Mittwoch, den 1. August 1S2S. .Alpen zeIlu n g' Seite 3 Mitteilungen des Mist. Verbandes der Kaufleute Zertifikate für die Karkoffeleinfuhr nach Frankreich Den Interessenten wird zur Kenntnis ge bracht, daß die Generaldirektion des französi schen Zollamtes mit ihrer Note vom 4. Juli ds. Jrs. bestimmt hat, daß die fitopathologischen Zertifikate, lvelche die Kartoffeln, die direkt oder indirekt von einein Lande herkommen, in dem die Skabies herrscht, den Ursprungszeug nissen gleichzuhalten
sind, was die Verzollung anbelangt, vorausgesetzt, daß sie alle wesent lichen Angaben enthalten, die a^f diesem letz teren aufscheinen müssen, damit^sie als gültig betrachtet werden können. Die fitopathologischen Zertifikat«, die unter dieser doppelten Bestimmung vorgelegt werden, müssen der Legalisierung durch die Konsulats behörde unterzogen werden. Einfichr tierischer Produkte nach Frankreich mittels Postpakelen Das französische Landwirtschaftsministerium hat die Generalzolldirektion ermächtigt. Post pakete
, die vom Ausland nach Frankreich ge schickt werden und tierische Produkte (Fleisch- , salate, Wurstwaren. Konserven usw.) enthalten, .von der sanitären Gernzbefchau und.der Vor lage des Sanitätszertifikates zu befreien. Der Abschaffung von Iolleinschränkungen entgegen > Unter dem Vorsitze des Präsidenten der Proi- bitionskonferenz. Herrn M. Eolijn, haben 26 Staaten den Zusatzvertrag zur internationalen Konvention über die Abschaffung der Proibi- tionen und Einschränkungen bei Ein- und Aus fuhr unterzeichnet
. Es handelt sich um folgende Staaten: Oesterreich, Belgien, Chile, Dänemark, Aegypten, Esthland, Deutschland, Japan, Lett land, Luxemburg, England. Indien, Italien, Finnland, Frankreich, Niederlande, Polen, Portugal, Jugoslawien, Rumänien, Siam, Schweden, Schweiz, Tschechoslowakei, Türkei .und Ungarn. Norwegen hat seine Zustimmung binnen kurzem in Aussicht gestellt. Die Vereinigten Staaten haben eine Frist für ihre Entscheidung verlangt, da sie die Kon vention eingehender zu studieren gedenken. So fern
. Die Ratifizierungen und Zustimmungen müssen vor dem 30. September 1,929 dem Generalsekretariat des Völkerbundes übermittelt werden, was die Jnkrafttretung der Konvention für den 1. Jänner 1930 ermöglichen wird. Sofern die eine oder andere Zustimmung ausbleiben sollte, wird es zu einer Besprechung kommen, um zu sehen, ob nicht die Durchfüh rung einer Konvention mit geringerer Trag weite möglich wäre. Inzwischen haben 18 Staaten, nämlich Oester reich. Jugoslawien, Belgien, Frankreich, Ita lien. England, Dänemark