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Unterinntaler Bote
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Seite 3 von 10
Datum: 05.05.1899
Umfang: 10
verlieh weiters Florian v. Waldaus, seinen Erben und Nachkommen zur Wahrung der Würde „die Behausung, Weingärten, Äcker und Wiesen, so früher Eigen des ehrenwerthen Mopses von Butzla ge wesen, mit allen Rechten und allem Zugehör, ferner die jüdische Synagoge und das an dieselbe anstoßende Haus des Juden Isaak, sämnltliche in der Stadt Stuhl weißenburg gelegen." Florian v. Waldaus und seine Nach kommen erhielten zugleich das 'Recht, diese Güter nach Be lieben veräußern zu können. (Der lateinische Text

der hier angeführten Urkunde ist mit beigefügter deutscher Über setzung 1895 vom hiesigen Stadtmagiftrat als Neujahrsent schuldigungskarte ausgegeben worden.) In' demselben Jahre 1490 hatte Maximilian (am 9. Oktober) Florian v. Waldaus auch die Pflege der Herr schaft Schönau übertragen; diese Herrschaft wurde Ende Jän ner des folgenden Jahres (1491) von Kaiser Friedrich de finitiv an Waldaus verliehen. Der Titel „v. Waldenstein" stammt vom Lehensschlosse gleichen Namens in Württemberg. Mader fügt dem folgende

(aus der Valentin v. Waldauf'schen In ventur d. d. 20. Februar 1629), welche Schriften der hoch selige Pfarrer Valentin Felder (von Anras) aus dem Archiv des Gerichtsschlosses zu Anras erhoben und dem Schrift steller dieses Werkes zugeschickt hat, allwo folgende Forma- lia in den brieflichen Gerechtigkeiten Nro. 7 Vorkommen: „wiederum Florian von Waldauf vom Kaiser (i. 6. damals Röm. Königes) Maximilian I. in Latein gegebene kaiserliche Freiheit, darinnen er zum Ritter geschlagen und etliche Häuser und Güter

) ist auch manglbar, so wohl der Lehnbrief um Mannslehen in Würtemberger- land ist nicht vorhanden." Aus diesem folget, daß Florian

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