12-0 33 3 K 20 h 1 „ 60 33 1 » 80 33 5 „ 60 33 4 » 40 n 1 „ 80 33 1 „ 60 37 6 „ 60 33 4 „ — 33 4 „ 40 ?3 3 „ 20 33 4 „ , 80 33 4 „ — 33 4 , 80 33 1 „ , 80 37 6 „ , 60 77 3 „ 20 33 1 « , 60 7? 2 - r 51 , 40 77 1 r , 80 37 4 , , 40 37 2 .. 7? 4 , , 80 33 1 , , 60 33 1 , , 80 >3 ■ 6 , , 80 37 J ! 60 33 4 „ 40 3? Diese Gebühren verstehen sich bei Tag und sind für Botengänge bei Nacht d. i. zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr früh noch BO'Yo der vorstehenden Taxe zu ent richten. Auszug aus der Dienstboten-Ordnung. § i- Dienstvertrag und Darangabe. Der Dienstvertrag erhält seine Giltigkeit durch die vom Dienstgeber verabfolgte und vom Dienstboten an genommene Darangabe. Die Darangabe wird in den Lohn eingerechnet, wenn nicht etwas anderes bedungen wird. Die einseitige Zurückstellung der Darangabe hebt den Dienstvertrag