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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 05.01.1905
Umfang: 8
in Schulsachen, gleichgültig hinweg setzen zu können? Man benütze also die behördliche Handhabe gegen renitente Kinder oder Eltern und dies umsomehr, als die k. k. Bezirksschulräte sich an die erwähnte Verordnung des LandeSschulrats hatten und solche SchuldeMummsse in gleicher Weise ahnden müssen wie bei der Werktagsschule. Was tut es, wenn in einem speziellen Fall ein paar alte, verknöcherte Juristen in Wien für das Gegenteil entschieden haben? Vielleicht war schon die Information falsch, d. h. in der Klage

ist zu empfehlen. Nach zwei-, höchstens dreimaligem Gebrauch wirkt das Hausmittel unfeh bar und sicher: man wird Ordnung haben im Besuch der Wiederholungsschule. Freilich muß man sich dabei auch vor allzugroßer Strenge hüten, wenn etwa das eine oder andere Kmd einmal abwesend ist, ohne einen rechten Grund vorzubringen; sondern man muß auch auf Herzens und Gew;ssensangelegenheitenderMndergebührende Rücksicht nehmen. Man wird mich verstehen! Auch kann es ja der Fall sein, daß ein Kmd sehr weit zur Schule

und ein bis zwei Mädchen oder umge kehrt. Vielleicht gestatten es da oder dort die lokalen und sonstigen Verhältnisse, beide mitsammen zu unterrichten; dann hätte man auch in diesem Fall wieder den achttägigen Unterricht. Die Kinder auf dem Land sind, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, in diesem Alter gewöhnlich doch noch vollkommen unverdorben, außer der Schule gehen sie häufig in entgegengesetzter Richtung nach Hause; was sollten also für be sonders große Gefahren für sis bestehen? Und fürwahr! Kinder

ist. daß zwei Lehrkräfte: Lehrer und Katechet in Ak ion treten. Was ferner das angebliche „Alles-wieder vergessen' seitens der Kinder anbelangt, so pflegt man derartige Uebertreibungen wohl in der Um gangssprache oft zu gebrauchen, aber einem wissenschaftlich gebildeten Mann, der ernst ge nommen werden und etwas begründen will, sollte man solche Hyperbeln für eine sachliche Be gründung schon nicht zumuten dürfen! Wenn es wirklich der Fall wäre, daß die Kinder alles wieder vergessen, dann wäre

nur ihre heimatliche Dorf schule zu besuchen Gelegenheit hatten; und doch erledigen sehr viele von ihnen die wahrhastig nicht geringen und oft auch nicht leicht leichten Agenden persönlich und zwar meistens zur Zufriedenheit der Behörden, die auch nicht gerade immer kleine Ansprüche machen. Tritt ein Vorsteher ab und kommt ein anderer, so macht er's wieder ebenso. Das könnte kaum der Fall sein, wenn sie von der Schule her alles vergessen hätten. Es würde diesbezüglich ganz anders ausschauen, wenn der dreizehn

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 5
Datum: 20.10.1910
Umfang: 5
der Versammlung, die Darlegungen des Redners hätten die Großartigkeit und Erhabenheit des katholischen Glaubens so recht allen Zuhörern wieder zum Bewußtsein gebracht.' Am 13. Oktober schrieb dasselbe Blatt „Zweiter Vortrag von Mon signore Prof.Dr.Waitz ausBrixen. Waren schon Dienstag neben dem hochwürdigen Klerus die Laien stark vertreten, so war dies umso mehr gestern abends der Fall. Der Vor trag über ,Das Verhältnis der natürlichen und übernatürlichen Ordnung in der Sittlichkeit' wurde erläutert

als besonders gut gebracht nebst dem neuen Walzer von Fall „Brüderlein fein' — hervorzuheben die Phantasie der alten, aber schönen Aidamusik, welche nur leider etwas zu spät angesetzt war, wo man halt immerhin auch der Mitteilsamkeit einige Konzessionen zu machen kaum umhin kann. Wichtig ist die neue Ein führung, welche der rührige Männergesangverein beabsichtigt, nämlich jedes immer so sorgfältig einstudierte Programm bald nach der Aufführung als „populäres' Konzert, d. h. zu ganz kleinem Eintrittspreis

, aber schöne Rundfahrt gemacht. Er landete mangels Winds um 2 Uhr 30 Mi nuten in Götzens und erreichte eine Höhe von 3200 Meter. Lalwirttchaftlicher sachkurs. Die im Vor jahre abgehaltenen gastwirtschaftlichen Fachkurse haben sich außerordentlich bewährt, so daß das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten auch Heuer beabsichtigt, für den Fall einer genügenden Frequenz in Innsbruck einen 14tägigen gastwirt schaftlichen Fachkurs abzuhalten, der am 7. No vember beginnen soll. Der Unterricht

, daß in dem Manövergelände, wo Kronprinz Alexander geweilt, bis heute kein einziger Typhus fall vorkam und der Kronprinz der erste wäre, welcher von dieser Krankheit heimgesucht worden ist. Von dem Ausbruch einer Typhusepidemie kann daher keine Rede sein. Die im Umlauf sich befindlichen Gerüchte wollen denn auch wissen, daß der Kronprinz das Opfer eines Mord anschlages geworden sei und vergiftet worden wäre. Der Tat beschuldigt man eine Gruppe von Offizieren, die um den ehemaligen Kron prinzen Georg stehen

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 25.09.1906
Umfang: 8
sind arme, nach Tirol zuständige, schwerkranke Unheilbare, welche sür die Behandlung in einer Krankenanstalt nicht mehr geeignet sind, ohne Unterschied der Natio nalität uno Konfession, unentgeltlich in Pflege zu nehmen. Ausnahmsweise können auch arme Kranke, welche nicht in Tirol heimatsberechtigt sind, unentgeltliche Aufnahme finden. 3. Für Kranke, welche vermögend sind und Aufnahme in das Jesu-Heim wünschen oder welche besondere Ansprüche stellen, ist von Fall zu Fall ein eigenes Abkommen zu treffen

. — Kranke, welche nicht dem katholischen Glaubens bekenntnisse angehören, können in das Jesu-Heim nur ausgenommen werden, wenn die Angehörigen für den Fall des Ablebens sich verpflichten, die Leiche an einem Orte zu beerdigen, wo ein akatholischer Friedhos sich befindet. 4. Geisteskranke sowie erziehungsfähige Jdivten, ferner« Personen mit ansteckenden Krank heiten sind von der Aufnahme ausgeschlossen. 5. Dm Pfleglingen wird außer der ent sprechenden ärztlichen Hilfe, Aufenthalt und Bett

in Hinsicht auf seine körperliche und geistige Be schaffenheit wie auch dessen Ungefährlichst be stätigt sein muß. 8. Gesuche um Aufnahme sind zu richten an den Landesverband „Barmherzigkeit' in Inns bruck. Dem Gcsuche, aus welchem der Stand der Krankheit ersichtlich sein muß, sind beizulegen: Taufschein, ärztliches Zeugnis, Heimatfchein und für den Fall der Mittellosigkeit Armutszeugnis. 9. Spenden und Almosen für das Jesu- Heim sind an den Landesverband „Barmherzig keit' zu senden oder im Jesu-Heim

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Seite 3 von 8
Datum: 16.08.1898
Umfang: 8
, wie die „Wiener Ztg.' berichtet, dem Gesetzentwurfe betreffs Verbauung des Leibnitz-, Michel-und Gießbaches in St. Johann im Walde „die Aller höchste Sanction allergnädigst zu ertheilen ge ruht'. (Ungücksfall.) Der 41 Jahre alte Bauer Thomas Nairz aus Telss gerieth am 10. August gegen Abend, als er unweit Eigenhofen mit seinem schweren Fuhrwerk in einen steilen Feld weg einbog, unter den zu Fall gekommenen Wagen, wodurch er so schwere innere Ver letzungen erlitt, dass er alsbald seinen Geist aufgegeben

von einem Latrinenfuhrwerk überfahren. Das Kind ist den schweren Verletzungen erlegen. (Ein Unfall.) Der Gutsbesitzer in Thurn und Bannberg bei Lienz, Herr Th. Baumgartner, vulM Thaler, ist kürzlich auf semer hochgelegenen Curter-Alm verunglückt. Baumgartner wollte beim Einfangen eines Schwanes behilflich sem und kam an einer etwas abschüssigen Stelle des Wiesenbodens so heftig M Fall, dass er sich mehrfach überschlug und sich dabei einen Bruch des Schlüsselbeins, sowie zweier Rippen zuzog. Er wurde noch abends, so gut

es eben gierig, per Wagen nach Bannberg gebracht. Vorarlberg, 12^MgB^ Da das Bemerkens- werteste der letzten Zett aus dem „Landchen der Chronik' bereits mitgetheilt worden, z. B. der Fall Buhmclnns, die Anwesenheit Dr. Gess- mannsl ;c so erübrigt nur noch ein kurzer A-IÄ über das jüngst in Dornbirn stattgefunden« Derselbe kränkelte schon lange. Während seiner Krankheit und schon früher foll er sich Aeuße rungen erlaubt haben, aus denen zu schließen war, dass er am Sterbebette keinen Priester

verlangen. Nun hat sich wieder der Fall ereignet, dass die Aerzte des Verbandes genossenschaftlicher Gehilfenkrankeneaffen eine Auf besserung ihrer Bezüge verlangten, die ihnen auch unter der Bedingung zugesagt wurde, wenn sie bis Neujahr ein beträchtliches Ersparnis an Medicamenten erzielen. Diese Bedingung soll, wie es heißt, eine wohlberechnete Anspielung sein. In der Wiener Zahntechniker-Genossenschaft, welche bekanntlich gegenwärtig mit den Aerzten im Kampfe um das Gewerberecht der Zahntechniker

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Seite 2 von 8
Datum: 17.01.1903
Umfang: 8
humanitäre Zwecke verfolgen.' Schon am 21. Jänner 1887 hat derselbe Gerichtshof dahin erkannt, daß Gewerkschaften nach dem kaiserlichen Patent von 1852 behandelt werden können: „Bei der Beurteilung, nach welchem Gesetz ein Verein zu behandeln ist, hängt alles davon ab, ob der Berein sich als Wohltätigkeitsverein darstellt oder nicht.' Auf Grund ähnlicher Entscheidungen hatte ein großer Teil der österreichischen Gewerkschaften jeden bestimmten Unterstützungsansatz sür den Fall der Krankheit

, Arbeitslosigkeit u. s« w. aus den Satzungen weggelassen und darin, nur . die Be rechtigung aus derlei Unterstützungen überhaupt ausgesprochen. Nun darf auch dies nicht mehr der Fall sein. Eine Gewerkschaft hat jetzt in jedem Fall, in dem sie Unterstützung gewähren soll, einzeln zu entscheiden. Dies ist bei den großen Vereinen der Metallarbeiter, Buchdrucker n. s. w. geradezu ein Ding der Unmöglichkeit. Aber auch die agitatorische Wirksamkeit der Ge werkschaften ist gelähmt, da sie nicht angeben dürfen

, welche Leistungen sie gegen Zahlunq des Mltgliedsbeitrags gewähren, wollen sie nicht Mit dem neuesten Erlaß in Kmflikt kommen oder sich der Polizeiaufsicht unterstellen. Schon ist die Anwendung des Erlasses auf die Praxis in einem Fall in Steiermark vorgekommen.' So die „Soziale Poxis'. Der Erlaß bedeutet auch einen großen Mauern der Sellagruppe, die sich dem Langkofel ebenbürtig zur Seite stellen. St. Ulrich liegt zirka 120V Meter über dem Meer und hat eine herrliche und äußerst gesunde Loge. Die Sommerhitze

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Seite 5 von 8
Datum: 31.08.1901
Umfang: 8
kann. Aauns, 27. August. (Ueber fall.) Ein Act außergewöhnlicher Roheit wurde Sonntag, abends, auf dem Wege von Ried nach Prutz verübt. Wie zwei Burschen aus Prutz von Ried heimkehrten, wurden sie hintertücksch auf der Straße überfallen und erhielten bedeutende Stichwunden, der eine am Schenkel, der andere am Oberleib. Wenn man so etwas hört, möchte man fast meinen, man lebe in der Türkei oder gar unter den Wilden Afrikas! Der Thäter soll bekannt sein. St. Leonhard in Passeier, 28. August. (Friedhofweihe

Stadtvertretung für das daige Gymnasium angestellt. Wien, 28. August. (Eine appetitliche Bäckerei.) Eins „saubere' Geschichte aus einer hiesigen Böckerei macht seit ewigen Tagen hier die Runde. Die Affaire, welche der betreffende Bäckermeister in einer „Berichtigung' abzuleugnen suchte, wurde vollinhaltlich von einem dort be- schäftigtett Gehilfen bestätigt. Der Fall ist folgender: In der Bäckerei des Al. Kraus, Brigittenau, wurden in einer Quantität Mehl von etwa zchn Säcken Maden bemerkt; dies Mehl wurde

! — Dies ist nicht ein ver einzelter Fall, sondern nur ein Beispiel von vielen. Dass bei derartiger Arbeitsausbeutung für Reinigung nichts mehr übrig bleibt, ist nicht zu verwundern; empörend ist es aber, dass bei einer solchen Menschenschinderei dem Publicum ein Nahrungsmittel, an das jeder, besonders der arme Mann, angewiesen ist, geboten wird, dessen nähere Untersuchung nicht selten Magen katastrophen herbeiführen müsste. Kirchliche Nachrichten« Im Capuciuerkloster zu Brixen feierte am 29. August der älteste Bewohner

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Seite 5 von 8
Datum: 08.11.1898
Umfang: 8
ist durch die heutigen Auslassungen des Abgeordneten Schönerer aufs tiefste verletzt worden. (Neuerlicher Bei fall. Zwischenrufe der Schönererianer: „Jefuiten- polmk! Gehen Sie zu?. Abel!' Me Schöne rerianer lärmen fort.) Was den Gegenstand der Ver handlung selbst betreffs, so gibt der Ministerpräsident die Versicherung, dass die Regierung sich bewusst sei, mch welchen Grundgesetz^ sie sich zu richten habe. Redner schließt mit dem Ausruf: „Leute, die sich über die Verfassung leicht Hinwegsetzen, hüben

auch kein Recht, über Verfassungsrechts verletzungen zu sprechen.' (Demonstrativer Bei fall rechts.) Kaiser Wilhelm hat die vorrmtion äs 1a Kaints VisrZs in Jeru salem dem katholischen Verein vom heiligen Lande geschenkt. Dies Grundstück liegt unmittelbar neben dem Coenaculum, dem Haus, in dem Jesus das heilige Abendmahl stiftete. Iiach der christlichen Tradition stand auf dem Dormitionplatze das Sterbehaus der Muttergvttes. Die Bemühungen des Vereins vom heiligen Lande, das Grund- M, das im Privatbesitz

Herrn Cooperator, dem Postmeister Herrn Alois Rieper und dem Lehrer Herrn Rabanser gebürt für das gelungene Arran gement aufrichtiger Dank. L Franzensfeste, 5. Nov. Ich, als Jerusalem- Pilger, verfolgte mit Spannung die Berichte unserer vielgeHätzten „BrixnerChronik'überden herrlichen Empfang, der uns durch ganz Pusterthal zutheil wurde, nur von uns in Franzensfeste habe ich nichts gelesen, als wenn man ganz übersehen worden wäre, was doch gar nicht der Fall war. Beim Ausgange am Bahnhofe erwarteten

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