Meere und anderswo angehalten, durchsucht, die Post be schlagnahmt und die Schiffe gefangen genommen. Es lag ein Fall vor, der nach dem Völkerrechte zu beurteilen war. . In England herrschte große Aufregung; allein die Sache wurde durch Rußland in befriedigender Weise bei» gelegt, auch Deutschland gegenüber. Es scheint, als ob Rußland Lust hätte, seine im Bosporus festgehaltene Dardanellenflotte auf' den Kriegsschauplatz zu bringen; allein das würde den Verträgen der Großmächte zuwiderlaufen
seine Entlaffung verlangt, aber merkwürdigerweise nicht erhalten. Er ist unmöglich geworden. Der Fall ist folgender: Ein Major stand in unerlaubtem Verhältnis zu der Frau eines Oberleutnants. Der Letztere nannte ihn einen Schuft. DaS Ehrengericht erkannte den Major schuldig, bewilligte ihm aber den ehrenvollen Abschied, mit dem Recht, die Uniform zu tragen. Da griff der Minister mit einem Erlaffe ein, worin er sagt, daß in diesem Falle ein Duell unvermeidlich gewesen wäre. Ja, der Komman- dierende
. Derselbe steht nun da als doppelzüngig, als Gefetzesübertreter und einer, der ein Menschenleben auf dem Gewiffen hat. Lange kann er auf keinen Fall Minister bleiben. Der deutsche Kaiser befindet sich, wie immer zu dieser Zeit, aus einer Nordlandsreise.