» pflichtet ist, im Spitale vorschrlstmäßig zu resioiren, sind folgende: s. Ein jährliches Honorar von 160 fl. E. M. Ii. Wohnung, Wett, Wäsche, Holz, Licht, Früh- stück, Mittag» und Nachtessen und die nöthige Bedie nung. o. Das gewöhnliche Stipendium für die beil. Messe, die er täglich in der Spitalkirche zu einer bestimmten Stunde zu. lesen und für die Stifter zu applizi- ren hat. ^ . Fürstbischofs. Ordinariat Trient, den 20. Juni 1347. Freinadimetz, Generalvikar. z Kuratel-Edikt. Nr. 3970
am LL. Juli d. I. S Uhr Früh bei dem unter fertigten k. k. Landgerichte die öffentliche Bersteigerung abgehalten werden wird, »»zu ollfällig« Bauunterneh mer zu erscheinen mit der Bemerkung eingeladen wer de« , daß jeder vpr seinem Anboth» »in Reugeld von SS si. SV kr. C. M. zu v«ponir»n hat. ES «rrden auch geheim» Offerte angenommen, wel che bis am vorletzten Sage vor der Versteigerung entwe der bei dem wobllSbl. k. k, KreiSamte oder bei dem unt. , terzeichneten k.k. Landgerichte versiegelt