind. (Gelächter links,) Herbst : Bei aller Achtung vor der Autonomie muß ich doch sagen : eine Verfassung , welche die Staats-, bürger nicht frei macht, ist eiue schlechte Verfassung, (lebhafter Beifall links), und die österreichische Berfas« suug darf keine schlechte sein. (Großer Beifall links. Rufe: Sehr gut!) Abg. Toman schließt sich den Ausführungen de» Abgeordneten ZiemialkowSki über die Nothwendig??^ der Autonomie vollkommen an. Er fordert die Re^ gierung auf, klar

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 12.09.1867
Umfang: 10
durchdrungen: da wurde nun die hl. Reliquie, W»I»e dieCtnistknhel, ha», der hl. Stock zu Tner aus gestellt und durch 3 Woche» hindurch wallsahrteten eine 1^5<XItX.l) Pilger nach Trier, um beim Anblick des «leides den lebendigen Glauben an JesuS Ehr»luS wieder in sich wach zu r„fcn. Jetzt konnte die Frei- fleisterei ihren letzten Aersuch machen; das ka,lio»iche Volk war erstarkt; jetzt konnte die Revolution kommen, sie konnte angenblillliche Verwirrung erzeugen, aber sie konnte der Kirche

; das hat der Kaiser nicht gekonnt, das kann auch kiine ReichSverfammluug. die aus noch so viel Drpulirten bestehen mag. (Stürmischer Beifall.) Ja der Josephinismus ist todt und dir Kirche lebt und der Kaiser lebt, der Kaiser, der den Jofephinis- muS getvdtet ha«. Denn das dürfen wir nicht vergef- sen und wird Gott ihm nicht vergessen, sondern da>ijr belohnen. Als dex junge Herr dir schwere Krone des österreichischen Reiches auf s Haupt setzte, da waien seine Gedanken allein, daß er die Kirche Gottes frei

machen müsse tStü»mischcr Beifall!) Ja. meine Herren, das sage ich ihnen. Gott müßte die Kirche nichi lieben, wenn er den Kaiser nicht löhnte, daß er seine Braut hat frei gemacht. Und daß Gott Ihren lieben Kaiser so heimgeiucht seit 2l) Jahren, das thut mir leid und ich bin dennoch froh dafür. DaS ist der beste Stahl der ordentlich gehämmert wiid. Ihr Kaiser wird, so hoffe ich zu Gott, ein großer Monarch werden, wenn er fortfährt in der Treue zur Kirche, und wenn er fortfährt so muthig zu tragen

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 10
Datum: 12.09.1867
Umfang: 10
und das nennt man Freiheit. Meine H.rren, daS ist eine Lächerlichkeit. (Bravo! Br.wo!) WaS thut sie ferner? Vermit telst ihrer falschen politischen Freiheit vernichtet sie die nnveiäußerliche Freiheit der Menschheit, die soziale und religiöse Freiheit derselben. Sie sehen also, daß gerade der liberale, radikale Umsturz ven umgekehrten Weg einschlägt, als er ein schlagen sott. Die religiöse und soziale Freiheit muß eine feste Basis haben, dann gebe män die politische Freiheit frei, dann ist die Gefahr

nicht mehr groß. ES hat eS die heilige «Schrift vor Iahetausenden ver kündigt, daß das, waS mauDiSciisston und Dispu tation nennt, daö eigentliche Gebiet des Menschen sei. Hingegen daS, was die s> sie Grundlage der ge- srllschaitlichn Verhältnisse bilden soll, das hat aufge hört, die feste Grundlage zu sein. ES ist walulich jedem Sturm, jedem erbärmlichen Flibustier der Frei heit preisgegeben, (Bravo!) nämlich jeder Freiheit, die als solche gilt und keine ist. Wir stehen in dieser Beziehung

die Mitglieder hänsig Gelegenheit, die guten Flüchte dieser «aal des ?. Dängl.r, Ovn-;. Iloilompt,.. zu beobachten; die Wichtigkeit dieses VeieinS aber gehe ans der bekannten M>xi»ic der Freimaurer hervor: „Wem die Jugend gehört, dem gekört die Znkuufi.' schließlich cmpfi hlt der junge Redner noch diesen Verein zur Nachahmung und Verbreitung. Sein frei müthiges und von Ueberzeugung durchdrungenes Auf- treteu erntete den vollen Beifall der Versammlung. Zum Ausdrucke dieses allgemeinen GesühleS der Versammlung

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 20.04.1868
Umfang: 6
ist, wird die Regierung dieselben willkommen heißen.! Allein eine Ausnahme und die Forderung, das; über haupt die Regierung den Privatunterricht nicht regle, ist nicht berechtigt. Der Satz: „Die Wissenschaft ist frei' findet hier keine allgemeine Anwendung, da eS sich um Volks- und Mittelschulen handelt und dieser Satz auf Hochschulen Anwendung hat. Das aber muß feststehen, daß die Negierung oder der Staat überhaupt das Recht haben muß, bei Privatschulen auch zu sagen: gewisie Voraussetzungen müssen eintreten

stellen. Ein Vorredner bemerkt zwar, daß, wenn man auf die Eoufession der Bevölkerung, wel cher die «chule dienen soll, keine Rücksicht nimmt, darin allerdings ein wesentlicher Widerspruch gegen jede Frei heit liegen würde,- da der Schulzwang gesetzlich bestehen würde, weiln er auch uicht für den Armen faktisch elistirt, so habe ich zu bemerken: der Reiche kann Mittel und Wege einschlagen, wenn ihm die Schule nicht recht ist, und seine Kinder in^ Hause erziehen lassen; wenn der Anne aber gezwungen

ist, seine Kinder in eine Schule zu geben, wo er sür das religiöse Interesse nicht die nöthige Garantie zu haben glaubt, so ist das gewiß keine frei heitliche, sondern eine unfreiheitliche Institution. (Sehr gut! rechts.) Von diesem Standpunkte aus muß ich :m Namen der Negierung erklären, daß der Wunsch, in Rücksicht ans die Volksschule bei dieser Bestimmung eine Abänderung zu treffen, ihr als ein begründeter erscheint. In dieser Be ziehung erscheint nur das Amcudement des Grafen GleiS pach das zweckmäßigste

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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 16
Datum: 08.06.1867
Umfang: 16
. Der Abgeordnete Schneider, von dem dieser Ruf gekommen, habe ver gessen, daß in den Protestanten-Patenten bereits Frei heiten und Rechte für die Protestantische Kirche ent halten, welche denen der katholischen Kirche gleich seien, ja sie in manchen Punkten übertreffen. Ja, jenen Tag. an welchem die katholische Kirche alle Rechte und Freiheiten erhalten werde, welche der pro testantischen verliehen sind, wolle er als einen Tag deS Sieges preisen und mit einem Tedeum feiern. Mit Befremden

, daß eS nicht dahin zu bringen war, daß das ReligionS-Edikt vor das Haus gebracht werden konnte. Aber bekannt wurde das Gesetz, es ging in die Welt hinaus und die fernsten .Blätter haben sich darum gekümmert. Hätte Abgeordneter Greuier diesen Gesetzentwurf ge lesen, er würde erkennen, daß von all den Gefahren, die er für die Kirche in Oesterreich träumt, keine ein zige wirklich besteht. Wenn wir die Sache unbefan gen und frei beurtheilen, wird man wohl zugestehen, in einem aufgeklärten Staate ist es nicht möglich

, daß irgend eine Kirche — und sei eS auch die katholische —mehr Rechte begehre als jede andere Kirche. Denn Alle, die im Staate leben, sind Bürger des Staates, und welcher Religion sie immer angehören, vor dem Gesetze müssen sie gleich sein, und Gleichheit vor dem Gesetze war — im Prinzipe — in Oesterreich immer ausgesprochen — wie sie gehandhabt wurde, ist frei lich eine andere Frage. Jede Kirche, die im Staate besteht, tritt als ein Verein im Staate auf, das, unerkannte selbst ein Redner

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 04.04.1868
Umfang: 6
Forschung auf allen Gebieten, an unserem Leibe, wie an unserem Geiste, der auch nur eine Creatur ist. Ist es nicht das Bewußtsein, unserer Leistungs fähigkeit auf geistigem Gebiete, die Achtung vor dem Verstände, der sich die Naturkrast unterwirst; ist es nicht dieser Verstand, der uns veranlaßt, daß wir uns als politisch-reif erkennen, daß wir uns frei ma chen von allen Schranken, daß wir die Gleichberech tigung votiren? Ist eS nicht der Verstand, der uuS vor der Ketteu- strase und vor der Todesstrafe

durchaus verschieb dene Dinge. Wir wisse» aus Gründen, wir glaube» auf Autorität«»; Wissen fordert Fortschritt, Glaube» kann nur auf Junigkeit Anspruch machen. Darum, wegen der Grnndverschiedenheit Beider muß die Schule frei sein von der Bevormundung der Kirche. Kein Fortschritt, keine Wahrheit, keine Errungenschaft soll der Jugend vorenthalten bleiben. Wir wollen das umsomehr, als das Urtheil der tiefsten Denker lautet „Die Entwicklung der Intelligenz ist der einzige Weg zur Entwicklung

des moralischen Charakters.' (Lebhaftes Bravo!) Damit daS Kind zu einem ganzen Menschen her angezogen werde, muß in ihm die Liebe zum Wissen wachgerufen, der Verstand herausgefordert, der Keim zum selbstständigen Denken gepflegt werden. Weil daS von jener Seite, die jetzt die Erziehung beein flußt, nicht geschieht, so wollen wir die Volksschule frei machen, dabei aber auch dafür Sorge tragen, daß der Staat im Vereine mit Männern, die dem Lehrstuhle und der Familie entnommen sind, den Unterricht regele

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