Deutschsüdtirol : drei Vorträge von Hans Voltelini ; Alfred Verdross ; Wilhelm Winkler ; 2.- (Schriften des Institutes für Statistik der Minderheitsvölker an der Universität Wien ; 5)
der Rechtslage herbeiführen, sie kann aber einen .morali schen Druck auf die Staaten ausüben, in dem sie sie auffordert, in eine Aenderung der Rechtslage einzuwilligen. Ein solober morali scher Druck ist zulässig so-wohl zur Aenderung der unanwendbar gewordenen Verträge, als ■auch'von Verhältnis sen, deren A u f r e c h t e r h a 11 u n g den Weltfrieden gefährden könnte. Der erste Fall setzt offenbar Verträge voraus, die noch nicht vollständig erfüllt sind, aus denen also noch Leistungen ge schuldet
werden 1 ); der 'zweite Fall hingegen betrifft alle internatio nalen Verhältnisse, also auch territoriale Verhältnisse, soferne ihre Aufrechterhaltung den Frieden gefährden 'könnte. Es ist also nicht erforderlich, daß der Frieden schon gestört wurde oder daß er unmittelbar bedroht ist, es genügt, daß er 'gefährdet werden könnte. Denn der Völkerbund soll nicht nur bestehende Streitig keiten schlichten, ausgebrochen e Konflikte unterdrücken, sondern auch künftighin Konflikten vorbeugen. Dieser Weg ist allerdings