Güter zu verfertigen, welche niemand verkaufen, noch beyseite schaffen darf. Nach der zwölften darf nie mand ohne Paß aus der Stadt oder über den Fluß gehen. Die dreyzehnre verbeut, zweyerley Preise auf die Waaren zu setzen, sie für Geld wohlfeiler als für Assignaten zu verkaufen; diejenigen, welche sich wei gern, die Assignate zum vollen Preise an zunehmen, ihren Credit schwächen, oder sie verfälschen, sollen vor die Tribunale in Frankreich gebracht werden, u. f.w. V 0 t) l e n. Vosen, den 17. Aug
. Man versichert, der Kaiser werde bald selbst wieder zur Armee komen. Die Niederländer sind beinahe zur Verzweif lung gebracht, und deswegen sind die Franzosen sehr auf ihrer Huth, und schaf fen nach Frankreich, was sie können, weil sie wahrscheinlich voraus sehen, daß ihr Aufenthalt daselbst nicht mehr lange dau ern werde. An Pferden haben sie aus den Niederlanden bisher allein 18000 Stück ausgehoben, und gleich nach Frankreich geschickt. Au» dem kaiserl. Hauptqvartiee Schwezmgen den ZO. Aug. Am 28' dieß