über das Gebäude hinaufreichten: wir sehen vier fpitzbogige Kapellenfenster, ein rundbogiges Schlitz- und ein gekuppeltes Spitzbogen-Fenster, welches einst wohl für die Glocken diente, heute aber vermauert ist. Nirgends mehr erhielt sich eine Putzenscheibenverglasung von einst, über all kamen moderne Fensterrahmen, ja sogar eingemauerte große Spiegelglasscheiben zur Verwendung. Im Keller des Haupttraktes befindet sich ein unterirdischer Stollen; er soll nur mehr mehrere Meter tief gehen. Heute teilweise
auch die unversicherten Fenster aufreißt und wieder zuschlägt oder durch die zerbrochenen Schreiben in die leeren Stuben bläst. Wenige längst ausgediente, alters schwache und schon struppige Lehnsessel, einige itbermalene Wandkästen, Intarsia-Tischchen, ein Betschemel und ein Ofen mit der Jahreszahl 1601 geben nur mehr Kunde von einstiger Pracht in den zahlreichen weiten Sälen und engeren Kemenaten, von denen viele getäfelt, mit Rippen- oder einfacheren Felderdecken. Aus einer größeren Stube führt eine maskierte
, daß dise hervor ragende Beste des Burggrafenamtes, ehe sie weiter verkommt, in rechte Hände käme, die sie zu einem Schmuckkästchen unseres Etsch- landgaues nmzuschafsen vermöchten. Aber selbst ein sehr Vermögender müßte sie in dem Zustande, wie sie heute ist. so gut wie geschenkt erhalten, denn eine Million dürfte kaum reichen, sie zu einem behagl'chen Wohnsitz wie der stilgerecht umzmvcmdeln lind auszuge stalten. ' Aber für die Undurchlässigkeit des Dache« und den Ersatz der zerbrochenen Fenster
Ruhe zusam men. Der Sonne letzter Gruß huscht rasH über das Schloß, dessen zerschellte Fenster scheiben die Strahlen in die Stadt reflektieren, hinauf zum Kirchlein St. Katharina in der Scharte. Violettblaue Schleier entrücken, immer dunkler wendend, das Bergpanorama dem Be schauer. Der Wind legt sich, kaum vernimmt man noch leises Lispeln eines Liiftchens im nahen Blätterwalde. Von den Wiesen her ist das Zirpen der Grillen wahrnehmbar. Weihe voll senkt sich der Abend ins Tal. Abgedämpft dringen
, Fleischpräparate. Brat, Mehlspei« sen, Früchte, Konserven, Gemüse und andere Lebensmittel, die zum Verkaufe ausgestellt sind, sind gegen Fliegen mit einem Netze. Glasglok- ken oder Ventilatoren zu schützen. 2. Ab 15. Juni ist es verboten, Lebensmittel außerhalb dus Verkaufsraumes auszustellen. 3. Die Lokale, wo Lebensmittel und Getränks aufbewahrt werden, müssen die Fenster mit Metallnetzen versehen haben. Auch die Eingänge müssen gegen das Eindringen von Fliegen ge schützt sein. 4. Ebenso müssen