um so gewisser bar bezahlt werden müsse, als wicrigenS auf seine Gefahr und Unkosten die Realität neuerlich versteigert werden würde, was auch der Fall, wenn binnen der nämlichen achttägigen Frist die hypothekarische oder fivejussorische Versicherung des Kaufdrilt^heils nicht realisirl werden sollte. ' >i.^ Auf den Realitäten sud l., daß ist auf der Ka taster Nr. 2/,q derGemeinde Morler von Lit. a) incl. tl) haftet ein jährlicher allodiffzirter BodenzinS von y5 fl. R. W., welcher laut allegirter
, oder seinen Erben und Nachfolgern, sondern ihr , Frau Verkäuferin, oder ihren Erben zu Guten kommen , somit der reduzirte Betrag dieser letztern jährlich bezahlt, oder daß das dafür betreffende vierprozentige Kapital entrich tet werden soll. ,2. Für den Fall, daß ein gemisser Michael Herbst, Binder in Schlanders, zur Zeit der Versteigerung auf der Fortsetzung seines mit Herrn Joseph Graf v. Mohr scl. unterm b.Juli iSay auf die Fällung von sobo Fich ten- oder Lärchenstämme abgeschlossenen Vertrages