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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 18.08.1877
Umfang: 10
angestellt' von Joh. Jos. Pock, Rittern des güldenen SpornS. (München 1727—29), .Ferner^erblicken wir zwei stattliche Fo lianten. ' nämlich Sköcklein'S „Neuer Weltbott' oder „Allerhand so lehr- als geistreiche Brief, Echrifsten und Reis-Beschreibungen, welche von denen ölissiouariis der Gefellschafft Jesu, aus beyden Indien und andern über Meer gelegenen Ländern seit An. 1642 biß auf das Jahr 1726 in Europa angelangt ehn^,' verziert mit vielen Kupfern und Karten. Augeburg 1723—29). Wie mag sich damals

' waren. ilbfahrt und Ankunft der Eisenbahnzüge in Innsbruck in Verbindung mit der Kaiserin-Elisabeth-Bahn. Von Innsbruck Früh, Ankunft in Wien Früh, in W»rgl 9-2 Vorm., in Send (Äästein) 2^g Nachm.^ in Selzthal k.gg Abends, in Leoben Abend», in Graz 6, Früh, in Salzburg Nachm., in Wels I0.45 Abends, in Passaü 2-2« F?ich^ in Pässau 2.,, Früh, in Linz 11.^ MchtS. i.ti NachtS, Ankunft in Wörgl Nachm., in Saalfelden 7.^ Abends. Ferner nach Uebernachtnng in Salzburg Abfahrt von Salzburg 7 U. 40 M. Arüh, Ankunft

, von Selzthal Früh, von Lend (Bad Gastein) 1., Nachm., von WSrgl AbdS. Ankunft in Innsbruck 8.4, AbdS. Ferner mit Uebernachtnng in Saalfelden Abfahrt von Wien 7^ Früh, von Linz l l.^g Vorm., von Gmunden S.,z Früh, von Salzburg 3.,, Nachm., von Selzthal 1.^ Nachm., von Lend (Äastein) K.,7 AbdS., von Saalfelden 3.,g Früh, von Wörgl 7.Z, Früh. Ankunft in Innsbruck 9^ Min. Früh. Detailline Fahrordnung in Buchform mit S ^karten flnd in allen Stationen bei den Perf»nenkassen, den Bahnhofportieren

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 27.07.1859
Umfang: 6
des Justizministeriums wurden Zahlungs auflagen. wie sie auf Grund von Wechseln stattfinden, auch für solche Forderungen zulässig erklärt, weiche durch öffentlich legalisirte oder grundbücherlich einver leibte Urkunden erwiesen sind, und wurde ferner das Recht des Gläubigers mveitert. Exekutiv» zur Sicher stellung während der Verhandlung über vom Schuld ner etwa erhobenen Einwendung zu begehren. Da- durch ist dm Anlässen, durch welche die gerichtliche Eintreibung unzweifelhafter Forderungen bisher häufig verzögert

wurden in zweifacher Richtung entgegengewirkt. Es kann nämlich die gerichtliche Anerkennung der For derung sofort über die Klage ausgesprochen werden, während derselben bisher mindestens ein« Tagsatzung oder der Ablauf einer Frist vorangehen mußte, und eS kann ferner der Gläubigersofort Erekution zur Slcherstellung nicht nur durch Wnvung. sonder« auch durch Sequestration führenundbaher dem Uebelstande vorbeugen, daß vom Schuldner Einwendungen etwa! nur darum erhoben werden> um mit dem geliehenem

werden soll, im Ent würfe bereits ausgearbeitet und die Verhandlung dar, über ihrem Abschlüsse nahe ist. und» ferner, dast Bor, arbeiten dazu bereits im Zuge sind, um das vielfältig schleppend^ Verfahren bei» ErekutionSführungen und Vertheilung des Versteigerungserlöses erheblich abkür zen. minder kostspielig und allmalU gleichförmig zu machen. .ES ift einleuchtend, daß» sowohl durch Lie heute bereits'erlassenen als auch durch die angedeute ten neu zu erlassende« Verordnungen einem wahrhaft praktische

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