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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 16.06.1862
Umfang: 4
. Zwar sagten und sagen sie in ihren Blät tern viel Schönes von der freien Gemeinde; allein diese Schwärmerei hat einen ganz besonderen Grund. Sie wollen vor Allem, daß der bureaukratische Einfluß auf die.Ge meinde abgeschnitten werde, damit, der klerikale um so un gehinderter dieselbe beherrsche. Das ist es, was sie sich unter der freien Gemeinde denken. Aber die Gemeinde, wenn sie frei sein will, darf we der bureaukratische noch klerikale Uebergriffe dulden. Das freisinnigste Gemeindegesetz

wird' eine Gemeinde nicht frei machen, die nicht frei sein will, d. h. die nicht den Muth oder nicht die Kraft hat, anmaßende Zudringlichkeit der Bureaukratie wie der Klerikalen zurückzuweisen. Früher bildete der bureaukratische Einfluß ein Gegengewicht gegen den klerikalen; in letzter Zeit, wo jener bedeutend geschwächt ist, tritt der klerikale um so mächtiger und gefährlicher auf. Die Landgemeinden in Deutschtirol sind bald gezählt, die nicht vollständig unter klerikalem Pantoffel stehen.^/Diese Gemeinden

werden also, wenn das neue Gemeindegesetz eintritt, nur den Herrn wechseln; Sklaven werden sie blei ben wie zuvor, nur daß die Knechtung durch die Klerikalen noch viel schlimmer und schmählicher ist, als die durch die Staatsgewalt. Denn die durch das Gesetz gewährte Frei heit einem ungesetzlichen Einfluß aus Trägheit oder Feig heit überliefern, ist schmählich; und der Druck der klerikalen Partei ist schlimmer, als jener der Staatsgewalt, weil die Selbstsucht und Leidenschaft dieser Partei maßloser

ist als selbst der Absolutismus.. Daß aber der größte Theil der deutschtirolischen Land gemeinden unter klerikalem Commando stehen, dafür haben wir leider mehr Beweise, als uns lieb ist. Die Klerikalen wünschten einen Landtag, auf dem die Landgemeinden so wenig als. möglich zu reden, d. h. möglichst wenige Vertreter haben sollten. Sie ver faßten also eine Petition um Beibehaltung der vier Stände und legten sie den Gemeindevorstehern zur Unterschrift vor/ Was thaten die Vorsteher der frei sein sollenden Gemein

den?^ Sie unterschrieben, sie erklärten also durch ihre sen werden sollen, vom Landtage, welcher über diö5 wichtigsten Gemeindeängelegenheiten zu entscheiden haben wird. • Sind das Männer um die Freiheit der Gemeinde/ zu wahren? Gebt heute ein. Gesetz, das die Gemeinde' frei macht, und solche Vorsteher verkaufen morgen ihre Ge nieinde in eine ärgere Knechtschaft, als sie je ertragen hat. • „Aber,' wenden die Vorsteher ein, „man hat unser Vertrauen mißbraucht, man hat uns^hintergangen!' Ein richtiger Gemeindevorsteher

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 26.11.1864
Umfang: 6
RT SS letzterm ganz konform mit 8. 4, I. bloS von den lan. deSfürstlichen frei verkäuflichen und vererblichen Ruftical- vnd Beulellehen die Rede geht, während in anderen Ländern dergleichen Lehen nicht blos vom Landeöfürsten, sondern auch von Privaten herrühren. Außerdem darf nicht verschwiegen werden , daß der Schlußsatz deS 5. 10 seinem Umfangt nach nicht so groß ist, wie der 8. 1 in seiner lit. d., worin für die Grönländer, außerhalb deS lombardifch-venetianischen Königreiches, sowohl

die Ruftical- und die Beutellehen,^ alS auch die sonstigen, ihrer Natur nach frei verkäuf lichen und vererblichen Lehen ter gesetzlichen Aufhebung unterzogen werden^ Wenn nun der.Schlußsatz auch sür die Lehen teS Z. 1 lit. b. verbindlich wäre, w <trum ist dann in jenem nicht dieselbe Textuung beibehalten, d. h. wa um sind vie Privail-ben und die im AnmeloungSunterrichte vom 9. März 1864 8. 1 lit. o. ausdrücklich hervorgehobenen sonstig«, frei verkäuflichen und srei vererblichen Lehen ausgelassen worden

? Doch auch hiervon ganz abgesehen, muß hier noch erinnert werden, daß der 8. 10 nur diejenigen Freimachungögebühren im Auge hat, welche nach dem Werthe der Lehen zu berechnen sind, während eS in Tirol Lehen gibt, die in VeränderungSsällen lediglich fixe Gebühren zu entrichten haben. Wenn aber dies wahr ist und daß eS so ist, kann jederzeit urkundlich nachgewiesen werden, so läßt eö sich nicht begreifen, wie in Tirol der Schlußsatz deS 8. 10 auf die srei ver käuflichen und frei vererblichen Ruftical- und Beutel

vom 17. Dezember 1362 „über die Art und Weise, wie die EntfchädigungS- (Fre.machungö-) Gebühr für das zur Auslösung kom mende L.henband bei Beutel-, Ruftical- und den son- *) §. IS. -Kämen bei ter Durchführung deS Gesetze« Ar ten von Lehen vor. welche sich weter den im §. s, nvck, den im im §. »0 unv h. IZ aufgestellten unterordnen, so ist «mne der analogen Gesetze».Interpretation nach tem Muster ^ Berücksichtigung cer ^rrhaltnisfe zu entscheiden.« stlgen, ihrer Ratur nach frei verkäuflichen und vererb lichen

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 13.11.1867
Umfang: 8
und unter den aufrichtigsten Segens wünschen deS heil. Vaters PiuS IX. darbringen konnte!: Es enthält 36 Artikel. In der Einleitung hecht es, daß Hie^ beiden hohen Vertragschließenden den Glauben, die Frömmigkeit und die sittliche Kraft in Oesterreich bewahren und vermehren wollen, und darum sei dieser gegenseitige Vertrag abgeschlossen. Der 17 Artikel bestimmt, daß die römisch-katholische Religion in Oesterreich aufrecht erhalten werden soll. Der 2., 3. und 4. Artikel bestimmen, daß die Bischöfe frei mit dem heil. Vater

und mit ihren Gläubigen schriftlich verkehren dürfen, und daß die Bischöfe ebenso frei in der Regierung ihres Kirchensprengels sein soll. Der 5., 6., 7. und 8. Artikel sagen, daß die Bischöfe in allen Schulen daS Recht der Ueberwachung haben, damit nichts in denselben gelehrt werde, was gegen di^ Religion und gegen den Glauben ist. Der 9. Artikel verbietet alle religionswidrigen und unsittlichen Bücher. Der 10., 11., 12., 13. und 14. Artikel be stimmen, daß in allen geistlichen Angelegenheiten geistliche Gerichte

, und der 20. bestimmt den Eid, welchen ein neu ernannter Bischof dem Kaiser zu leisten hat. Der 21. Artikel erklärt, daß eS den Geistlichen frei stehe, über ihr Ver mögt« nach ihrem Tode testamentarisch zu verfügen. Der 22.. 23., 24 . 25 . 2K. und 27. handeln von der Ernennung der Domherren und von der Besetzung der Pfarren, so wie von dem Gehalte der Pfarrer. Der 28. Artikel handelt von den Klöstern, deren Rechte geschützt werden sollen. Der 29., 30. und 31. Artikel handeln von dem Vermögen der Kirche

mit der Bestimmung, daß sie das Recht habe, solches zu erwerben und frei zu verwalten.^worauf der 32. und 33. Artikel bestimmen, welcher Art die Unterstützungen sein sollen, wenn daS eigene Vermögen der Kirche in irgend emer Weise nicht Den ersten Impuls wohl nicht! Schon unter Kaiser Ferdinand war Zarke zu Unterhandlnngtn mit Rom beauftragt. Es spricht ja die Adresse der Bisrböfe auch davon, ohne die Unterhändler zu nennen. Die Ursache de« Concordates liegt Im letzten Willen deö Kaisers Franz, daß der Friede

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 21.11.1868
Umfang: 8
sie glauben, wer? in diesen Tagen, Der frei sich fühlt von Aberwitzes Banden? Die Sterne glänzen schön in'allen Landen; Doch schweigen sie, auch -wenn wir sie befragen! - - Wo stand des Mannes Zukunft je geschrieben? . . , Welch Auge hat in Sternen sie gelesen? Und doch — ein Theil der Mahr' ist wahr geblieben: ' < Aufging ein Stern Tirols! so ists gewesen! / Der Stern, der golden leuchtet hier, und drüben, - „Die goldne Treue!' —- Hofers Glanz und Wesen! ^ Q. v. Notiz. Wer zum bevorstehenden Weihnachts

Abends, wobei bemerkt I) vom Augenblicke der in diese Dienststunden fallenden Ankunft einer Post bis zu dem oben angegebenen Zeitpunkte der Ausgabe derselben das Amt geschlossen wird. l»bc legt we^en. ohne Rücksicht auf obige Dienststunden immer mit der »Schst abgehenden Post abgefertigt werden. - -») BU allenfalls verspäteter Ankunft der Cariolpost steht es den Parteien frei. Briefe und Zei- tungen selbst abzuholen. Fahrtaxe für Reisende von Meran nach A n m e r k n u g. st.tr. Vilpian — so LZozen

zweimal deSTags hier ann.z. um8U. 45M. Vornuu.5^ U. AbdS. AuS Wien, Linz, Salzburg, Böh men ze. mir einmalum 8 U. 45 At. Norm. Fahrpcstsendungen uach der Schweiz, Vorarlberg, Nintschgan gehen ab täg lich um 9 Uhr 15 M. Von», und kom- men an täglich um 4 Udr 55 M. früh. Nerzeichniß der zum Bestellungsbezirke von Meran gehörigen Ortschaften: -Aich, Algund, Aschbach, Aschl, Berg- leitheu.Burgstall,Eremitage,Forst,Frei« berg, Gargazon, Grätsch, Hasting, Ha gen, Haßlach, Kronsbüchel, Kuens, La ders

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Volksblatt
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Seite 3 von 12
Datum: 19.09.1868
Umfang: 12
, sowie von verschiedenen zur Bienenzucht, Honig- und Wachsgewinnung nöthigen Werkzeugen, welche der land- wirthschaftliche Zentral-Verein in Innsbruck hieher gesendet, statt, und werden damit verschiedene Proben ausgeführt werden. Zu dieser Versammlung steht der Eintritt Jedermann frei; eS wird viel Lehr reiches und Nützliches vorgetragen, und so manches Neue und Prak- tische gezeiat und gelehrt werden. Die VereinS-Vorstehung deS land- wirthschaftlichen Bezirks-VereinS in Bruneck ladet daher

er über die neuen Schulgesetze sich zu frei geäußert hatte. ^Der?Reduer ging von der «Ansicht aus,.daß über Gesetzesanträge, die noch keine eigentliche für die Praxis reife Gesetze sind, ehevor -derIandtag darüber gesprochen hat, in einem konstitutionellen Staate eine freie Meinungs äußerung gemacht Lierden dürfe, indem nur unpraktische Gesetze eine genauere Kritik zu befürchten haben, während praktische eben..nur durch die .Kritik .gewinnen. WaS an der ganzen Versammlung beachtenswerthe Anerkennung yechient

, ist'die bAnnene ruhige Haltung und gesetzliche Ordnung bei dem stark gehobenen religiösen Bewußtsein, das in diesem kern haften Thalvolke tief und stark eingewurzelt ist, und um so nachhaltiger offen Md frei an das Licht tritt, wenn eS durch solcheVeAmmlungeu mit ganzem Ernste-wachgerufen wird^ Solche Versammlungen wirken nachhaltigst auf daS Äolk und werden nicht so leicht vergessen. So soll, sc muß es kommen, in Tirol, wie im ganzen Kaiserstaate; überall erwacht und »erstärkt das katholische

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