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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 12.01.1835
Umfang: 12
. 4. Die Königin verspricht Ihrerseits, anf den Fall, wenn Sie Ihren Gemahl, den Herzog von Leuchtenberg und Santa-Cruz überleben sollte, auf das Ver mögen Ihres Gemahls keinen Anspruch zu machen, welches (mag es Patrimonial, oder vor oder nach der Ehe erworbenes Vermögen seyn^) an die natürlichen Erben des Prinzen, over an die Personen übergehen soll, welche durch Testament, oder auf eine andere Art werden bezeichnet werden. Aufjeßen Fall soll Se. königl. Hoheit der Prinz die volle und freie Ver fügung

über alle seine Güter nach den in den Ländern, worin sie sich befinden, gültigen Gesetzen behalten. 5. Auf den Fall, wenn der Prinz seine erlauchte Gemahlin überlebt, soll er fortfahren, die Subsidie, wovon im zweiten Artikel gesprochen worden ist, zu genießen; man wird ihm überdieß noch einen königl. Pallast zur W-Hnung einräumen; hält der Prinz sich außerhalb des Königreichs anf, so soll die Subsidie um die Hälfte vermindert werden, und er auf «ine Entschädigung wegen des zu seiner Wohnung bestimmten Pallastes

keinen Anspruch zu machen haben. 6. Die Söhne und Töchter, welche aus der Ehe Ihrer Majestät der Königin von Portugal und Algarbien mit Sr. königl. Hoheit dem Henoge von Leuchten berg und Santa-Cruz werden'geboren werden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubniß der Kortes der portugiesischen Nation das Königreich nicht verlassen ; weder die einen noch die an dern können sich ohne Einwilligung ihrer erlauchten Mutter, und auf den Fall ihres Todes, nicht ohne Einwilligung des Familienhauptes, welches aufden

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 18
Datum: 01.05.1834
Umfang: 18
. 2 , sollen die allgemeinen Kortes des Königreichs nach dem Tote des Königs zusammen berufen werden, damit sein Nachfolger in ihrer Versammlung die Beobachtung der Gesetze beschwöre, und von den KorteS den Eid des Gehorsams und der Treue empfange. Art. 28. Eben so werden die KorteS in Gemäßheit des vorangrführten Gesetz'S auf den Fall der Minderjährigkeit des Prinzen oder der Prinzessin, welche die Krone erbt, zusammen berufen. Art. Indem im vori gen Artikel benannten Falle sollen die Voriiiiintcr (Guarda

den präsumirten Etat der Ausgaben, und der Mittel, sie zu bestreiken. Art. 37. Der König kann die KorteS mittelst eines vom Präsidenten des Mi- nisterratheS kontrasignirten Dekretes suspendiren, und auf die bloße Lesung dieses Dekretes sollen beide Kammern auseinan der gehen, ohne sich wieder versammeln, oder einen Beschluß fassen zu können. Art. 28. Auf den Fall der Suspension der Kortes können sie sich nur in Kraft einer neuen Zusainmenbe rusung versammeln. Art. Jg. An dem zu einer neuen Ver sammlung

der einen nnd der andern Kammer in sich. Art. 46. Eine,Kammer kann nicht versammelt werden, ohne daß es nicht anch die andere zu gleicher Zeit wird. Art. 47. Jede der beiden Kammern soll ilire Sitzungen in einem besondern Lokale halte». Arr. 48. Die Sitzungen beider Kam mern sollen össentlich seyn, ausgenommen ans den Fall, wel chen das Neglemcnt bestimmen wird. Art. 4->. Die Proceres und die Procuradores des Königreichs sotten in Betreff der Meinungen und Voten, die sie in Ausübung ihrer Vollmacht

werden abgegeben haben, unverletzbar seyn. Art. 50. Das Reglement der Kor.'eS wird die Verhältnisse der eincn und der andern Kammer unter sich und zu der Regierung bestimmen. Unterz. Francisco Martinez de la Rosa, Nicolas Maria Ga- relly , Antonio Reinen Zar«, del Valle, JoseVaSque Figueroa, Jose de Jmaz, 35avier i?e Burgos; — Königliches Dekret: „Beseelt von dem Wunsche, die Giundgesetze der spanischen Monarchie wieder in Kraft, und das in Vollzug ZU setzen, was durch diese Gesetze auf den Fall

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 18
Datum: 09.11.1835
Umfang: 18
wer den. 4. Auf den Fall des Einmarsches des Hülfskorps in Spa nien wird es zu Salamanea und in der Umgebung sein» Stel lung beziehen', wenn nicht die Umstände es nothwendig ma chen, einen andern Punkt festzusetzen, welcher durch beide Re gierungen einverständlich bestimmt werden wird. Die Trup pen sollen nacheinander nach Maßgabe der Umstände mit Be willigung der spanischen Regierung und nach den ihnen von ihrer Regierung im Einverständnisse mit der spanischen Re gierung ertheilten Befehlen

g»g»b»n hab», da d»msel- b»n schon vor s»chs Monat»n w»nigst»n« d»rs»lb» Di»nst hätte «»leistet werden können, antwort»!, dir minist»riellen Organ», daß die Zustimmung d»s Kabin»tt »vn St. Jamr» »rst mit dem letzten Packetboot» ang »komm»n sev. Di»ß ist indeß nicht d»r Fall, denn das genannt» 5kabin»t har schon vor längrr als s»chs Woch»n s»in» Einwilligung g»g»b»n und »rklärt: „daß, w»nn in Folg» di»s»r direkt,n Jnt»rv»ntion, di»nur di» Erfüllung einer der Gtipulation»n d»S Quadrup»!-TraktatrS sey, Don Karlo

« »S, im Fall» »r Sieger bleibt, späterhin un- t»rn»hmrn sollt», zur A»rg»ltung »in»n Einfall in Portugal zu machen, dayn auch Großbritannien den Casus toec1t.-ri5 als »ing»treten betrachten und Bestand leisten würde.' Wäre di» Anfrag» früher g»sch»h»n, so würd» auch di» Antwort frü» h»r «ingetroffen sivn. In Betreff der Kosten dieser Expedition ist seit der Ernennung MendizabalS zum Finanzminister fest gesetzt worden, daß Spanien die Hauptkosten trägt. — Die Haupt-Absicht bei dieser Intervention

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 12
Datum: 18.11.1833
Umfang: 12
vom s. Nov.: Obgleich die Pariser Journale seit einigen Tagen die Angelegenheiten de? Königin-Regentin von Spanien in einem ziemlich günstigen Lichte erscheinen las sen , so ist dieses nach andern sehr glaubwürdigen Nachrichten doch keineswegs der Fall. Auch ist der bekannte Marast, einer der Hauptredakleure der Tribune, aus Madrid nach Paris zurück gekehrt; er ward unter anderm Namen dahin gesendet, um mir den dortiqen Männern der Bewegung Rücksprache zu nehmen. Selbst dieser bringt

die Guerillas an sich zu bilden. Bei so bewandten Um», ständen möchte die Nachricht nicht zu bezweifeln seyn, daß das französische Kabinet der Königin den Nath geben , sich im Noth fall nach Barcelona zurück zu ziehen, während die französischen Trnppen über die Pyrenäen gehen und am Ebro festen Posten fassen wollen. Geschieht dieses, so fällt sicher das ganze übrige Spanien von der Königin ab und erklärt sich für Don KarloS; .denn über den Ebro wolle» und können die Franzosen nicht gehen, nnd in die Gebirge

einzudringen, hält man nicht für rälhlich. Der Zweck, warnm man bis zum Ebro vorgehen will, ist der, die Noyalisten im Süden von Frankreich abzuhalten,, nicht mit den Spanier» in Verbindnng zn treten. So ist der Stand der Sache» in diesem Augenblicke, die bald auf irgend eine Act zur Entscheidung kommen müssen. In jedem Fall ist die französische Intervention snr Ludwig Philipp nachtheilig, und wird sein Ministerium gewiß in eine falsche Position mit den Kammern setzen, die wohl wegen der Kriegskosten

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