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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 24.12.1864
Umfang: 10
und Saturn befindliche Urfahr mit der Bestimmung nach Bozen. Kaum an das linke Etfchufer angelangt, stürzte der Heuwagen und fiel auf den Urfahrpächter und theilweise auch auf sei nen Knecht. Ersterer blieb auf der Stelle todt, letzte rer wurde bedeutend beschädigt. Verordnung an vie k. k. Bezirksämter von Tirol, unv Vor arlberg, dann an die Stadtmagistrate Innsbruck, Bozen, Trient nnd Roveredo, den Loostausch oder die Stellung eines Ersatzmannes durch frei willige Landesschützen bei der Heeresergänzung

Heeres er- gäuzuug zu erfolgen habe, ist in dem gleichzeitigen Erlasse Z. 9/L. D. (s. weiter unten) enthalten. III. Der Eintritt als Freiwilliger nmß jedoch von Seite desjenigen, der sich auf die angegebene Art von der Einreihung in das Regiment frei machen will, schon vor der Losung sür die Heeresergänzuug erfolgt sein, da es in der A. h. Entschließung ausdrücklich heißt: „wenn das Los einen freiwilligen Landesschützen trifft.' Denjenigen, welche nach der Losung, ««un gleich

noch vor dem Asseutirungstage sich als Frei- , willige melden, kann die fragliche Begünstigung nicht mehr zugestanden werden. IV. Die Bewilligung zum Lostausche oder zur Stellung eines Ersatzmannes hat der zur Ein reihung in das Kaiserjäger-Regiment berufene frei willige Landesschütze bei seiner politischen Stellungs behörde (Bezirksbehörde) längstens am letzten Tage vor dem Tage der wirklichen Einreihung münd lich oder schriftlich anzusuchen, und es muß längstens am Tage der Einreihung (Assentirung) ein den ge setzlichen

. Ob der Lostauscher ei» frei williger, oder ein durch das Los berufener Landes schütze ist, ist nach der A. h. Entschließung gleich; allein dermalen und bis nach erfolgter Constituiruug der Landesschützenkompagnien wird es nur ein freiwil liger Landesschütze sein können. Die Anmeldung als Freiwilliger kann jedoch von Seite desjenigen, der als Lostanscher znm Regimenre eintrete» will, nicht blos bis znm Tage der Losung, sondern selbst bis zum Tage der Assentirnng erfolgen. Erst iu deu folgende» Iah ren können daun

auch solche Landesschützen, welche bei der ersten Losung ihrer Altersklasse zu deu Landes schützen nach dem Lose eingereiht worden sind, bei einer allfälligen zweiten Losnng im Wege des Los tausches sür eine» andern aber freiwilligen Laudes- schützen desselben Losungsdistriktes beim Regiments eintreten. VI. Derjenige, der als Ersatzmann für einen frei willigen Landesschützen beim Kaiserjäger-Regiment ein treten will, muß: a) selbst ein Landesschütze sein, und zwar k) des nämlichen Koulpaguie-Bezirkes

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