abgenrteilt der Unternehmer bei Störungen und Unter- und harrt noch etwa ebcnsovielen, die wegen brechungen, ferner bezüglich Streitigkeiten bei dieser Ucbertretung zur Anzeige gebracht mangelhaftem Funktionieren der Meß- und wurden, die gleiche Beschecrnng. Daß die Zählapparate. Behörden und Acmlcr in Ausübung ihrer Der dritte Punkt behandelt die Frage der Pflicht hiebei nicht das Bessere haben, ist Ein- und Ausfuhr elektrischer Energie, leicht begreiflich, und doch wollen viele Leute, Der vierte Punkt
sind. Bezüglich der Zuerkennung der Gemein nützigkeit wurde beantragt, dieselbe nicht nur gemeinlichen Unternehmungen zuzuerkennen, sondern auch allen jenen Werken, die wirt schaftliche Bedeutung haben. Als zuständige Behörde wäre jene zu normieren, welche schon nach der Gewerbe ordnung das Projekt zu genehmigen hat. Ferner wäre den als gemeinnützig erklärten .... ... Unternehmungen das Mitbenützungsrecht österreichischen Armee ab. Er erzählt, daß öffentlicher Sachen sowie das Enteignungs- er noch abends beim
von Servituten und dringlichen Rechten an beweglichen Sachen, und zwar nicht nur hinsichtlich der Leitungen, sondern auch bezüglich der • Be triebsstellen cinznräumen uns ihnen auch das ausschließliche Recht zur endgiltigen Abgabe von elektrischer Energie an dritte Personen zu gewähren. Bezüglich der Konzessionsdauer beantragt die Vereinigung, daß alle Unternehmungen er übcrbringt ein zerbrochenes Glas und des Staates oder öffentlicher Körperschaften, sagt : „Das. schickt Ihnen der Kronprinz und ferner
Erwerbsteuer zucrkannt wird, ferner vom Zcitpnnkl, von welchem die Stenerpflicht beginnt, eine Herabsetzung der Steuer um die Hälfte, Befreiung von Stempeln und un mittelbaren Gebühren, mindestens in dem Ausmaße, wie bei den Lokal- und Klein bahnen, gewährleistet wird. Eine gesetzliche Garantie für die Verzinsung und Amortifierung zu leichterer Finanzierung derartiger Anlagen wurde nicht empfohlen. Die Schaffung eines ständigen Elektrizitäts- ratcs wurde empfohlen und zwar mit dein Wirkungskreise