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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 14
Datum: 01.08.1833
Umfang: 14
und Ertrag vermindert würde. selbst nicht wegen der Verletzung über die Hälfte. oder auS einem sonstigen RechtStitel eine Haftung oder Ersatz von dem Verkäufer anzusprechen, indem alle Gewähr leistung nnr auf den H. >2 ausgedrückten Fall beschränkt wird. Wobei jedoch bemerkt wird, daß hierunter die be reits in der Berichtigung begriffene Ausgleichungosteuer nicht enthalten seyn kann. Eben so hat der Käufer sämmtliche KaufserrichtungS- Kosten nnd Stempelgebühre» ganz allein zu tragen. Der Käufer

des Erlöschens des Pachtes anf ihre Kosten ohne Entgelt von Seite des Verkäufers !c. !c. mit den betreffenden Pachtpartheien abzufinden. 1». Im Uebrigen werden diese Realitäten ganz ln jenem Maße verkauft, wie dieselben bisher.das k. k. Berg, nnd Salinen-Aerar besessen hat. >2 Geschieht der Kauf und die Uebergabe ohne Haf tung des Verkäufers für das GrundauSmaß, und wird eine Gewährleistung durch drei Jahre von der Zeit der Uebergabe an bloß für den Fall zugesichert, wenn binnen dieser Zeit das Eigenthum

überlassen, und zu dem Ende am »7. Äug. d. I. Vormittags y Uhr die Versteigerung bei dein k. k. Landgerichte Landeck abgehalten werden. Folgende Bedingungen werden bei dieser Versteiget .mg festgesetzt: i. ES wird daö ganze Transports - Quantum, welches bei /,00c» Salzfässer betrage» wird, in Parthie» von Fässer, und für den Fall als sich für dieses Quantum keine Unternehmer finden sollten ^ zur Erleichterung für die Gemeinde - Vereine in kleineren Parthien zu 600 Fässer der Versteigerung ausgesetzt

, »nd wenn sich auf diesem Wege keine Unternehmer finden, wird daö ganze Trans ports - Quantniu von /,00c» Fässer ausgebothen. Die Un ternehmer stnd jedych in jedem Falle aüch gehalten, »vm ein weiteres Quantum bis zu 2000 Fässer für den Fall

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 18
Datum: 04.08.1831
Umfang: 18
ger lautenden StaalSvapierett nach ^hr«m turSmäßigen Werth zu erlegen, oder eine auf diesen Beirag lautende, vorläufig von der Kammerprokuratur geprüfte, und als be währt bestätigte SicherstellungS - Akte beizubringen. 4. Die bar erlegie Kaution wird dem Meistbiethenden für den Fall der Ratifikation in den Kaufschilling bei Er lag der ersten Rate eingerechnet, den übrigeif Kaufwerbern wird sie nach geendlgter Versteigerung, so wie dem Meist bietenden, wenn die Notifikation nicht erfolgt

mit dem Vorbehalte der höhern Genehmigung überlassen, und zu dem Ende am i6.Angusr d. I. Vormittags y Uhr die Versteigerung bei dem k. k. Landgerichte Landeck abgehalten werden. Folgende Bedingungen werden bei dieser Versteigerung festgesetzt: ' 1. ES wird daSganzeTransport« - Quantum. welches wenigstens Zvoo Salz-Fässer betragen wird, in Parthien von 1000 Fässer, und für den Fall als sich für dieses Quan tum keine Unternehmer finden sollren, zur Erleichterung für die Gemeinde-Vereine in kleineren Parthien

zu .-500 Fäs ser der Versteigerung ausgesetzt » und wenn sich auf diesem Wege keine Unternehmer finden, wird das ganze Trans ports - Quantum von Fässer auegebothen. Die Unter nehmer sind jedoch tn jedem Falle auch gehalten, noch ein weiteres Quantum bis zu 2000 Fässer für den Fall zur Ver frachtung uuter den gleichen Bedingungen, wie die übri gen Zooo Fässer, zu übernehmen, wenn sie hiezu bis Ende Februar ins durch daS k. k. KreiSamt vom Oberinnthal über Ansuchen der k. k. vereinten Kammeral-Gefällen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 22
Datum: 24.09.1835
Umfang: 22
, und wieder die Grundbotden Gewähr zn leisten, ferner Bersltherung dieser Verpflichtungen Mit Genehmigung des hechliditchen k.k. Landes-GuderniuiUS ein KanlionS»Jnsttu- meiit für den .Betrag vö»»^ 1358^ fl!' 15 kr. ausgefertigt i/ar, welches dem Käufer bei der Nebergade der VerfaufiS-Objelt? »nitAegeben »perden wirb. Neberdies wird eine Gewährleistung durch drei Jahre von Zeit der Nebergab» bloß für den Fall zu gesichert, wenn Pinnen dieser Zeit das Eigenthüui d>S NrbarS und der übrigen Bestandtheil

und übrigen Aestand- theilen hastenden Lasten und Vrrbiudiichteilen, ohne das» rr berechtiget wäre, bei was immer für nach der Nebergabe ein treffenden Ereignissen, durch welche die Lasteniind Verbind lichkeiten der Vertrags Objekte vermehrt, oder ihr Werth und Ertrag vermindert wird, selbst nicht wegrN Verletzung über die Hälfte,od<rauS einem sonstigen Rechtsiitel eine Haftung oder einen Ersatz von den» Verkäufer anzusprechen, indem alle Gewährleistung nnr auf den §. 6 ausgedrückten Fall beschränkt

zurücknehuien, und aus Gefahr und Kosten drs vertragdrüchlgen KäusrrS neuerlich feiizubietben, und wegen des allfälligen KaufschillingS-AbfaUeS oder sonstigen Schadens stch an den bisher erlegten Kaufschillingö-Slntheile, so wie an dem gesammlen Verruögen des Käufers zu erholen. 1V. Für den Fall, daß der Ersteher kontraktSbrüchig und daö Nrbar w. einem Wiederverkaufe ausgesetzt werden sollte, wird die Äestätigung d.'S Wicdrrverkauss-Aktes in der Regel von der h. StaatSgürer-Veräußerungs^Provinzial

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 16
Datum: 01.10.1835
Umfang: 16
oder sonstigen Schadens fachbuchr jenes Geeich/SstandeS, wo das Gut liegt, vorschristS- sich an den bisher erlegten KaufschillingS-Antheile, so wie a» mäßig einverleibt, und dem Kammeralfond? für seine Förde- dem gesammten V»ru»ögen des Käufers zu erholen, rung die erste Priorität auf demselben gesichert werden. 111. Für den Fall, daß der Ersteher konlraktSbrüchig und 6. Das llrbar Mit seinen Bestandtheilen und Gerechtsamen das llrbar Zc. einem Wiederverkaufe ausgesetzt werden sollte, wird sammt

von der l>. l. k. Staatsgüter-Veräuße^ungs- bindlicb gemacht hat, dem Sierar und feinen Nachfolgern für Kommission . oder von der h. Hoskommisston erfolgen, so kann allen aus der etwaigen Vernachlässigung der Urbarial-Recht» der kontraktSbrnchig gewordene Kaufer hieraus für keinen Fall und Gefalle wül'reno ihrer Verwaltung und Benutzung deö Einwendungen gegen dir Gulligirit und die rechtliche» folgen Urbars entstehenden Nachtheil oder Schaden jederzeit zu haf- der auf seine Gefadr und Kosten abgehaltenen Reliziralicn ten

; sondern es ist, ohne daß bei der Differenz-Berech. mitgegeben werden wird. UeberdieS wird eine Gewährleistung nung dießsalls eine Einwendung gemacht werden könnte, i>e- durch drei Jahre von Zeit der Uebergabe bloß für den Fall zu- rechliget, wenigere und kürzere Zahlungsfristen insbesondere gesichert, wenn binnen dieser Zeit das Eigxnlhnrn des UrbarS dahin zu bestimmen , daß der noch außenhaftende Äaufschilling und der übrigen Bestandibeile selbst von einem Dritten in An? sammt Z.nsen so viel möglich in jenerZeil und in jenen PeUo

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