an Beweisen freigesprochen. Uebrig bleibt nur die Ahndung eines Diebstahls, der mit dem Fall in keinem Zusammenhang steht und für den Greis mit funk Monaten schweren Kerkers, verschärft durch ein hartes Lager monatlich und Herneth wegen Diebstahlsteilnahme mit einem Monat Arrest bestrast werden. Beide Strafen sind durch die erlittene Untersuchungs haft verbüßt. Die Urteilsbegründung In der sehr ausführlichen Begründung, die Landesgerichtsdirektor Dr. Egger dem Urteil gibt, führt
sehr umstritten Das Gericht hatte im besonderen nur das um strittene Eendarmerieprotokoll, das auch ihm in vis.er Hinsicht nicht gefallen hat. Schon wie es zustande kam, war zweifelhafter Natur; auch be sondere fachliche Wendungen, die Klinecz ge braucht haben soll, erregten Befremden. Wenn der Angeklagte vor dem Untersuchungsrichter ge sagt habe, er wolle den Fall endlich zu Ende ge führt wissen, wieder ruhig und in Frieden leben und hoffe, bald in Freiheit zu sein, dann deute die letzte Aeußerung
nicht darauf hin. daß er sich als Raubmörder fühle. Die Verantwortung bezüglich des Geldes der Erschossenen, daß man es hinterlegt und dann an die Besatzungsmacht abgeführt habe, konnte nicht widerlegt werden. Bezüglich der Frage, ob die Angeklagten als Widerstandskämpfer zu be trachten seien, kommt das Gericht zu einer Be jahung. Nach der Definition des Rot-Weiß-Rot- Vuches der Bundesregierung seien sie es auf je den Fall. Sie hätten sich nicht nur dem Militär dienst entzogen, sondern auf der Labaunalpe