, zum Fenster hinaus geschüttelt wird, der wird ganz anderer Ansicht werden! Wurde da kürzlich das Dienstmädchen eines Freundes unseres Blattes zu einer Geldstrafe verdonnert, weil dasselbe einen 30 om im Gevierte messenden Staubhadern zum Fenster hinaus ausschüttelte! Aber verehrte Herren von der löblichen Polizei, sollen denn unsere armen Dienstmädchen vielleicht jedesmal mit ihren Staubtüchern aus die Talferbrücke laufen und sich dort ihres Staubes entledigen? Es wäre jedenfalls sehr ersprießlich
, wenn unsere „staub feindliche' Polizei anstatt auf die Fenster der Häuser, ihre Argusaugen auf die Trottoirs richten würde, dort gäbe es ja genug zn entdecken, was der polizeilichen Beachtung werth wäre! Man kann kaum über den Obstplatz gehen, ohne daß man Gefahr läuft, über verschiedene Absälle, z. B. von Pomeranzen- und Orangenschalen zum Fall zu kommen. Also nicht nur allein „aufwärts den Blick' nach polizei widrigen Staubtüchlein, sondern auch etwa? mehr am Boden haften! Katholischer Meisterverein