bei diesen Gelegenheiten deutlich zu spreche». Meinerseits bin ich gleichfalls geneigt, die Verbindlichkeit zu überneh men, mich nicht daselbst festzusetzen — wohlverstanden als Eigenthamer, denn als Depositar sage ich nicht. ES könnte geschehen, das- die Umstände mich in den Fall brächten, Konstantinopel zu besetzen, wen» nichts vorge- scheu ist, wenn man alles nach dem Zufallt gehen lässt (Slainienant je elösire vvu» parier en ami el en geni- leman; si nvus arrivons ü nou« enteiiilre sur
ich weiter: »Ich kann nnr wiederholen, Sire, daß nach meiner Meinung Ihrer Maj. Negierung ungeneigt sein wird, gewisse llcbereiiikoinmcn in Bezug auf den Fall der Türkei zu treffe»; aber eS ist möglich, daß sie bereit ist, sich Verbindlich zn machen gegen gewisse Schritte, die, wenn dieses Ereigniß einträte, versucht werde» könnte». Se. Kaiser!. Majestät nahm da»» Bezug auf eine Unterredung, die er mit dein Herzog von Wellington gehabt, als er in England war, und auf die Gründe, die ihn bewogen hatten, sich Sr. Gnaden
, sich mit England zur Annahme solcher Maßregeln zu vereinigen, welche dahin zielen, daS fallende Ansehen des Sultans zu stützen. Endlich möchte ich bemerken, daß, wenn der Kaiser abgeneigt sein sollte, zu einem solchen Gange der Politik, der den Fall der Türkei aufhalten könnte, mitzuwirken, seine Erklärungen gegen mich ihn verbindlich machen, bereit zn sein, im, Einvernehmen mit Ihrer Maj. Regierung voraus solche Vorkehrungen zu treffe», welche möglicher Weise verhindern, daß die ver- hängnißvolle Krisis
». Die von Sr. Kais. Maj. angeregtt Frage ist eine sehr ernste. Die Anslösung deS türkischen Reiches als wahrscheinlich, oder sogar nahe bevorstehend annehmend, geht sie dahin: ob eS nicht besser sei, im Voraus für einen möglichen Fall vorzusehen, als ob das ChaoS, die Wirrniß und die Ge wißheit eines europäischen Krieges herankommen zn lassen, welches alles die Katastrophe begleiten müßte, wenn sie uiitrwartet, und ehe ein künftiges System vorgezeichntt wäre, clnlr,tt» solltt. „Dieß ist der Punct,« sagte St Kais
die BtMtrkuiig bei, daß die jenseits ins Ange ge- faßtt Evcntnalität in Bezug auf den Zeitpunkt nicht be stimmt festgestellt ist. Als Wilhelm II. und Ludwig XIV. durch Vertrag über die Erbfolge Karls II. von Spanien verfügt,», traft» stt Vorsorge für ein Ereigniß, daS nicht mehr weit entftrnt fein konnte. Dit Gebrechlichktittn deS SouverainS von Spanien nnd daS gewisse Endt jtdeö Mtnschlicht» LebenS ließen den voraussichtlichen Fall als sicher und nahe erscheinen. Der Tod deS spanischen Kö nigs wurde