getroffen wer den kann. Es kann sich nur um zwei Wählkörper im Lechtal, und zwar Stanzach fi'ir die Gemein den Forchach. Stanzach, Vorderhornbach, Hinter hornbach und Elmen, ferner Holzgau für die Gemeinden Häfelgehr, Elbigenalp, Holzgau, Bach und Steeg und um einen Wahlkörper im Tann heimertale. und zwar Tannheim für die Ge meinden Nestelwängle, Grän, Tannheim, Zvblen und Schattwald handeln. Die Gemeinde Jungholz könnte, falls sie überhaupt Wähler aufweist, selb ständig wählen. Bezüglich des 8'73
s ist bis heute noch nicht geklärt. Zen-. gen sagen ferner aus. daß der frühere Obmann ■ die Kasse benützte, um Gelder für seine privaten Fälligkeiten anscheinend vorschußweise anSzubezah-: len. Kurz und gut, ein Skandal, wo man hinschaut. Und das Wichtigste! Ist es der Landesregierung bekannt, daß die Bezirkskrankenkasse Reutte nicht! einmal ihren gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern nachkommt? Laut der vierten Novelle zum Krankenversicherungsgesetz vom 30. Juli 1919, StGBl