mit dieser Körperschaft erfolge, hindert dies ganz und gar nicht, daß eine tiefgreifende Aenderung der be treffenden Wahlordnung auch ohne die Zustim mung, ja gegen die entschiedenste Opposition der betreffenden Körperschaft stattfinde, wofern nur angenommen werden kann, daß diese Körperschaft in der Art unter dem Ministerium stehe, wie dies bei einer Handelskammer der Fall ist. 2. Es steht somit dem Handelsministerium frei, die Wahlordnungen sämmtlicher Handelskammern vach seiner Einsicht und seinen Wünschen
. von Chlumecky zuschrei ben, daß in Folge des Compromifses im mähri schen Großgrundbesitz ein noch bedeutsamerer Kom promiß im Reichsrathe in Aussicht stehe. „Wir haben, heißt es da. für den mährischen Landtag eine Allianz mit der Mittelpartei abgeschlossen und wir hoffen, daß sich dieselbe auch auf den Reichsrath ausdehnen wird, wir hoffen, daß sich der Coronini-Club in Hinkunft noch fester an die Vereinigte Linke anschließt, als dies bisher der Fall war. ^ Der croatische Land Lag soll Gott sei Dank
haben. — Die Scheidung des GrotzherzogS von Hessen von Frau von Kolemine. nunmeh rigen Gräfin Romrod wird in Deutschland viel» fach critisirt. Der Berliner hochkonservative „Reichsbote' sagt über den Fall: „Auf welchem sittlichen und Rechtsgrund die Scheidung ausge sprochen wurde, ist «och nicht bekannt geworden. Im hessischen Recht sind nur Ehebruch und dem selben gleichbedeutende Dinge zulässige Eheschei dungsgründe. Es wäre sehr zu beklagen, wenn diese Affaire in einer Weise beendet würde, welche geeignet wäre