, oder wenn man für den Fall, daß er es verpachtet, den mit dem Pächter vereinbarten Pacht schilling in so ungerechter Weise, wie es dem Be sitzer des Rinlerhofes gegenüber geschehen ist. öffentlich besprechen wollte. Dies und nichts anderes habe ich mit der Nennung des Schloßgutes Krakofl bezweckt, von dem ich gar nicht wußte, ob auch nur ein Stückchen Grund an einen anderen verpachet sei. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß diese Aufklärung Euer Wohlgeboren vollauf befriedigt. Sehr gerne willfahre ich Ihrem Ersuchen
und geförderten Werkes auftauchen. Es liegt indessen bei der Natur der Sache auf der Hand, daß wohl so ziemlich alle diese Mitteilungen, auch wenn sie noch so unter richtet tun, auf mehr oder minder glücklichen Kombi nationen beruhen; das ist insbesondere auch der Fall bei einem Artikel des „vatikanischen' Korre spondenten des „Corriere della Sera' (Nr. 4 vom 4. Jänner 1910), der sich den Anschein besonders guter Information zu geben weiß. Damit nun nicht auf Grund derartiger liberaler Berichte täuschende
bei dieser öffentlichen Gelegen heit von der Sache redet, läßt schon erwarten, daß die Arbeiten bis zu einer gewissen Höhe, um nicht zu sagen Reife, gediehen sind. Das ist auch tat sächlich der Fall, obwohl nach unserer Information, die keinen Widerspruch zu fürchten braucht, es durchaus unrichtig ist, daß nur mehr das Strafrecht noch der Neuordnung bedarf. Der genannte Korre spondent und vielleicht auch seine Quelle schließen letzteres wohl daraus, daß das Strafrecht in den offiziellen Kodifikationen