zu Fall gebracht wor den ist — die Initiative ergriffen hat, um zu der sogenannten „zweitbesten Lösung“ zu kommen, schickte Eden nicht nur aus, weil sie erkannt hat, daß in „Zweiergesprächen“ möglicherweise freund schaftlich erreicht wird, was am runden Konfe renztisch aus „Prestigegründen“ nur sehr schwierig vonstatten geht. Nein, London hat vor allem er kannt, daß zunächst einmal der seit der Niederlage der EVG in Paris bestehende Schock in den west lichen Hauptstädten verscheucht werden muß
und dafür wäre ihm zu danken. Aber der Fall des Öblarner Pfarrvikars, der, wie wir berichtet hatten, zwei Menschen das Sa krament spendete, denen die staatliche Behörde die Sanierung ihrer Lebensgemeinschaft nicht gewähren konnte, und deswegen verurteilt, wurde, der Fall Frei tag, der für die katholische Bevölkerung Österreichs zum Fanal wurde, gegen den verhaßten Paragraph 6* des l-eichsdeutschen Personenstandsgesetzes in Kund gebungen und Protestaktionen zu Felde zu ziehen
am Platze ist, dann nämlich, wenn er der Rechtspre chung in den Arm fällt. Das aber ist hier im Frort Freitag der Fall. P. Freitag braucht nicht Gnade. Fr hat einen Rechtsanspruch darauf, rehabilitiert zu werden- Was ist, wenn P. Freitag wieder in die „Verlegenheit kommt, ein Paar trauen zu müssen, das nicht standes amtlich heiraten kann? Solcher Fälle gibt es viele- Dann muß der jetzt Begnadete wegen ..Rückfalls“ noch we sentlich härter bestraft werden als beim erstenmal- wir P. Freitag kennen
, wird er nicht vor einem „Kuck- fall“ zurückschrecken. Und Tausende andere Priester stehen neben ihm und würden im gleichen Fall eher*" handeln — ohne sich dabei darauf zu verlassen, da" ihnen ein Gnadenakt die 200 S Geldstrafe erlassen wird- Soll es dazu kommen? Der Weg zum Verfassungsgerichtshof über den P r °" zeß Freitag ist verbaut. Der Kampf gegen den Prt; graph 67 für die Freiheit der Religionsausübung weiter. Na- U dt ifen g3 haf Die fr - (ehr Ind, isch kn“ i 'an !Scl ch sen niei role e n >>, ; arei