. DürftigkeitSzeugnisse, welches die legale Nachweisung über den Stand der Eltern, über deren allfälligen Realitätenbesttz oder anderweitiges Ver mögen deS VaterS und der Mutter deS Kompetenten oder der letzteren selbst, die Beschäftigung, Amt oder Gewerbe der Eltern, die Anzahl und daS Alter der in Betracht kommenden Familien-Mitglieder zu enthalten hat, ferner» den Studtenzeugr.issen der letzten beiden Semester, Sezw. dem ZmmatrtkulattonSscheine und Kol- loqutumSzeugntssen bis längstens 31. Dezember 183L belm tirolifchen
haben, und sich unter den Besten der Schule befinden. Der Genuß dieses Stipendiums dauert bis zur Stu- dienvollendung. Die Bewerber um dieses Stipendium haben ihre, mit dem Tauf- und JmpsungSscheine, dem MittellosigkeitS- zeugnisse ferner mit den beiden, letzten Semestralzeug- ntssen, bezw. mit dem FrequentationSzeugntsse, sowie in dem Falle, als ein besonderes Vorzugsrecht geltend ge macht werden wolltc, mit den dieSftlligen Beweisen ver sehenen Gesuche bis 31. Dezember 1S3K bei der k. k. n. ö. Statthalterei zu überreichen
nicht führen, endlich 5. Knaben aus deS Stifters Vaterland, Vorarlberg, welche sich bereits in den höheren Klassen deS Gymnasiums befinden, schließ lich in Ermangelung derselben auch auS Deutschland gebürtige Jünglinge berufen. Die Bewerber um dieses Stipendium haben ihre, mit dem Tauf- und JmpsungSscheine, dem MittellosigkeitS- zeugnisse, ferner mit den beiden letzten Semestralzeug- nissen, bezw. mit dem FrequentationSzeugntsse, sowie in dem Falle, als ein besonderes Vorzugsrecht geltend ge macht