Behandlung die Be völkerung durch ihre Organe erfährt. Am Sonntag, den 2. Mai, feierte die Neu- markter freiwillige Feuerwehr in herkömmlicher Weise das Florianifest, dessen Abschluß ein Konzert der Feuerwehrkapelle im Garten der Kinderbewahr- anstalt bildete. Zu dieser Feier waren vom Kom mando der Feuerwehr einige ortsansässige Bürger- sowie die Geistlichkeit eingeladen worden, welche den auch der Einladung, wie in Friedenszeiten, > Folge leisteten. Zu diesen setzten sich auch drei Mitglieder
des Kommandos der Feuerwehr an den für die geladenen Gäste reservierten Tisch. Hier sei noch bemerkt, daß das Gartenfest durch öffent liche Plakatierung, welche zur Teilnahme alle Orts bewohner, sowie Freunde und Gönner der Feuer wehr gegen Entrichtung der Eintrittsgebühr ange kündigt wurde, einlud. Auf Grund dieser öffentlichen Einladung war vor dem Erscheinen der geladenen Gäste der Regieruugskommissär von Neumarkt, Herr Dr. Trenner, in Begleitung seiner Frau Gemahlin und einiger italienischer Offiziere
erschienen. Die genannten Herrschaften wollten sich an den für die geladenen Gäste reservierten Tisch niederlassen, wurden jedoch vom Kommandanten der Feuerwehr in höflicher Weise darauf aufmerksam gemacht, daß der Tisch reserviert sei. Daraufhin nahm der Herr Kommissär samt Begleitung an einem Nebentische Platz und blieb bis zum Schluß des ersten Teiles des Konzertes, worauf er sich samt Begleitung entfernte, während die geladenen Gäste weiterhin verblieben. Und nun kommt das Merkwüdige
: Am darauffolgenden Dienstag, den 4. Mai, zitierte der Herr Kommissär Dr. Trenner den Ehrenhauptmann der Feuerwehr, den Schriftführer derselben und noch weitere zwei Herren, die zwar zur Feuerwehr in keinerlei offiziellen Beziehung stehen, jedoch auch von den geladenen Gästen waren, in die Kommando kanzlei der Carabinieri und hielt ihnen in sehr er regtem Tone eine energische Standrede. Der In halt derselben war folgender: er betrachte die ganze Veranstaltung als eine öffentliche Demonstration gegen ihn, nachdem
werden, wobei er aber von vornherein bestimmte Rechtfertigungen kategorisch ablehnte. Auf die Frage z. B. warum bei seinem Weggänge ein Marsch ge spielt worden sei, bemerkte er schon im voraus, er lehne die Rechtfertigung mit einer „Draufgabe' entschieden ab. Einem anderen Herrn, der in keiner offiziellen Beziehung zur Feuerwehr steht, machte er zum Vorwurf, daß er der Einladung Folge ge leistet habe, ohne sich vorher zu vergewissern, ob der Herr Kommissär auch eingeladen sei. Hier sei bemerkt