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Maiser Wochenblatt
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Seite 6 von 12
Datum: 24.10.1908
Umfang: 12
abgenrteilt der Unternehmer bei Störungen und Unter- und harrt noch etwa ebcnsovielen, die wegen brechungen, ferner bezüglich Streitigkeiten bei dieser Ucbertretung zur Anzeige gebracht mangelhaftem Funktionieren der Meß- und wurden, die gleiche Beschecrnng. Daß die Zählapparate. Behörden und Acmlcr in Ausübung ihrer Der dritte Punkt behandelt die Frage der Pflicht hiebei nicht das Bessere haben, ist Ein- und Ausfuhr elektrischer Energie, leicht begreiflich, und doch wollen viele Leute, Der vierte Punkt

sind. Bezüglich der Zuerkennung der Gemein nützigkeit wurde beantragt, dieselbe nicht nur gemeinlichen Unternehmungen zuzuerkennen, sondern auch allen jenen Werken, die wirt schaftliche Bedeutung haben. Als zuständige Behörde wäre jene zu normieren, welche schon nach der Gewerbe ordnung das Projekt zu genehmigen hat. Ferner wäre den als gemeinnützig erklärten .... ... Unternehmungen das Mitbenützungsrecht österreichischen Armee ab. Er erzählt, daß öffentlicher Sachen sowie das Enteignungs- er noch abends beim

von Servituten und dringlichen Rechten an beweglichen Sachen, und zwar nicht nur hinsichtlich der Leitungen, sondern auch bezüglich der • Be triebsstellen cinznräumen uns ihnen auch das ausschließliche Recht zur endgiltigen Abgabe von elektrischer Energie an dritte Personen zu gewähren. Bezüglich der Konzessionsdauer beantragt die Vereinigung, daß alle Unternehmungen er übcrbringt ein zerbrochenes Glas und des Staates oder öffentlicher Körperschaften, sagt : „Das. schickt Ihnen der Kronprinz und ferner

Erwerbsteuer zucrkannt wird, ferner vom Zcitpnnkl, von welchem die Stenerpflicht beginnt, eine Herabsetzung der Steuer um die Hälfte, Befreiung von Stempeln und un mittelbaren Gebühren, mindestens in dem Ausmaße, wie bei den Lokal- und Klein bahnen, gewährleistet wird. Eine gesetzliche Garantie für die Verzinsung und Amortifierung zu leichterer Finanzierung derartiger Anlagen wurde nicht empfohlen. Die Schaffung eines ständigen Elektrizitäts- ratcs wurde empfohlen und zwar mit dein Wirkungskreise

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 6 von 8
Datum: 24.10.1908
Umfang: 8
der Stromliefcrungsverträgr, Haftung der Unternehmer bei Störungen und Unterbrechungen, ferner bezüg lich Streitigkeiten bei mangelhaftem Funktionieren der Metz- und Zählapparate. Der dritte Punkt behandelt die Frage der Ein- und Ausfuhr elektri- scher Energie. Der vierte Punkt die Frage der Einräumung besonderer Begünstigungen wie Steuer befreiung, Finanzierungserlcichterungen durch die Staatsverwaltung an Ucberlandzentralen, um deren geteilt. 1. Gruppe der Gemeinden, 2. Gruppe der von Energie, 3. Erlatz eines Gesetzes

Jahresversammlung schriftlich unterbreitet. Bei dieser Jahresversammlung waren 52 Elektrizitätswerke vertreten, von denen mehr als ein Drittel gemein- !ich sind. Bezüglich der Zuerkennung der Gemein nützigkeit wurde beantragt, dieselbe nicht nur ge- meinlichen Unternehmungen zuzuerkennen, sondern auch allen jenen Werken, die wirtschaftliche Bedeu tung haben. Als zuständige Behörde wäre jene zu normieren, welche schon nach der Gewerbeordnung das Projekt zu genehmigen hat. Ferner wäre den als gemeinnützig

alle Unternehmungen des Staates oder öffentlicher Körperschaften, ferner Privatunternehmungen, welche Dampfkrafi verwen den, zeitlich unbeschränkten Konsens erhalten. Der Konsens jener privaten elektrischer Unternehmungen, welche Wasserkräfte ausnützen, soll sich auf eine Dauer von 60 bis 90 Jahren erstrecken. Erwirbt jedoch der Staat oder eine sonstige öffentliche Kör perschaft ein Prioatunternehmen, so soll die Be schränkung der Konzessionsdauer hiedurch entfallen. Diesen Bestimmungen soll rückwirkende Kraft

von der besonderen Erwcrbjteuer zuerkannt wird, ferner vom Zeitpunkt von welchem die Steuerpflicht beginnt, eine Herab setzung der Steuer um die Hälfte, Befreiung von Stempeln und unmittelbaren Gebühren, mindestens in dem Ausmaße, wie bei den Lokal- und Klein bahnen gewährleistet wird. Eine gesetzliche Garantie für die Verzinsung und Amortisierung zu leichterer Finanzierung derartiger Anlagen wurde nicht empfohlen. Die Schaffung eines ständigen Elektrizi tätsrates wurde empfohlen und zwar mit dem Wirkungskreise

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