wie die sozialdemokratischen Par teien aller Oststaaten es der Reihe nach taten. Ihrer Weisheit letzter Schluß war Verrat, oder höchstens Flucht, die sie sich teilweise noch bezahlen ließen. Wie leuchtend steht dagegen das Beispiel »des mu tigen Kirchenfürsten Mindszenty, der allein bereit ist, tapferer zu sein, als seine Anhänger. Ein dutzend Mindszenty in diesen Staaten hätten die jetzige po litische Entwicklung unmöglich gemacht. Geschlossener Ostblock? Trotz dieser Entwicklung hat der Fall Tito ge zeigt
abgesehen. Die Berichtigung erfolgt nach dem Stande des Vermögens wie es am 1. Jän ner 1948 vorhanden war. Wertveründerungen, die erst nach diesem Tage eingetreten sind, werden also hievon nicht betroffen, denn auch die letzte Vermögenserklürung ist nach dem Stande dieses Zeitpunktes abzugeben. Die Wertfortschreibung erfolgt durch die Finanz ämter von Amts wegen. Das Ist in der Regel der Fall, wenn bei einem land- oder forstwirtschaft lichen Betrieb, bei einem Grundstück oder einem Betriebsgrundstück
zuge henden Veräußerungsmitteilungen oder Kaufver tragsabschriften in der Lage sein werden, die Ein heitswerte ohne Befragen der Steuerpflichtigen fortzuschreiben. Bei Änderungen im Gebäudebe stand, wenn das Gebäude durch Zubau vergrößert wi^d, oder durch Abbrand, Abbruch und dgl. un tergeht, kann es der Fall sein, daß die Finanzämter von einer solchen Bestandsveränderung nicht recht zeitig Kenntnis erlangen. In diesen Fällen ist es dann erforderlich, um den Einheitswert auf den 1. Jänner 1948
eine werterhöhende Fort- schrcibung folgen würde. In allen zweifelhaften Fällen möge der Rat der Bezirkslandwirtschafts kammer eingeholt werden. I. Reue Richtlinien für Dienstbotenehruns Auf Grund der gesammelten Erfahrungen sieht sich die Sektion Dienstnehmer im Einvernehmen mit den bäuerlichen Vertretern der Obmänner konferenz veranlaßt, für die im Jahre 1949 abzu haltenden Dienstbotenehrungen neue Richtlinien auszugeben, die den besonderen Wert dieser Feier unterstreichen und auf jeden Fall eine entsprechend
not wendig. Für die Ehrung für 10- und 20jährige Dienstzeit ist außerdem Voraussetzung, daß die Dienstzeit beim gleichen Bauern, bzw. im glei chen Betrieb abgeleistet sein muß. Für Dienstneh mer, die für 30-, 40-, 50- oder 60jährige Dienstzeit geehrt werden, ist nicht Voraussetzung, daß sie dauernd beim gleichen Dienstgeber gearbeitet ha ben. Ist dies jedoch der Fall, erhöhen sich die Prä miensätze, die wie folgt ausgcgebcn ivcrden: 10jährige Dienstzeit nur beim gleichen Bauern Schilling