Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
aus Schlanders folgte. Bezüglich der jetzigen Verpflichtungen eines hiesigen Früh- Messers muß derselbe in seiner dreifachen Eigenschaft, als Bene- fiziat der Sebastiani-Bruderschaft, als Schloßkaplan, und als Früh- Messer betrachtet werden, a. Als Bruderschastsbenefiziat Hai er wöchent lich jeden Montag die hl. Messe für die Stifter und Guttbäter der St. Sebastiani-Bruderschaft zu applizieren, ferner an jedem Donners- tage zur Quatemperzeit ein Amt mit derselben Intention zu halten, ebenso am Feste
des hl. Nikolaus, als Hauptpatrozinium dieser Kapelle, ein Amt halten für Stifter und Gutthätcr; ebenso bei Anwesenheit der Herrschaft in der hl. Nacht ein Amt, endlich an den Churburg'schen Familienfesten, nämlich am Feste Kreuzerfindung und Kreuzerhöhung, und am Feste des hl. Ap. Jakobus. Die Vespern und Räucherungen im Schlosse Churburg, wie sie früher üblich waren, finden jetzt nicht mehr statt c * Als Früh messer hat er an hohen Festtagen zu levitieren,