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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 06.03.1862
Umfang: 4
die Arbeit des Ausschusses leicht eine ver gebliche sein könnte. Z. 1 des Taschek'schen Gesetzentwur fes enthält z. B. die Bestimmung, daß bei Besetzung von Advokateu- und Notarsstellen ein Konkurs ausgeschrieben werden müsse. Wie. fragte sich aber der Ausschuß, wer sagt uns, daß das Haus eine Besetzung von Advokaten« stellen überhaupt beschließt, ob es die Advokatie nicht frei erklärt? Der Ausschuß beschloß eine Anfrage in dieser Beziehung an das HauS zu stellen und um es dem Hause

mit seiner Meinungsäußerung bequem zu machen, stellt der Ausschuß folgenden Antrag: «Das Haus möge be- schlichen, eö steht Jedem frei, die Advokatie auszuüben, so bald er sich den vom Staate vorgeschriebenen Prüflingen unterzogen hat unv unbcscholtcnen Rufes ist.' So erzählt der Berichterstatter des Ausschusses, Dr. Herbst, die Geschichte dcs vorliegenden Antrages, nm dann in eine Vertheidigung desselben einzugehen. Für ihn (Herdst) sei die Freigebung der Advokatie einfach eine Forderung des Rechtstaates. Die Freiheit

. Man wende gegen die Frei gebung ein, dc,ß der Erwerb zu Vieler durch dieselbe leide. Redner weist durch statistische Daten die ganze Haltlosig keit dieser unv ähnlicher Einwendungen nach. Der Beruf dcs Advokaten könne nur geachtet werden, wenn er ein freier fei. In Frankreich sei der Advokatenstand frei und in hohem Grade geachtet und geehrt. Dieser Zuwachs an Ständesehre dürfe nicht gering angeschlagen werden. Er empfehle der Versammlung den Antrag zur Annahme. Die solgenden Redner sprechen sämmtlich

bereit sein, die Rechte desselben zu vertheidigen. In Nordamerika sei die Advokatie ganz frei und der Advokatenstand erfreue sich einer solchen Achtung, daß dje Höchst:« des Staates, die Präfecten ihrer größe ren Zahl nach den Reihen der Advokaten entstammen. Auch der . jetzige Präsident der vereinigten Staaten, Lincoln, sei bis zum Antritte seiner Würde Advokat gewesen. Das Entgegengesetzte sei in barbarischen Ländern der Fall, in China zum z. B. sei der Advokatenstand verachtet und ge haßt. Daher

, meine er, sei die Achtung gegen den Advo katenstand als ein .Gradmesser der politischen Bildung eines Volkes zu betrachten. Aber, fährt der Redner fort, die Freigebung der Advokatie allein genügt nicht, unbedingte Öeffentlichkeit der Rechtspflege, unabhängige Richter, Frei, machung der Advokaten von der Zensur der Behörden — das Alles, ist erforderlich, wenn der Ädvokatenstand das werden soll, was er werden könnte^ Ohne daß diese Be dingungen aber erfüllt sind würde die Freigebung der Ad vokatie

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 27.01.1869
Umfang: 8
- seiner Rechte berauben, als weil sie durch die Gedanken freiheit zu , der Ueberzeugung - gekommen sind , daß die. heutige Lage der Dinge ein Diebstahl, eine Verletzung der Gerechtigkeit, eine von dem größern Theil der Gesellschaft ausgeübte Gewalt sei. Alle Frei geister, worunter die in Tirol nicht die letzten sind, alle Voltairianer bekämpfen das Christenthum aus keinem, andern Grunde, als weil sie durch die Gedankenfreiheit gefunden haben wollen, daß es ein Gewebe von Fabeln, von ultramontanen

zu berauben und ihm zu widersprechen (wer bürgt dafür, daß, es nirgends gelehrt wird?) - ) ' ? ^ Es nützt nicht, zu sagen, aus der Gedankenfreiheit folge nicht, 7 daß es erlaubt sei, frei: zu handeln, weil die Handlungen an den Ge setzen eine Schranke haben müssen, denn habe ich das Recht in allen Stücken frei zu denken, so kann man mir es auch nicht verwehren zu denken, daß ich meine Handlnngen frei mit meinen Gedanken in Ein klang bringen kann; ?daß die Gesetze vergebens untauglich, ungerecht

, eine Wirkung des Hochmuthes und Eigennutzes sind, daß sie mich mit Fesseln beladen, welche zu sprengen eine Ehre für mich ist. Das sind Gedanken, die- mir in den Sinn kommen können, wie sie schon mehr als Einem in den Sinn gekommen sind: wenn man mich nun lehrt, daß ich sie frei zulassen und annehmen kann, so sehe ich nicht ein, wie man mir das Recht nehmen kann, so zu handeln, wie ich denke. Wer die Ursache zuläßt, darf sich auch gegen die Wirkung nicht sträuben. -. Ich will dafür ein sehr klares Beispiel

, durch welche der Geist wieder geboren werden soll, wälzt er sich in jeder Art von Fleischeslust. - i Es ist also falsch, und' sehr falsch, daß das Denken in dem Sinne frei ist, in - welchem diese Redensart gemeiniglich genommen wkd/: und j wir haben <-im Gegentheil die5:moralische Verpflichtung, richtig zu denken, denn so fordern es die Gründe der Wahrheit, - der Ordnung, der Gerechtigkeit; das Recht, welches Gott hat, daß man ihm glaubt, wenn er sich herabläßt zu sprechen, und die Nothwendig keit

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.11.1864
Umfang: 4
- und Nebenfall zu entrichtende Giebigkeit einfach 4% zu nehmen, wonach die Frei- machungsgebühr mit 80 fl. bestimmt werden müßte. Es handelt sich also mit anderen Worten darum, ob für die Freimachung 8 oder 4% von dem gesetzlich festgestellten Werthe des Lehens, d. i. ob der nach dem amtlichen Unterrichte sich beziffernde Betrag oder die Hälfte desselben zu be zahlen ist, um ein frei verkäufliches und vererb« liches Rustikal- oder Beutellehen für immer von dem Lehenbande zu befreien. Nach den eingezogenen

. Königreiche spricht, so zeigt die unmittelbar darauf folgende Aufzählung doch genügend, daß es sich nur um die Festsetzung der Ablösungsziffer für die in Händen juristischer Personen befindlichen Lehen, für nicht veräußerliche und nicht frei vererbliche Weiber- lehen, eben solche reine Mannsstammlehen, für am Heimfalle befindliche, und für nachweisbar aufgetragene oder vom Lehenherren erkaufte Lehen handelt, die ins gesammt nur im lomb.-venet. Königreiche einer zwangS- weisen Ablösung unterworfen

werden, während sie in den übrigen Ländern von einer solchen ausgeschlossen sind. Nachdem diese Arten von Lehen nebst ihren betref fenden Ablösungssätzen aufgezählt sind. ist. gestützt auf das Resultat dieser Ablösungs-Bestimmungen wieder die Rede von den frei verkäuflichen und vererblichen Rustikal- und Beutellehen, u. z. so allgemein und ohne jeden einschränkenden Zusatz, daß eine einseitige Be ziehung auf ein einzelnes Land aus dem Wortlaute nicht gefolgert zu werden vermag, ohne dem Sinne des Gesetzes Gewalt anzuthun

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 14.07.1870
Umfang: 6
denen wir sehen, wie sehr Gott alles Knechten und jede Knechtschaft des Geistes haßt und verabscheut. Denn er selbst wird dadurch in seinem Ebenbild?, in dem für die Frei heit erschaffenen Menschen aus das Tiefste entehrt. Besonders gilt dies uns, die wir erkauft worden sind nicht mit Gold und Silber, sondern mit dem kostbaren Blut des göttlichen Sohnes von der Skla verei, in die wit durch den Abfall von Eott ge rathen sind. „Werdet nicht Knechts der Menschen, die Ihr durch das kostbare Lösegeld

erkaust worden seid', ruft uns der Apostel der evangelischen Frei heit zu. Nun möchte ich Euch fragen: Wer hat mehr Verwandtschaft mit dem Freimaurerorden, die klerikale oder die liberale Partei? Schon der Name Liberal sagt Euch, daß ihre Partei aus freien Männern besteht. Denn das Wort liberal bedeu tet frei, freisinnig, hochherzig, freigebig. Ihr seht, daß die Liberalen doch nicht ganz jene Ungeheuer sein müssen, für die man sie in Tirol gewöhnlich anschaut. Es ist allerdings wahr, daß nicht gerade

: Was will ich im Himmel und aus Erden, als Dich, o Herr, und Dich allein; Du bist mein Erblheil und der Kelch, aus dem ich die Freuden des Himmels trinke? Und betet Ihr in seliger Entzückung mit dem hl. Franz von Assist: Mein Gott und mein Alles? Habt Ihr sonst wirklich gar keine andere Sorge, die Euch am Herzen liegt, als die um das Heil der Menschen? Ach Gottl wäre dem also. Aber wir werden in den folgenden Briefen sehen, baß Manche aus der klerikalen Par tei — vielleicht ohne es zu wissen, mit den Frei maurern

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 08.02.1865
Umfang: 6
zu erwirken, wie wir auch Gorr nicht bitte» wollen, daß er uns den freien Willen nehme, weit es auf der Welt Böse gibt . . . Wir lieben bei wei ten mehr die Freiheit, als wir das Uebel fürchten, welches sie uns zusügen könnte. . Gegen die Frei heit der schlechten oder sür schlecht gehaltenen Vehreu steht die Freiheit der gegentheiligen Lehren Wir verlangen keinen Schutz! Wir leben nicht mehr in den Zeiten, in welchen die Christen genöthiget waren, den Schutz oder das Mitleid des Regenten

oder seiner Minister anzuflehen. Die Freiheit der Kirche hat ganz andere kostbare Bürgschaften in der Freiheil des Gewissens und im Wahl - nnd Petilious- rechte. . . Damit die Kirche frei sei, ist es noth wendig, daß niemand in ihre Angelegenheiten sich mische, anch nicht einmal nm sie zn schützen; sie be darf keines Schutzes, sie, welche alles beschützt.' Bei Gelegenheit eines vom Minister des Innern an die Bischöfe ergangenen Rundschreibens, in wel chem die katholischen Glaubenssätze für heilig

.,. Deschanel hat vollkommen das Recht zn schreiben wie er will.,, Aber Deschanel wurde abgesetzt, weit er ein Socialist ist. Der Mi nister hat eine Probe seines Religionseisers gcben wollen, aber er lauscht sich in dieser Beziehung.' Zwei Jahre, nnr allein zwei Jahre später, am lk. Jannar l?W Halle der „Univers' seine Segel gewechselt: er schrieb: „die Kirche mich frei sein; aber sie ist nicht vollkommen frei, wenn sie nicht die weltliche Macht in Schntz nimmt wider die Leidenschaften, welche rastlos

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 19.07.1864
Umfang: 4
auf der andern Seite Letzterer legte ein Gewicht darauf, daß eben wegen der Umtriebe der Ultramontanen nun mit der Wissenschaft ganz unvereinbar ist. Um so be dauerlicher, wenn hie und da noch Lehrer der Wissen schaft dem falschen Begriff der Standesehre huldigen, und das als Muth und Ritterlichkeit vertheidigen, was nur ein Ueberrest des Faustrechtes und der Rohheit früherer Zeiten bleibt. Ist es aber wahr, daß die Studentenverbindungen sich von dem Ueberwuchern dieser Uebelstände frei er halten können, und läßt

, auf dem ja wie auf der Jugend überhaupt die Hoffnung der näch sten Zukunft beruht, muß vor Allem sich frei und selbständig fühlen, er muß sich mit seinen Genossen verbunden als Glied eines Standes betrachten, dessen höchste Ehre in dem Wetteifer um wahre Bildung ihren Ausdruck findet. Der Studirende muß sich im Gegen satze zum Schüler, wie Studiren zum bloßen Lernen, zur eigenen freien männlichen Ueberzeugung erheben und ganz entschieden nicht blos energische Intelligenz, son dern auch ein Protestant gewählt werden müsse

in Deutschland aufgienge, aber nur aus uneigennütziger Theilnahme. Rußland und die Ultra-Skandinavier schätzen gleich hoch die Be deutung Dänemarks im Vereine mit Schweden und Norwegen. Die obige Ansicht sei aber weder hier, noch, wie der Beschluß des Storthing beweist, unter den für dieselbe einstehen lernen. Alles das wird durch die Verbündungen ermöglicht. In ihnen allein fühlt er sich frei und selbständig und zum Wetteifer ange spornt. Das Jurare in verba magistri erhält durch den freien Austausch

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 24.05.1865
Umfang: 4
des Zollvereins, ohne eine Be günstigung dafür zu erhalten, während der österreich. Vertreter auf der Konferenz ausdrücklich erklärte, er könnte solche Differenzialzölle nicht vertreten. Redner verwahrt sich wiederholt dagegen, daß er als Schutz- zöllner spreche, die Frage, ob Schutzzoll oder Frei handel, habe mit der vorliegenden Frage gar nichts zu schaffen. Redner führt eine Reihe von Zollsätzen an, wie sie der Vertrag normirt und sucht nachzuweisen, daß aller Vortheil auf Seite Preußens

, welches jede seiner Industrien zu schützen bemüht sei, welche export- fähig ist, und frägt, ob das die Prinzipien des Frei handels sind, welche rings um unsere Grenzen blühen? Redner findet es herabwürdigend für einen Staat, seine Gesetzgebung zu binden, indem er sich verpflichtet, Ex portprämien einzuführen. Man solle dem eigenen Lande überlassen, volkstümliche Prinzipien anzuerkennen oder nicht. Im Art. 25 (eventueller Eintritt in den Zoll verein) findet Redner den Hauptgrund, warum eigent lich der Vertrag abgeschlossen

Zollsätze für gut hält, so möge man sie selbst festsetzen, wozu den Vertrag mitnehmen. Man möge die Industrien nicht kontumazirrn, man möge sie hören, wenn man ihnen vielleicht auch nicht Recht geben könne. Man füge zu der schon hinreichenden Verbitterung nicht noch eine neue hinzu. Er spreche nicht vom Stand punkte des Schutzzöllners, nicht von dem des Frei händlers, sondern vom österreichischen Standpunkte. (Lebhafter Beifall.) Sektionschef Frhr. v. Hock: Wenn eine Zollreform nicht nöthig wäre

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 11.06.1870
Umfang: 8
soll für die. künftige Verfqssungsform maßgebend sein. So will es der Kaiser. Damit aber dieß geschehe, muß die Antwort des Volkes auch, frei von jedem Irrthum oder Zwang ertheilt werden. Es handelt sich, soll wirklich unter den Völkern der Friede eintreten, soll Ordnung und Ruhe in der großen unter dem Scepter der Habsburger stehenden Völkerfamilie wieder einkehren und das Ganze durch Einigkeit er starken, daß der Wille des Volkes unverfälscht zum Ausdrucke ge lange. Die Wahrheit muß in die Oeffentlichkeit

für ein bestimmtes System, wie es eben nur gewissen Herren taugt, die am Ruder sitzen, haben zu unterbleiben. Der Druck von Oben auf die untern Schichten der Beamtenwelt und der-Druck dieser auf bestimmte Kreise der Be völkerung hat aufzuhören, denn die Wahrheit, die der Monarch will, läßt sich nicht von Oben kommandiren und auch nicht mit Drohungen und täuschenden Versprechungen und Vorspiegelungen aller Art auf zwingen. Die Wahrheit muß frei von Innen herausdringen, ganz so, wie sie in jedem einzelnen

Individuum sich findet. Frei wähle jeder nach seiner Ueberzeugung, damit der unverfälschte Wisse des Volkes zum Ausdrucke gelange. Die jetzige Regierung verlangt kein Vertrauensvotum, sie strebt auch nicht darnach, sich auf Grund der Wahlen zu halten. Hat das Volk sich ausgesprochen, so hören die gegenwärtigen provisorischen Zu stände auf, die Neugestaltung auf einer neuen, und wie wir hoffen, soliden Basis beginnt dann. Mit dem Aufhören des Provisoriums tritt auch die Regierung ab. Sie bedarf

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 16.01.1869
Umfang: 10
und wäbrenv des selben aus dem geiuriusamcn Kriegsbudget zu bekleide», auszurüsten und zu veipflegen. Wenn die iu diesem Paragraphe angeführten Frei willigen die für Ncserve- und Landirchroffizierc vorge schriebene Prüfung cnlspreck-ciid abgelegt nnd den ein jährigen Dienst vollstreckt haben, sind sie nach Maßgabe der bestehenden oder eintretenden Abgänge und nach ihrem Stange als OffzkcrSasvirautcii zu Reserveoffizieren zu ernennen. Diese Offi,iere find innerhalb ihrer weiteren Wehrpflicht noch zu drei

in Wiililällpiiälcrn, Velerinärc als thierärziliche Praltikonteii bei einem Eavollerie- oder Artillerie - Zlie^i- mente oder bei einer Fuhrwesens - Jeldcöeadron leisten, wenn sie die Befähigung dazu nachweisen. Im Kriege werten dieseUe», rn Uebereinstimmung mit ihrer Dienstpflicht, entweder im s.cdcnden Heere (Kriegöinoriue) oder in der Landwehr, auch in Felv- oder anderen Spitälern verwendet. 24. Pharmeaccuien lknwn den einjährigen Frei- willigendienst in den Militäravolheken leisten und werden im <i>iege analog

entfernt, führt ein reckt guter Gehweg und die Fahrstraße für die Equipagen nach Obermais vorbei. Obige Villa des Hrn. v. Weinhart, nun der Vollendung nahe, ist ohne Zweifel die schönste und eine Zierde von Obermais. Ein Prachtbau von Außen, höchst komfortabel und wahrhaft fürstlich eingerichtet im Innern, kommt er in Mitte eines weitläufigen Gar tens von Blumengewächseu und grünendem, zum größten Theile immergrünen Gebüsche zu stehen, frei in der Sonne Morgens wie NackmittagS. Es soll auch, kaum

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 23.05.1863
Umfang: 10
Ge wicht beigelegt werden soll. Wenn dieß bisher nicht geschehen sein sollte, so ist es wahrlich nicht Schuld deS Gesetzes, sondern nur die einer unrichtigen Auslegung desselben von Seite der Behörden. Mit dem dritten Beschlusse wegen Einführung frei williger Gewerbs-Genossenschaften ist man, insoweit sich dieselben hauptsächlich auf die Zwecke der Beleh rung und wechselseitiger Unterstützung beschränken, wohl einverstanten; allein dermalen ist ihre Einfüh. rnng durch den Umstand gehemmt

, daß die Hauptfrage, ob diese Einführung zwangsweise oder freiwillig zu erfolgen habe, noch in der Behandlung des Reichs- raths schwebt; denn es ist wohl klar, daß eine zwangs weise Genossenschaft anders beschaffen sein muß, als eine freiwillige. Wir würden jedenfalls für das Prinzip der Frei willigkeit plaidiren, denn Zwang in solchen Dingen ist stets verhaßt. Wir sahen selten gute Früchte sol chen Vereinen entsprießen, die nur durch Zwang zu> sammengehalten werden mußten. Ein Grund aber ist vorzüglich

, welcher die Schrecken der Gewerbefreibeit zu mäßigen im Stande ist. Merau, 22. Mai. Auf dem hiesigen k. k. Kreis- hauptschießstande beginnt zu Ehren des Herrn Bürger meisters Dr. Gottlieb Putz am 3t. Mai ein Frei- schießen, zu welchem der Herr Generalmajor und Lan- desvertheidigungs - Oberkommandant Johann Graf v. Castiglione, Ehrenbürger der Sta)t Meran, die Best gaben gespendet hat, und zwar: das erste von 30 fl., das zweite von 20 fl. und ein Würgerbest von 10 fl., sämmtlich mit Zierden. Außerdem Schleckerbeste

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 02.06.1865
Umfang: 4
machen wird. — Der Berschwörungs-Proceß nimmt ununterbrochenen Fortgang; Berichterstatter werden frei zugelassen und die Verhandlungen des Ge richtshofes täglich veröffentlicht. Auch die am ersten Tage den 12. d., gemachten Aussagen sind nachträg lich pnblicirt worden. Mehrere Zeugen deponirten, Booth uud George Saunders in Canada zusammen und in Unterhaltung gesehen zu haben; Booth habe auch geheimen? Zusammenkünsten südstaatlicher Offi- ciere in Stanton, Virginien beigewohnt. Alle vor Gericht gebrachten Angeklagten

e empor. Jetzt warf sich Juven auf die Knie nieder und rief: „Dieser Teufel halber soll -in solcher Engel nicht geopfert werden.'' „Sprich frei heraus', bemerkte der Inquisitor, „dein Gefährte Regnanlt hat bereits gestanden. Capitän Jacanes Pierre. . .' „Ja, ja', stöhnte Juven, noch immer den Blick auf Angelika geheftet, „Jacques Pierre ist daS Oberhaupt dieser Verschwörer.' „Und welcher Tag war zur Ausführung Eures Vor habens bestimmt?' „Der Himmelfahrtstag, in der zehnten Stunde der Nacht

und dann ist Alles vorüber.' Die beiden Liebende» erhoben sich voll Ergebnna. Erstaunt sahen sie dicht vor sich ein Kanffarteischiff, an dessen Fallrepp die Gondel angelegt hatte. „Was bedeutet dies?' fragte Jnven, indem er zö gernd stehen blieb, während er sah, daß der Kapitän des Schiffes mit der tiefsten Ehrerbietung von dem Manue, der die Beiden hierher gebracht halte, eine schriftliche Ordre in Empfang nahm. ..Ihr seid Beide frei', sagte der geheimnißvolle Führer. „Dieses Schiff, welches in einer Stunde die Anker

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