Jo- bann Josepd, Joseph Jgnaz, Franz Zaver, Franz Jo seph, Peter AloiS, Joseph Anton, Christian, Eölestina, Josepha, Regina, Pelcr Lorenz und Theodor VaUaster verstorben. O» nun sich der Erstgenannte unbekannt wo in Frankreich aushalten solle, so wird derselbe erinnert, sich binnen einer Jahresfrist bei diesem Gerichte um so ge- ,visier zu melden, und die dirßfällige Erböerklärung ein zureichen , cilS witrigenS auch ohne dessen Beikommen die Verlassenschast mii deu sich gemeldeten Erben
3. im Departement du Doubs zu Frankreich aufhol ten sollen, so werden dieselben erinnert, sich binnen einer Jabreösrist bei diesem Gerichte umso gewisser zu melden, und die dießfällige ErbSerklärnng einzureichen, alS wi drigenfalls auch ohne deren Beikommen die Verlassen- fchafl mit den sich gemeldeten Erben und dem für die ge sagten Abwesenden in der Person dcS Ebristian Bru- nold, Färber von St.Gallenkirch, aufgestellten Kurator abgehandelt werden würde. K. K. Landgericht Monlafon. SchrunS, den 3!. Dez. 1342