Buchführungskursen, ferner für die Erhebung zum Zwecke der Anbau- und Erntestatistik, für die Saatenstandsberichterstattung, Molkerei- und Agrar statistik verwendet wird. Für das Landwirtschaftliche Genossen- s ch a f t s w e s e n ist ein Betrag von 70.000 8 vor- gesehen. Zur Förderung des A u s st e l l u n g s- und Pro pagandawesens ist ein Betrag von 125.000 8 eingestellt. Für das I a n d- und for st wirtschaftliche Arbeiterwesen sind 140.000 8 ausgeworfen; eine besondere Post dient für die Unterstützung
und krebswiderstandsfähigem Kartoffelsaat gut, zur Förderung des Anbaues von Stärkekartoffeln, für Beiträge zur Errichtung von Kartoffelsortiermaschi nen, zur Förderung des Zuckerrübenbaues, des Mais baues, Krautbaues, Hopfenbaues, Flachs- und Mohn baues, der Sojabohnenkultur, Korbweidenkultur, Arznei pflanzenbaues u. dgl., ferner für Beiträge zur Errichtung von Siloanlagen und für Silomaschinen, zur verbilligten Beschaffung von Wiesenbearbeitungsmaschinen zur Ver wendung kommt. Für den Gemüse- und -Gartenbau sind 50.000
. Der für Düngerwirtschaft veranschlagte Betrag von 610.000 8 wird für den Ausbau der Dünger stätten, Iauchegruben und Gülleanlagen, ferner f ü r Beiträge zur Verbilligung der Achs- f rächt für Düngemittel für min bestens zehn Kilometer von der Bahnstation ab- gelegene Betriebe und zur Förderung der Streutorfgewinnung und Streutorfverwendung in Gülle- betrieben verwendet. Bei der Post Alp- und Weidewirtschaft ist ein Be- trag von 750.000 8 veranschlagt, welcher für Beiträge zu den Alpverbesserungen (Bodenverbesserungen
be- währten Zucht für de rungsmaßnah men, welche auf die Qualitätsverbesserung und dadurch auf eine Sen- kung der Produktionskosten und Erleichterung des Ab- satzes hinzielen, notwendig, um den Wettbewerb mit dem Auslande aufnehmen zu können. Ferner ist auch die Förderung der Ge flügelzucht und dadurch Hebung der E i e r p r o- d u k t i o n von großer Bedeutung. Aus der Kreditpost werden weiters noch die Erfordernisse zur Förderung der Schafzucht, Ziegenzucht, Bienenzucht, Fisch- und Kanin- stenzucht
, der Fachvereine usw. verwendet. Ferner werden Lehrkurse und Wandervorträge abgehalten und die Verfassung und Verbreitung forstlicher Aufklärungsschriften, die Beschaf- fung geeigneten Anschauungsmaterials usw. fortgesetzt. Für Zwecke der Förderung der Forstwirt- schüft ist ein Betrag von 450.000 8 veranschlagt. Er dient für Aufforstungszwecke (Samengewinnung, Unter stützung der Forstgärten von Gemeinschaften, Vereinen und dergl., verbilligte Abgabe von Pflanzen und Samen, Betriebsberatungen usw.) und sonstige