wirklich der Verfasser jener interessanten Schriften ist, bleibt eS, da doch die Nothwendigkeit der Förderung der Intelligenz in der Armee aner kannt wurde, höchst merkwürdig, daß eine Untersuchung gegen einen hochintelligenten Offizier eingeleitet wurde, während eL besser gewesen wäre, ihn wieder anzu stellen. Dr. Rechbauer bemerkt iu einer kurzen Auseinan dersetzung , daß der vorliegende Fall ein schlagender Beweis für die Nothwendigkeit und Ausführung der Anträge sei, die er bei der Berathung
, der jeden Augenblick auStreten kann , der muß eine gewisse Selbstverleugnung und Selbstbeschränkung üben, und daraus gehen die Herr, lichsten militärischen Aufgaben hervor. Es steht dem Offizier frei, auSzutreten, wenn ihm die Selbstver leugnung nicht behagt, sonst aber soll er sich den be stehenden Gesetzen fügen. Ueber den Fall selbst weiß ich nichts, aber daS begreife ich nicht , daß BartelS. wenn er so im Gegensatze zu den bestehenden Ein- richtigen ist, trotzdem noch in dem Stande der Ar mee bleibt
. Dr. Hanisch: Die Militärjustiz wird ia absoluter Weise geübt. Wenn in derselben in neuester Zeit durch die Aufhebung der Berurtheilungen aus Mau gel au Beweisen freiwillig ein FortschM geschehen ist, so kann andererseits ebenso leicht wieder ein Riichchritt geschehen. Zum ersten Male kommen Verhältnisse der Militärjustiz durch einen flagranten Fall Hier-zur Sprache. In den Ausschüssen aber ist. daS wiederholt geschehen. Als in denselben die Forderung, , daß der Soldat den Civilgerichten unter- pellt
oder aus die Sicherheit des Staates seien. So spricht ein Urtheil Jemanden „schuldig', führt aber folgende MildernngSgründe an: Erstens: Man gelhaft hergestellter Thatbestand; zweitens: der nicht vollständig erbrachte Beweis. Ja, wenn den Gerichtsherren nichts Anderes übrig bleibt, so werden, wie daS schon in einem Falle geschehen ist, die Acten vorsichtig in's Feuer geworfen. Der Fall, der so großes Aufsehen neuerlich erregt hat und noch erregen wird, wäre nach meiner per sönlichen Ueberzeugung in Oesterreich nie
zur Ver handlung und Austragung gekommen, wenn man mcht in Mimchen so klug und vorsichtig gewesen wäre, den Fall nach München zu ziehen. Ich zweifle, ob die Aufforderung des PetitiooS- AuSschusseS, die Grenzen der Militärgerichtsbarkeit zu regeln, dem Ministerium angenehm sein wird, denn ich weiß, daß es dabei die größten Schwierig keiten sinden wird. Die Sitzung dauert fort. Politische Tagesgeschichte. * Mixn, 25. Mai. (Unter Vorsitz deS Kai- ferL) fand Sonntag ein Ministerrath statt, der sAS Stunden