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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 26
Datum: 09.08.1838
Umfang: 26
IS» »icht «i«ch»r zUrNachtM t»n PlaH am «chi«nr»n'»rgt»blg vr ist verbunden, ein« von der Gefäll«b»hötdr bestätigt» und l«s»rllch« «»bühnntab»«» an dem fichtbarsten und zugänglich. st»n Plötze austerhalb de« Sinh»dung«lokal»S anzuheftrn, und während der ganzen Pach»z»I» angeheftet zu lassen. Im Fall» der Nichtbefolgung dieser Vorschriften verfäll» der Pächter in eine Strafe vvn.ein bis z»hn Wuld»n, w»lch» die Bezirtt'Derwaltung von Fall zu Fall nach den Umständen be messen

» «,g»n »ntzogen»r B»nützung d»S Pachtobj»tte« müssen binn»n d»r peremtorisch»n Frist von drei Monaten vom Tag» der B»h»bung d»S HindtrnisseS V»r B»<°- nützung b»i ver B»zirksb»hörd», in d»r»u B»zirk» di» Mauth station gelegen ist, überreicht n>»rden, widrigenfalls auf solche Gesuch» t»in» Rücksicht genommen werden wird. 17. Für d»n Fall, w»nn derPächter die vkrtragSmäßigen Bedingungen nicht genau »rfüllen sollte, steht »s den mit der Sorge für di» Erfüllung des V»rtrag»ü beauftragten Behörden frei

, alle jene Maßregeln zu »rgrriftn, di»zur unaufgehaltenen Erfüllung d»SV»rtrag»S führen, wog»g»n ab»rauchd»m Päch- t»r d»r R»chtsw»g für alle Anspruch», di» »r aus d»m Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wird jedesmal und insbesondere in dem Fall», w»nn d»r Pächtrr die bedungene Kaution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht oder nicht vollständig abführt, esder GefällSbehörd» zustehen, sogleich im administrativen Wege

nicht ein gebracht werden würde, und derGefällsbehörde steht eö zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen Betrag aus seiner Kaution, nöthlgrnfalls anchvon seinem übrigen Vermögen ein zubringen. Wenn bei der in »inem solchen Fall» vorgenommenen Wie- derversteigerung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollt», oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorge nommenen Sequestration des Mauthgefälles ein den Pachtschil ling übersteigendes reines Mautherträgniß sich ergäbe

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Der Bote für Tirol
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Seite 13 von 22
Datum: 13.07.1837
Umfang: 22
auf «ine bestimmte, zugleich derlichen Einleitungen vorzubereiten, durch Buchstaben und Zahlen ausgedrückte Summe i» H 8. Der bar erlegte unverzinsliche Kautionsbetrag Eonventlonsmünze nach dem 2V fi. Fuße lauten, jedes der wird dein Meistbiethenden für den Fall der Ratifikation beiden übrigen Offerte auf die im H. 3 unter > und « i^ den Kausschllling bei dem Erläge desselben «ingerech, bezeichneten.Verkaufsobjekte hingegen hat aus dem schon n«t; den übrigen Kauswerbern aber, so wie dem Bestbie

vorbehalten, sich für den einen Auf Offerte, welche überhaupt bloß bedingt, oder etwa oder andern Änbiether auszusprechen, mit Beziehung auf einen andern fremden Anboth gestellt Für den Fall aber, als .der Bestbiether auf die Fabriks oder unbestimmt sind, kann keine Rücksicht genommen realitäten und den suntlus instructus, auch zugleich auf werden. ' ober das andere oder auf beide der im H. 3 unter b «I. Jedes Offert muß weiter mit dem Erlagsscheine ode? und c bezeichneten VerkanfSobjekte Anböthe gemacht

hätte, der Quittung über die bei einem der unten benannten wird diesem Bestbiether der Vorzug in der Art einge- Aemter erlegt^ Kaution versehen seyn, welche entweder räumt, daß bei feinem mit einem andern Meistbothe ganz im. baren Gelde oder in annehmbaren und haftungsfreien gleichem Offerte auf diese Objekte ihm sür jeden Fall, k. k. österreichischen Staatspapieren nach dem letzten am bei seinem gegen ein anderes Meistboth aber mindern Erlagstage bekannten börsenmäßigen Kurswerthe berech- Offerte

. bür- der Linzer Verschleißniederlage wegbringen zt» dürfen, gerl. Gefetzbuche ausgedrückte Frist gebunden z» seyn — Dieselbe Frist von vier Wochen zur Räumung der Fa- auch sobald als möglich erfolgen soll, wird zugleich den brikSlokalitäten behält sich übrigens auch das Aerarium Tag bestimmen, von welchem angefangen der Betrieb der sür den Fall bevor, als sich für das eine oder das andere Aerarialfabrik in allen wie immer Namen habenden Ab- oder sür beide der im H. 3 unter li und <z erwähnten Ver

auf den Fa- RatifikationSverständigung an gerechnet,, zu dem Ende be- briksrealitäten lastenden Glebigkeiten, in so ferne vom stimmt werde», damit einerseits von Seite deS Aerariums Aerarium für die Zeit bis zum Tage.der Uebergab- einige die zur Uebergabe erforderlichen Vorbereitungen getroffen hievon noch nicht berichtiget, oder für einen Zeitraum nach werden können, andererseits aber auch der Erstehe? der diesem Tage vom Aerar schon eine Zahlung im Voraus Fabriksrealitäten und des tun,Ins inslruotlis für den Fall, geleistet seyn

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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 22
Datum: 29.06.1837
Umfang: 22
», und die Uebergabe der Verkaufsobjekte zu beginnen hat. Dieser Tag wird jedoch nicht unter vier Wochen, nnd auch nicht über sechs Wochen vom AnSstclluuastage der Ratifikationsverständigung an gerechnet, zu dem Ende be stimmt werden, damit einerseits von Seite des AerariumS die zur Uebergabe erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden können, andererseits aber auch der Ersieher der Fabriksrealitäten und des lunclus instruclus für den Fall, «US der Fortbetrieb hep Fabrik in seiner Abficht liegt, j„ die Lage

gesetzt ist, mit dem dermaligen Fabtiks- und Ar- btitspersonale, welches er beizubehalten gedenkt, seine Ak» kcrde und sonstigen Verabredungen zu treffen, überhaupt alle zur ungestörten Fortsetzung des Unternehmens erfor derlichen Einleitungen vorzubereiten. H. 8. Der bar erlegte unverzinsliche Kautionsbetraa wird dem Meistbiethenden für den Fall der Ratifikation in den Kaufschilling bei bey, Erläge desselben eingrrech. net; den übrigen Kaufwerbern aber, so wie dem Bestbie« ther, wenn die Ratifikation

, sich für den einen oder andern Anbiether auszusprechen. Für den Fall aber, alS der Bestbielher auf dieFabriks- realitäten und den iiinclus instructus, auch zugleich auf ein oder daS andere oder als beide der im H. 3 unter k und v bezeichnete» VerkaufSobjekte Anböthe gemacht hä'te, wird diesem Bestbielher der Vorzug in der Art einge räumt, daß bci.scinem mit einem andern Meistbothe ganz gleichem Offerte auf diese Objekte ihm für jeden-Fall, bei seinem gegen ein anderes Meistboth aber mindern Offerte, dieser Vorzug nur dann zustehen

Best bielher der im 3 unter I> und c bezeichneten übrigen VerkaufSobjekte seyn sollte, demselben zu gestatten, diese Verkaufsobjekte erst binnen vier Wochen vom Tage der vüllendelen Uebergabe der FabnkSreal'itäten nebst lunclus instructus gerechnet, aus den Fabrikslokalitäten und aus der Linzer Vrrschleißiiiedcrlagc wegbringen zn dürfen. Dieselbe Frist von vier Wochen zur Räumung der Fa- brikslokalitäten behält sich übrigens auch das Aerarium für den Fall bevor

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 20
Datum: 06.07.1837
Umfang: 20
, und. die Uebergäbe der Verkaufsobjekte zu beginnen hat. Dieser Tag wird jedoch nicht unter vier Wochen, und auch nicht über sechs Wochen ?om Ausstellungstage der Ratifilationsverständigung an gerechnet, zu dem Ende be stimmt werden, damit einerseits von Seite deS Aerariuins die zur Uebergäbe erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden können, andererseits aber anch der Ersteher der Fabriksrealitäten und. des suinlus iniitrut-tu» für den Fall, als der Fottbetrieb der Fabrik in seiner Absicht liegt, in die,Lage

vorbehalten, sich flir den einen oder andern Änbietd'r'r anszusprechen. Für den Fall aber, als der Bestbiether ans die Fabriks-, realitaten und den fnncins instriictns, auch zugleich auf ein oder dsts andere oder auf beide der im 3. unter nnd « bezeichneten VerraiifSobjekte Äiibörhc gemacht hätte, wird diesen» Äestbiether der Vorzug in der Art einge räumt, daß bei feinern mit riitrin'andern MUstbothe gqnz gleichem Offerte auf diese Objekte' ihm füx jcdc^ Fall, bei feinem gegen ein anderes Meistdoth

der Fa brikslokalitäten behält sich übrigens auch das Aeräriunr für den Fall bevor, als sich für das eine oder das andere! oder für beide der im H. 3 unter li nnd v erwähntcnVev, kaufsobjekte kein Bestboth ergeben oder derselbe nicht d»e Genehmigung erhalten hätte, wohl aber.für die Fabr'^s- realitäten sammt sniitluiz inLl»Ul:tuij ein soliin rati^.iirter Bestboth erfolgt wäre. ' . Uebrigens wird hinsichtlich der bezeichnete« au^, bei, Fa- briksrealitäten lastenden Giebigkeiten, in s» vom Zlerarium für die Zeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 16
Datum: 15.09.1836
Umfang: 16
Gefällsbehörde überlassen, ohne daß der Pächter aus dieser Bestimmung Einwendungen gegen die Gültigkeit und die rechtlichen Folgen der zweiten Verstei gerung herleiten kann. 17. Macht sich der Pächter verbindlich, für den Fall der Bewilligung von Gemeindezuschlägen in dem Bezirke feiner Pachtung , dieselben , in so ferne ihm die Behebung zugewiesen werden sollte, gleichzeitig mit dem Pachtschillinge für die Ver- zehrungSsteuer und in dem ausgesprochenen Perzenten-Verhält» uisse zu demselben zu entrichten

, sondern das VerstelgerungS-Protokoll, welches für den Besidielher rücksichtlich aller darin enthaltenen Punkte in dem Momente der erfolgten Unterfertigung un- wiederruflich verbindlich wird, für das Aeror aber erst durch die sich vorbehalten? höhere Genehmigung rechtliche Gültigkeit erhält, hat zugleich Die Stelle der Vertragsurknnde zn vertre ten. Den Stäinpelbetrag für das in Händen der Gefällsbehörde bleibende Eiemplar hat der Pächter zu bestellten. 19. Für den Fall, wenn der Pächter die'vertragsmäßigen Bedingungen

Kenntniß gebracht worden sind. 2. Die Versteigerung wird bei dem k. k. Hauptzollamte Bo tzen am >;. Oktober !8?ü vorgenommen werden. 3. Als AuSrufSpreiS wird für die einjährige Pachtdauer der Betrag von 58? fl. .?8 3/4 kr. C. M- W. W. festgesetzt. Werden dem Pachtübernehmer die der UebersuhrSstation zugehörigen Gerätbschaften und Utensilien zur Benützung un« cntgeldlich, die Miethe deS nächst der Ueberfuhr gelegenen ärarialischen Gebäudes dagegen, für den Fall, als der Päch ter dieselbe wünscht

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